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Entscheidung der Vergabekammer - Oeffentliche Auftraege

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Weyand, Praxiskommentar Vergaberecht, 2. Auflage 2007 – Letzte Än<strong>der</strong>ung: 24.01.201023.2.30 <strong>Entscheidung</strong> über den Entzug <strong>der</strong> Präqualifikation2253Der Entzug <strong>der</strong> Präqualifikation (§§ 8 Nr. 5 ff. VOB/A bzw. 7 b Nr. 5 ff. VOL/A) kannauch über das konkrete Vergabeverfahren hinaus und damit isoliert Gegenstand einerNachprüfung sein. Der Begriff "Bestimmungen über das Vergabeverfahren" in § 97 Abs. 7GWB ist nicht in dem engen Sinn zu verstehen, dass das Vergabeverfahren erst mit <strong>der</strong>Auffor<strong>der</strong>ung des Auftraggebers zum Wettbewerb für die Vergabe eines bestimmten Auftragsbeginnt. Der Zweck <strong>der</strong> EG-Rechtsmittelrichtlinien, den Unternehmen im Wettbewerb umöffentliche Aufträge einen umfassenden und effektiven Rechtsschutz gegenüberAuftraggebern zu gewähren, würde nicht erreicht, wenn das Präqualifikationsverfahren vomVergabeschutz grundsätzlich ausgeklammert wäre (VK Detmold, B. v. 4.5.2001 - Az.:VK.21-11/01).23.2.31 Verpflichtung zur Ermöglichung <strong>der</strong> Abgabe eines Angebotes225422552255/1Geeignete Maßnahme im Sinne des § 114 Abs. 1 GWB zur Beseitigung einer von einer<strong>Vergabekammer</strong> festgestellten Rechtsverletzung kann auch sein, dem Bieter dieGelegenheit einzuräumen, ein Angebot im Rahmen eines Vergabeverfahrens abzugeben,in dem <strong>der</strong> Bieter zu Unrecht nicht berücksichtigt wurde (3. VK Bund, B. v. 09.01.2008 -Az.: VK 3 - 145/07; VK Sachsen, B. v. 28.10.2008 - Az.: 1/SVK/054-08). Hierbei kann die<strong>Vergabekammer</strong> auch Fristen vorgeben (2. VK Bund, B. v. 19.05.2004 - Az.: VK 2 - 52/04).Geeignete Maßnahme zur Beseitigung einer Rechtsverletzung aufgrund eines festgestelltenVergaberechtsverstoßes kann auch sein, dass <strong>der</strong> Auftraggeber allen Bietern die Abgabeeines neuen Angebotes zu ermöglichen hat (2. VK Bund, B. v. 13.07.2005 - Az.: VK 2 –69/05).Geeignete Maßnahme im Sinne des § 114 Abs. 1 GWB zur Beseitigung einer von einer<strong>Vergabekammer</strong> festgestellten Rechtsverletzung kann auch sein, allen Bietern, die sichbereits an <strong>der</strong> Ausschreibung beteiligt haben, unter Setzung einer Frist die Gelegenheitzu geben, ihre Angebote entsprechend anzupassen (3. VK Bund, B. v. 09.01.2008 - Az.:VK 3 - 145/07).23.2.32 Kompetenz zur Verwerfung einer Tariftreueregelung?2256Eine gesetzliche Pflicht zur Einfor<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Tariftreueerklärung wird nicht dadurchbeseitigt, dass nach wie vor die Frage <strong>der</strong> Verfassungsmäßigkeit <strong>der</strong> Einfor<strong>der</strong>ung vonTariftreueerklärungen beim Bundesverfassungsgericht aufgrund eines Vorlagebeschlusses desBundesgerichtshofs vom 18.01.2000 betreffend einer entsprechenden Regelung des BerlinerVergabegesetzes nach wie vor anhängig ist. Die <strong>Vergabekammer</strong> ist <strong>der</strong> Auffassung, dassArtikel 100 Abs. 1 GG nicht nur den Gerichten, son<strong>der</strong>n selbstverständlich auch <strong>der</strong>Verwaltung die Kompetenz zur Verwerfung einer angeblich verfassungswidrigenlandesgesetzlichen Regelung entzieht und das Normverwerfungsmonopol ausdrücklichdem Bundesverfassungsgericht zuweist. Daher sind sowohl die öffentlichen Auftraggeberals auch die <strong>Vergabekammer</strong>n an die rechtswirksamen Regelungen einesLandesvergabegesetzes (z.B. des Nie<strong>der</strong>sächsischen Landesvergabegesetzes) gebunden (VKLüneburg, B. v. 18.06.2004 - Az.: 203-VgK-29/2004; ebenso – für das saarländische

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