Weyand, Praxiskommentar Vergaberecht, 2. Auflage 2007 – Letzte Än<strong>der</strong>ung: 24.01.201022612261/12261/2Eine geeignete Maßnahme im Sinne des § 114 Abs. 1 GWB kann es auch sein, <strong>der</strong>ausschreibenden Stelle aufzugeben, ein neues Leistungsverzeichnis zu erstellen undhierbei den zulässigen Umfang von Bedarfspositionen einzuhalten. Das Vergabeverfahrenist ab Übersendung <strong>der</strong> Leistungsbeschreibung nebst den Verdingungsunterlagen zuwie<strong>der</strong>holen (1. VK Bund, B. v. 14.07.2005 - Az.: VK 1 - 50/05).Eine geeignete Maßnahme im Sinne des § 114 Abs. 1 GWB kann es auch sein, denAuftraggeber zu verpflichten, gegenüber allen noch am Verhandlungsverfahrenbeteiligten Bietern die in diesem Nachprüfungsverfahren streitigen Positionen desPflichtenheftes im Sinne <strong>der</strong> von ihm tatsächlich gewollten Leistungsmerkmale zukonkretisieren und den Bietern Gelegenheit zu geben, das Pflichtenheft zu diesenLeistungsmerkmalen erneut auszufüllen (VK Bund, B. v. 18.01.2007 – Az.: VK 1 – 148/06).Eine geeignete Maßnahme im Sinne des § 114 Abs. 1 GWB kann es auch sein, denAuftraggeber zu verpflichten, das Verfahren in den Stand vor <strong>der</strong> Auffor<strong>der</strong>ung zurAngebotsabgabe zurückzuversetzen und die bisher am Verfahren beteiligten Anbieter mitüberarbeiteten Verdingungsunterlagen, die dem Gebot <strong>der</strong> produktneutralenAusschreibung entsprechen, erneut zur Angebotsabgabe aufzufor<strong>der</strong>n (VK Nordbayern,B. v. 16.04.2008 - Az.: 21.VK - 3194 – 14/08).23.2.37 Zurückversetzung des Verhandlungsverfahrens in den Standvor einer letzten Verhandlungsrunde2262Die <strong>Vergabekammer</strong> darf nur diejenigen Maßnahmen treffen, die geeignet und erfor<strong>der</strong>lichsind, um den festgestellten Vergaberechtsverstoß zu beseitigen und die Rechtmäßigkeit desVergabeverfahrens zu gewährleisten. Ist <strong>der</strong> einen Bieter beeinträchtigendeVergaberechtsfehler vor <strong>der</strong> abschließenden Wertung <strong>der</strong> Angebote durch dieausschreibende Stelle geschehen, ist das Vergabeverfahren in den Stand vor einerletzten Verhandlungsrunde zurück zu versetzen. Die ausschreibende Stelle hat sicherzustellen, dass alle beteiligten Bieter in diesem Stadium des Verfahrens über alle von <strong>der</strong>ausschreibenden Stelle für maßgeblich gehaltenen Wertungskriterien sowie <strong>der</strong>en Gewichtunginformiert sind und die Möglichkeit haben, ihr Angebot danach auszurichten (1. VK Bund, B.v. 06.07.2005 - Az.: VK 1 - 53/05).23.2.38 Zurückversetzung des Teilnahmewettbewerbs auf denZeitpunkt <strong>der</strong> Bekanntmachung2263<strong>Entscheidung</strong> <strong>der</strong> <strong>Vergabekammer</strong> kann auch die Anweisung an den Auftraggeber sein, dasVergabeverfahren zurückzuversetzen und in <strong>der</strong> neuen Bekanntmachung dieBewertungsregeln vollständig mitzuteilen (OLG Düsseldorf, B. v. 06.07.2005 - Az.: VII -Verg 22/05) bzw. in <strong>der</strong> Bekanntmachung des Teilnahmewettbewerbs eine rechtswidrigeTariftreuefor<strong>der</strong>ung zu unterlassen (3. VK Bund, B. v. 15.07.2008 - Az.: VK 3 - 89/08).23.2.39 Aufhebung o<strong>der</strong> Zurückversetzung des Vergabeverfahrens inden Stand nach Vergabebekanntmachung
