Immobilien wirtschaft Immobilien wirtschaft - Haufe.de
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76 Aktuelles Recht<br />
Verkehrssicherung [76.1]<br />
Zur Verkehrssicherungspfl icht bei<br />
Wohnanlage mit älteren Mietern<br />
Die Verkehrssicherungspfl icht wird nicht dadurch verschärft,<br />
dass die Wohnanlage von zahlreichen älteren Mietern bewohnt<br />
wird.<br />
LG Berlin, Urteil vom 11.12.2009, Az.: 63 S 275/09<br />
Fakten: Die Parteien<br />
streiten über die Frage, ob<br />
die Verkehrssicherungspfl<br />
icht dadurch verschärft<br />
wird, dass die Wohnanlage<br />
von zahlreichen älteren<br />
Mietern bewohnt wird. Die<br />
Besucherin einer Mieterin<br />
war am Sonntagmorgen um<br />
7 Uhr auf nicht geräumten<br />
Gehwegen gestürzt. Der<br />
Räumdienst setzte erst um<br />
9 Uhr ein. Das Gericht gibt<br />
<strong>de</strong>m Vermieter recht: Der<br />
Vermieter ist <strong>de</strong>m Mieter<br />
gegenüber sowohl als Nebenpfl<br />
icht aus <strong>de</strong>m Mietvertrag<br />
als auch als Grundstückseigentümerinverkehrssicherungspfl<br />
ichtig. Er hat<br />
grundsätzlich Gefahren von<br />
Personen abzuwen<strong>de</strong>n, die<br />
bei bestimmungsgemäßer<br />
o<strong>de</strong>r nicht ganz fern liegen<strong>de</strong>r<br />
bestimmungswidriger<br />
Benutzung drohen. Die<br />
Besucherin einer Mieterin<br />
gehört zum geschützten<br />
Wohnungssuche [76.2]<br />
Diskriminierung schwarzafrikanischer<br />
Mietinteressenten<br />
Scha<strong>de</strong>nsersatz wegen Diskriminierung eines schwarzafrikanischen<br />
Paars bei Wohnungssuche.<br />
OLG Köln, Urteil vom 19.1.2010, Az.: 24 U 51/09<br />
Fakten: Die Mietinteressenten<br />
hatten auf eine<br />
Wohnungsanzeige telefonisch<br />
Kontakt zur Hausverwaltung<br />
hergestellt und um<br />
einen Besichtigungstermin<br />
gebeten. Sie erhielten einen<br />
Termin, zu <strong>de</strong>m sie bei <strong>de</strong>r<br />
Hausmeisterin <strong>de</strong>s Hauses<br />
09 | 2010 www.immobilien<strong>wirtschaft</strong>.<strong>de</strong><br />
Personenkreis. Allerdings<br />
schul<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r Vermieter nicht<br />
eine Verkehrssicherung, die<br />
je<strong>de</strong>n Unfall rund um die<br />
Uhr ausschließt. Personen,<br />
die erst spät nachts nach<br />
Hause kommen o<strong>de</strong>r beson<strong>de</strong>rs<br />
früh aufstehen, wer<strong>de</strong>n<br />
dadurch nicht diskriminiert.<br />
Fazit: Der Vermieter<br />
schul<strong>de</strong>t Maßnahmen zur<br />
Verkehrssicherung nur soweit<br />
sie nach <strong>de</strong>n Sicherheitserwartungen<br />
<strong>de</strong>s jeweiligen<br />
Verkehrs im Rahmen <strong>de</strong>s<br />
<strong>wirtschaft</strong> lich Zumutbaren<br />
geeignet sind, Gefahren<br />
von Dritten abzuwen<strong>de</strong>n.<br />
Im Winter, insbeson<strong>de</strong>re zu<br />
Zeiten häufi gen Schneiens,<br />
muss nicht zu je<strong>de</strong>r Stun<strong>de</strong><br />
für geräumte Gehwege<br />
gesorgt wer<strong>de</strong>n. Es ist auch<br />
nicht zu beanstan<strong>de</strong>n, wenn<br />
<strong>de</strong>r Räumdienst am Sonntag<br />
zwei Stun<strong>de</strong>n später einsetzt<br />
als unter <strong>de</strong>r Woche.<br />
vorsprechen sollten, damit<br />
diese die betreff en<strong>de</strong> Wohnung<br />
vorstelle. Bei diesem<br />
Termin wies die Hausmeisterin<br />
die Interessenten mit<br />
<strong>de</strong>n Worten „Die Wohnung<br />
wird nicht an Neger, äh<br />
... Schwarzafrikaner und<br />
Türken vermietet“ ab. Die<br />
Mietinteressenten begehren<br />
Scha<strong>de</strong>nsersatz und Schmerzensgeld.<br />
Das Gericht gibt<br />
ihnen recht. Der Vermieter<br />
haft et für die Hausmeisterin.<br />
