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Komme ich aus einer Krebsfamilie? - Mamma Mia!

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Für manche ist die Wartezeit auf das<br />

Testergebnis eine wahre Nervenprobe,<br />

weshalb es immer wieder Diskussionen<br />

um die unterschiedl<strong>ich</strong>e Dauer<br />

der Genanalyse gibt. So führen die<br />

niedergelassenen humangenetischen<br />

Institute ihre Schnelligkeit bei der<br />

Untersuchung als Hauptargument<br />

im Vergle<strong>ich</strong> mit den universitären<br />

Zentren ins Feld. Sie kalkulieren bis<br />

zur Befunderstellung etwa sechs Wochen<br />

ein. Die Genanalyse bei den<br />

weiteren Familienmitgliedern kann<br />

dann wesentl<strong>ich</strong> schneller, das heißt<br />

in etwa zwei Wochen durchgeführt<br />

werden. Die Zentren für „Familiären<br />

Brust- und Eierstockkrebs“ halten<br />

dem ein effizienteres Arbeiten im<br />

Sinne aller Krankenvers<strong>ich</strong>erten<br />

entgegen. So werden dort die Blutproben<br />

zunächst gesammelt und<br />

hins<strong>ich</strong>tl<strong>ich</strong> ihrer klinischen Relevanz<br />

unterschieden. Wird das Testergebnis<br />

also für die Entscheidung über<br />

weitere therapeutische Maßnahmen,<br />

wie zum Beispiel über die Frage <strong>einer</strong><br />

ein- oder beidseitigen Entfernung<br />

der Brustdrüsen oder die Teilnahme<br />

an <strong>einer</strong> Studie für Mutationsträger,<br />

kurzfristig benötigt, so wird die<br />

Genanalyse schnellstmögl<strong>ich</strong> ebenfalls<br />

innerhalb von zwei bis sechs<br />

� Barmer Ersatzkasse (BARMER)<br />

� Deutsche Angestellten-Krankenkasse (DAK)<br />

� Hamburg-Münchener Krankenkasse (HMK)<br />

� Handelskrankenkasse (hkk)<br />

� HEK – Hanseatische Krankenkasse (HEK)<br />

� Kaufmännische Krankenkasse – KKH (KKH)<br />

� Techniker Krankenkasse (TK)<br />

� Gmünder ErsatzKasse (GEK)<br />

Spezial Ausgabe 1/2009 www.mammamia-online.de<br />

Wochen durchgeführt. Ansonsten<br />

kann es durch<strong>aus</strong> mehrere Monate,<br />

maximal jedoch 8 Monate dauern,<br />

bis den oder die Getesteten die<br />

Nachr<strong>ich</strong>t über das Vorliegen des<br />

Testergebnisses erre<strong>ich</strong>t. Ist die Mutation<br />

in der Familie bereits bekannt,<br />

dauert die Testung weiterer Familienangehöriger<br />

nur noch wenige<br />

Tage bis Wochen. Die endgültige<br />

Entscheidung, ob und wann das<br />

Testergebnis entgegengenommen<br />

wird, liegt immer bei der getesteten<br />

Person. W<strong>ich</strong>tig zu wissen ist, dass<br />

es keine Pfl<strong>ich</strong>t gibt, das Testergebnis<br />

entgegenzunehmen, selbst wenn<br />

die Genanalyse bereits veranlasst<br />

wurde („Recht auf N<strong>ich</strong>twissen“).<br />

KOSTENüBERNAHME<br />

Im Jahr 2005 wurde zwischen den<br />

Spitzenverbänden der gesetzl<strong>ich</strong>en<br />

Krankenkassen (GKV) und den zwölf<br />

Zentren im Konsortium für „Familiären<br />

Brust- und Eierstockkrebs“ ein<br />

Mustervertrag über die ambulante<br />

Erbringung hochspezialisierter Leistungen<br />

sowie zur Behandlung seltener<br />

Erkrankungen und Krankheiten<br />

mit besonderen Krankheitsverläufen<br />

abgestimmt. Kernbere<strong>ich</strong>e des Ver-<br />

trages sind die spezifische Beratung,<br />

Gendiagnostik und Früherkennung,<br />

die jeweils mit <strong>einer</strong> entsprechenden<br />

Vergütungsp<strong>aus</strong>chale abgegolten<br />

werden. Dieser Mustervertrag wurde<br />

jeweils auf Länderebene unterschiedl<strong>ich</strong><br />

umgesetzt, so dass aufgrund<br />

verschiedener Rechtsgrundlagen <strong>aus</strong><br />

dem Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes<br />

Buch (V) vertragl<strong>ich</strong>e Vereinbarungen<br />

zwischen den zwölf Zentren und den<br />

jeweiligen Landesvertretungen der<br />

Krankenkassen bestehen.<br />

Die meisten gesetzl<strong>ich</strong>en Krankenvers<strong>ich</strong>erungen<br />

übernehmen die<br />

Kosten für die vertragl<strong>ich</strong> vereinbarten<br />

und in den Zentren erbrachten<br />

Leistungen. Allerdings entfällt bei<br />

zweimaliger N<strong>ich</strong>tdurchführung<br />

der empfohlenen Früherkennungsmaßnahmen<br />

der Anspruch auf Kostenübernahme.<br />

Folgende gesetzl<strong>ich</strong>e Krankenkassen<br />

übernehmen bundesweit die Kosten<br />

für die multidisziplinäre Beratung,<br />

Gendiagnostik und Früherkennung<br />

in einem der Zentren für „Familiären<br />

Brust- und Eierstockkrebs“ aufgrund<br />

vertragl<strong>ich</strong>er Vereinbarung (Stand<br />

April 2009):<br />

� Allgemeine Ortskrankenkasse (AOK) – n<strong>ich</strong>t bundesweit,<br />

nur in: Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg,<br />

Bremen/Bremerhaven, Mecklenburg-Vorpommern,<br />

Niedersachsen, Rheinland/Hamburg, Saarland, Sachsen/<br />

Thüringen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein<br />

� Betriebs- und Innungskrankenkassen – n<strong>ich</strong>t bundesweit<br />

� Knappschaft – n<strong>ich</strong>t bundesweit<br />

� landwirtschaftl<strong>ich</strong>e Krankenkassen – n<strong>ich</strong>t bundesweit

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