Weyand, Praxiskommentar Vergaberecht, 2. Auflage 2007 – Letzte Än<strong>der</strong>ung: 24.01.20102263/12263/1,9Stellt eine Vergabestelle nur einem Bieter wettbewerbs- und preisrelevanteKalkulationsgrundlagen zur Verfügung und macht sie diese an<strong>der</strong>en Bietern nicht auchzugänglich, liegt eine Ungleichbehandlung vor, die mangels vergleichbarer Angebote zurAufhebung des Vergabeverfahrens o<strong>der</strong> zur Zurückversetzung des Vergabeverfahrensin den Stand nach Vergabebekanntmachung führt (VK Sachsen, B. v. 07.12.2006 - Az.:1/SVK/100-06).Liegen inhaltlich unterschiedliche Angebote vor, die auf Än<strong>der</strong>ungen zurückzuführen sindund liegt dies nicht im Verantwortungsbereich <strong>der</strong> Bieter, macht eine solche Situation esunumgänglich, das Vergabeverfahren in den Stand nach <strong>der</strong> erfolgten Bekanntmachung<strong>der</strong> Vergabeabsicht durch die Vergabestelle zurückzuversetzen. Mit dieserZurückversetzung des Vergabeverfahrens wird die Vergabestelle erneut alle die Bieter zurAbgabe eines neuen Angebotes aufzufor<strong>der</strong>n haben, die schon einmal dieVerdingungsunterlagen abgefor<strong>der</strong>t hatten. Ihnen ist die – dabei notwendig zu erläuternde- Möglichkeit zu geben, anhand von eindeutigen Verdingungsunterlagen und Angaben in denLeistungsverzeichnissen <strong>der</strong> Gesamtbaumaßnahme, ein ordnungsgemäßes Angebot abgebenzu können. Die Vergabestelle hat dafür Sorge zu tragen, dass den Bewerbern eineangemessene Frist zur Ausarbeitung ihrer Angebote zur Verfügung steht (VK Thüringen, B.v. 12.03.2008 - Az.: 360-4002.20-414/2008-001-NDH).23.2.40 Aufhebung o<strong>der</strong> Zurückversetzung des Vergabeverfahrens inden Stand vor Abgabe <strong>der</strong> Angebote2263/2Kann nicht ausgeschlossen werden, dass die unterlassene Bekanntgabe <strong>der</strong> Wertigkeit <strong>der</strong>Unterkriterien den Inhalt des Angebots des Antragstellers beeinflusst haben könnte, istes dem Auftraggeber zu untersagen, den Zuschlag auf eines <strong>der</strong> eingegangenen Angebote zuerteilen. Der Auftraggeber wird in eigener Zuständigkeit zu entscheiden haben, ob er dasVergabeverfahren in den Stand vor Abgabe <strong>der</strong> Angebote zurückversetzt o<strong>der</strong> dasVergabeverfahren insgesamt aufhebt (OLG Düsseldorf, B. v. 21.05.2008 - Az.: VII - Verg19/08; B. v. 05.05.2008 - Az.: VII - Verg 5/08; B. v. 09.04.2008 - Az.: VII-Verg 2/08; B. v.27.02.2008 - Az.: VII - Verg 41/07; VK Schleswig-Holstein, B. v. 22.04.2008 - Az.: VK-SH03/08; im Ergebnis ebenso 2. VK Bund, B. v. 29.05.2008 - Az.: VK 2 – 58/08; VK Hessen, B.v. 14.01.2008 - Az.: 69 d VK - 57/2007).23.2.41 Erneute Vornahme des Verhandlungsverfahrens im Anschlussan einen Wettbewerb nach VOF2264<strong>Entscheidung</strong> <strong>der</strong> <strong>Vergabekammer</strong> kann – nach einem fehlerhaften Auswahlverfahren - auchsein, die Preisträger eines Wettbewerbs nach VOF - unter Bekanntgabe <strong>der</strong>Zuschlagskriterien, ihrer Rangfolge und Gewichtung - zur Teilnahme amVerhandlungsverfahren erneut aufzufor<strong>der</strong>n, Auftragsgespräche durchzuführen, dieAngebote zu werten und dies zu dokumentieren (VK Südbayern, B. v. 19.05.2005 - Az.:18-04/05).23.2.42 Verpflichtung zur Wie<strong>der</strong>holung <strong>der</strong> Prüfung <strong>der</strong>Angemessenheit <strong>der</strong> Preise
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