Komme ich aus einer Krebsfamilie? - Mamma Mia!
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„Zur informationellen Selbstbestimmung gehört auch<br />
die Gewährleistung des Rechts auf N<strong>ich</strong>twissen.“<br />
Vers<strong>ich</strong>erten erhalten dürfen. Grundsätzl<strong>ich</strong><br />
dürfen Krankenkassen Patientendaten<br />
nur zu Abrechnungszwecken<br />
bekommen und nutzen. Es<br />
sind aber besondere Fälle denkbar,<br />
in denen die Krankenkasse ärztl<strong>ich</strong>e<br />
Informationen über ihre Vers<strong>ich</strong>erten<br />
benötigt. Nach dem Sozialgesetzbuch<br />
ist der Arzt verpfl<strong>ich</strong>tet, der<br />
Krankenkasse im Einzelfall auf Verlangen<br />
Auskunft zu erteilen, soweit<br />
es für die Durchführung von deren<br />
Aufgaben erforderl<strong>ich</strong> und gesetzl<strong>ich</strong><br />
zugelassen ist oder der Betroffene<br />
im Einzelfall eingewilligt hat.<br />
Erforderl<strong>ich</strong> ist die Datenerhebung<br />
nach dem Willen des Gesetzes immer<br />
dann, wenn anders die Aufgabe<br />
der Prüfung der Leistungspfl<strong>ich</strong>t<br />
n<strong>ich</strong>t ordnungsgemäß erfüllt werden<br />
kann. Natürl<strong>ich</strong> dürfen die Daten<br />
auch nur im Rahmen des erforderl<strong>ich</strong>en<br />
Zwecks verwendet werden.<br />
Spezial Ausgabe 1/2009 www.mammamia-online.de<br />
Bei den privaten Krankenvers<strong>ich</strong>erungen<br />
läuft das etwas anders.<br />
Während die gesetzl<strong>ich</strong>en Kranken-<br />
und Unfallvers<strong>ich</strong>erungen verpfl<strong>ich</strong>tet<br />
sind, Anspruchsberechtigte ohne<br />
Ansehen ihrer Person und ohne Blick<br />
auf bereits vorhandene oder potenzielle<br />
Krankheiten aufzunehmen,<br />
gehen die privaten Vers<strong>ich</strong>erungen<br />
nach dem Prinzip der „Risikoäquivalenz“<br />
vor. Je höher das Risiko der<br />
vers<strong>ich</strong>erten Person, desto höher die<br />
Prämie. Das Interesse der privaten<br />
Vers<strong>ich</strong>erer an gendiagnostischen<br />
Untersuchungen und deren Ergebnissen<br />
ist demnach hoch. Nach<br />
heutigem Recht muss der Vers<strong>ich</strong>erungsinteressent<br />
der Vers<strong>ich</strong>erung<br />
unaufgefordert seinen aktuellen<br />
gesundheitl<strong>ich</strong>en Zustand mitteilen.<br />
Die Vers<strong>ich</strong>erungen können darüber<br />
hin<strong>aus</strong> eine ärztl<strong>ich</strong>e Untersuchung<br />
verlangen. Nur in Ausnahmefällen<br />
wird eine genetische Untersuchung<br />
verlangt, zum Beispiel bei konkretem<br />
Verdacht auf Missbrauch.<br />
In diesem Zusammenhang besteht<br />
ein freiwilliges Moratorium der<br />
Vers<strong>ich</strong>erungsunternehmen, in dem<br />
sie s<strong>ich</strong> verpfl<strong>ich</strong>tet haben, auf prädikative<br />
(Krankheitsanlagen betreffende)<br />
genetische Untersuchungen<br />
im Vorfeld von Vertragsabschlüssen<br />
und auch auf die Information über<br />
bereits durchgeführte prädikative<br />
Untersuchungen zu verz<strong>ich</strong>ten.<br />
ENTWURF EINES<br />
GENDIAGNOSTIKGESETZES<br />
Derzeit wird im Deutschen Bundestag<br />
der Entwurf eines Gendiagnostikgesetzes<br />
beraten. (Anmerkung<br />
der Redaktion: Unmittelbar vor<br />
der Drucklegung dieses Ratgebers<br />
hat der Deutsche Bundestag am