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Komme ich aus einer Krebsfamilie? - Mamma Mia!

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„Zur informationellen Selbstbestimmung gehört auch<br />

die Gewährleistung des Rechts auf N<strong>ich</strong>twissen.“<br />

Vers<strong>ich</strong>erten erhalten dürfen. Grundsätzl<strong>ich</strong><br />

dürfen Krankenkassen Patientendaten<br />

nur zu Abrechnungszwecken<br />

bekommen und nutzen. Es<br />

sind aber besondere Fälle denkbar,<br />

in denen die Krankenkasse ärztl<strong>ich</strong>e<br />

Informationen über ihre Vers<strong>ich</strong>erten<br />

benötigt. Nach dem Sozialgesetzbuch<br />

ist der Arzt verpfl<strong>ich</strong>tet, der<br />

Krankenkasse im Einzelfall auf Verlangen<br />

Auskunft zu erteilen, soweit<br />

es für die Durchführung von deren<br />

Aufgaben erforderl<strong>ich</strong> und gesetzl<strong>ich</strong><br />

zugelassen ist oder der Betroffene<br />

im Einzelfall eingewilligt hat.<br />

Erforderl<strong>ich</strong> ist die Datenerhebung<br />

nach dem Willen des Gesetzes immer<br />

dann, wenn anders die Aufgabe<br />

der Prüfung der Leistungspfl<strong>ich</strong>t<br />

n<strong>ich</strong>t ordnungsgemäß erfüllt werden<br />

kann. Natürl<strong>ich</strong> dürfen die Daten<br />

auch nur im Rahmen des erforderl<strong>ich</strong>en<br />

Zwecks verwendet werden.<br />

Spezial Ausgabe 1/2009 www.mammamia-online.de<br />

Bei den privaten Krankenvers<strong>ich</strong>erungen<br />

läuft das etwas anders.<br />

Während die gesetzl<strong>ich</strong>en Kranken-<br />

und Unfallvers<strong>ich</strong>erungen verpfl<strong>ich</strong>tet<br />

sind, Anspruchsberechtigte ohne<br />

Ansehen ihrer Person und ohne Blick<br />

auf bereits vorhandene oder potenzielle<br />

Krankheiten aufzunehmen,<br />

gehen die privaten Vers<strong>ich</strong>erungen<br />

nach dem Prinzip der „Risikoäquivalenz“<br />

vor. Je höher das Risiko der<br />

vers<strong>ich</strong>erten Person, desto höher die<br />

Prämie. Das Interesse der privaten<br />

Vers<strong>ich</strong>erer an gendiagnostischen<br />

Untersuchungen und deren Ergebnissen<br />

ist demnach hoch. Nach<br />

heutigem Recht muss der Vers<strong>ich</strong>erungsinteressent<br />

der Vers<strong>ich</strong>erung<br />

unaufgefordert seinen aktuellen<br />

gesundheitl<strong>ich</strong>en Zustand mitteilen.<br />

Die Vers<strong>ich</strong>erungen können darüber<br />

hin<strong>aus</strong> eine ärztl<strong>ich</strong>e Untersuchung<br />

verlangen. Nur in Ausnahmefällen<br />

wird eine genetische Untersuchung<br />

verlangt, zum Beispiel bei konkretem<br />

Verdacht auf Missbrauch.<br />

In diesem Zusammenhang besteht<br />

ein freiwilliges Moratorium der<br />

Vers<strong>ich</strong>erungsunternehmen, in dem<br />

sie s<strong>ich</strong> verpfl<strong>ich</strong>tet haben, auf prädikative<br />

(Krankheitsanlagen betreffende)<br />

genetische Untersuchungen<br />

im Vorfeld von Vertragsabschlüssen<br />

und auch auf die Information über<br />

bereits durchgeführte prädikative<br />

Untersuchungen zu verz<strong>ich</strong>ten.<br />

ENTWURF EINES<br />

GENDIAGNOSTIKGESETZES<br />

Derzeit wird im Deutschen Bundestag<br />

der Entwurf eines Gendiagnostikgesetzes<br />

beraten. (Anmerkung<br />

der Redaktion: Unmittelbar vor<br />

der Drucklegung dieses Ratgebers<br />

hat der Deutsche Bundestag am

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