Wer einen an<strong>de</strong>ren zu<br />
einer Verrichtung bestellt,<br />
ist zum Ersatz <strong>de</strong>s Scha<strong>de</strong>ns<br />
verpfl ichtet, <strong>de</strong>n <strong>de</strong>r<br />
an<strong>de</strong>re in Ausführung <strong>de</strong>r<br />
Verrichtung einem Dritten<br />
wi<strong>de</strong>rrechtlich zufügt, § 831<br />
Abs. 1 Satz 1 BGB. Diese<br />
hatte durch ihre Äußerung<br />
die Menschen wür<strong>de</strong> <strong>de</strong>r<br />
Mietinteressenten als Teil<br />
ihres durch § 823 Abs. 1<br />
BGB geschützten allgemeinen<br />
Persönlichkeitsrechts<br />
verletzt. Die Bezeichnung als<br />
„Neger“ ist nach inzwischen<br />
gefestigtem allgemeinem<br />
Sprachgebrauch diskriminierend<br />
und verletzt <strong>de</strong>n<br />
Betroff enen in seinem allgemeinen<br />
Persönlichkeitsrecht.<br />
Bei einem Verstoß gegen<br />
das allgemeine Persönlichkeitsrecht<br />
muss festgestellt<br />
Fakten: Der Mieter von<br />
Geschäft sräumen zahlte die<br />
Miete unvollständig. Eine<br />
ausdrückliche Tilgungsbestimmung<br />
hinsichtlich <strong>de</strong>r<br />
Auft eilung <strong>de</strong>r geleisteten<br />
Zahlungen auf Miete o<strong>de</strong>r<br />
Nebenkosten war nicht erfolgt.<br />
Der Vermieter verrechnete<br />
die Zahlungen zuerst<br />
auf die Nebenkostenvorauszahlungen<br />
und verlangt die<br />
Zahlung <strong>de</strong>r rückständigen<br />
wer<strong>de</strong>n, ob <strong>de</strong>r Eingriff<br />
befugt war o<strong>de</strong>r nicht. Auch<br />
die Schwere <strong>de</strong>s Eingriff s<br />
und seiner Folgen sowie<br />
Motiv und Zweck <strong>de</strong>s Eingriff<br />
s sind in die Abwägung<br />
einzubeziehen. Hier führte<br />
<strong>de</strong>r Eingriff dazu, dass die<br />
Mietinteressenten nicht umziehen<br />
konnten. Das Motiv<br />
war allein auf Ausgrenzung<br />
und damit auf eine Diskriminierung<br />
wegen <strong>de</strong>r Rasse<br />
solcher Mietinteressenten<br />
gerichtet. Auf das Verschul<strong>de</strong>n<br />
<strong>de</strong>s Verrichtungsgehilfen<br />
kommt es grundsätzlich<br />
nicht an.<br />
Fehlen<strong>de</strong> Tilgungsbestimmung [76.3]<br />
Verrechnung zunächst mit Nebenkostenvorauszahlungen<br />
zulässig<br />
Fazit: Hier eine Entscheidung<br />
zum Allgemeinen<br />
Gleichstellungsgesetz.<br />
„Benachteiligen<strong>de</strong>r“ im Sinne<br />
<strong>de</strong>s Gesetzes ist stets <strong>de</strong>r Anbieter<br />
<strong>de</strong>r begehrten vertraglichen<br />
Leistung, hier also <strong>de</strong>r<br />
Vermieter. Dieser haft et für<br />
alle Verrichtungsgehilfen, die<br />
für ihn tätig wer<strong>de</strong>n.<br />
Teilzahlungen <strong>de</strong>s Mieters ohne ausdrücklich o<strong>de</strong>r konklu<strong>de</strong>nte<br />
Tilgungsbestimmungen sind gemäß § 366 Abs. 2 BGB vorrangig<br />
auf die Nebenkostenvorauszahlungen zu verrechnen, <strong>de</strong>nn <strong>de</strong>r<br />
Vorschussanspruch ist weniger gesichert als <strong>de</strong>r Anspruch auf<br />
die Grundmiete, weil <strong>de</strong>r Vermieter ihn nach Abrechnungsreife<br />
nicht mehr geltend machen kann.<br />
Bran<strong>de</strong>nburgisches OLG, Urteil vom 3.3.2010, Az.: 3 U 108/09<br />
Miete. Das Gericht gibt <strong>de</strong>m<br />
Vermieter Recht. Teilzahlungen<br />
<strong>de</strong>s Mieters ohne ausdrücklich<br />
o<strong>de</strong>r konklu<strong>de</strong>nte<br />
Tilgungsbestimmungen sind<br />
vorrangig auf die Nebenkostenvorauszahlungen<br />
zu<br />
verrechnen.<br />
Fazit: Das Gericht hatte<br />
hier auch über <strong>de</strong>n Einwand<br />
<strong>de</strong>s Mieters, <strong>de</strong>r Vermieter sei<br />
nicht Eigentümer und damit