Weyand, Praxiskommentar Vergaberecht, 2. Auflage 2007 – Letzte Än<strong>der</strong>ung: 24.01.20102292Ob die Annahmeerklärung Än<strong>der</strong>ungen bzw. eine von § 150 Abs. 2 BGB erfassteAbweichung enthält, ist durch Auslegung nach Maßgabe <strong>der</strong> §§ 133, 157 BGB nach Treuund Glauben und unter Berücksichtigung <strong>der</strong> Verkehrssitte zu ermitteln. Obunbeschränkte o<strong>der</strong> beschränkte Annahme vorliegt, hängt somit vom Einzelfall ab.Hinsichtlich des inhaltlichen Ausmaßes <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ungen ist <strong>der</strong> Anwendungsbereich des §150 Abs. 2 BGB nur dann eröffnet, wenn die Neuregelungen wesentliche Vertragsbestandteilezum Gegenstand haben, beispielsweise die Bitte um Zustimmung zu einerSkontogewährung, die erstmalige Bestimmung einer Ausführungsfrist o<strong>der</strong> gar dieÄn<strong>der</strong>ung einzelner Leistungen (VK Rheinland-Pfalz, B. v. 12.05.2005 - Az.: VK 17/05).23.4.2.3 Form des Zuschlags23.4.2.3.1 VOB22932293/1Die VOB setzt in § 28 Nr. 2 VOB/A keine bestimmte Form - z. B. die Schriftform - voraus.Der Zuschlag kann also auch mündlich erteilt werden (1. VK Sachsen, B. v. 4.8.2003 -Az.: 1/SVK/084-03). Möglich ist auch die Übersendung eines Telefaxes (BGH, B. v. 9.2.2004- Az.: X ZB 44/03; OLG Düsseldorf, B. v. 23.05.2007 - Az.: VII - Verg 14/07; 2. VK Bund,B. v. 13.06.2007 - Az.: VK 2 - 48/07). Der Umstand, dass <strong>der</strong> Auftraggeber dieOriginalvorlage des Fax-Schreibens später noch einmal dem Auftragnehmer überbringenlässt, entwertet das Fax-Schreiben nicht zur bloßen Ankündigung <strong>der</strong> beabsichtigtenAngebotsannahme, Dieser Vorgang ist nicht an<strong>der</strong>s zu beurteilen als die Übersendung einesbestimmenden Anwaltsschriftsatzes per Fax, <strong>der</strong> mit Zugang beim Adressaten sofort wirksamwird, wenn das Original alsbald nachfolgt (Hanseatisches OLG Bremen, B. v. 18.8.2003 -Az.: Verg 6/2003; 2. VK Bund, B. v. 24.04.2007 - Az.: VK 2 – 21/07).Die im Wirtschafts- und Rechtsverkehr allgemein übliche Nutzung von Faxgeräten und diehohe Zuverlässigkeit bei <strong>der</strong> Übermittlung von Telefaxnachrichten rechtfertigt es, demSendeprotokoll des Absen<strong>der</strong>s ein wi<strong>der</strong>legbares Indiz zukommen zu lassen (2. VKBund, B. v. 13.06.2007 - Az.: VK 2 - 48/07).23.4.2.3.2 VOL22942294/1Im Gegensatz zur VOB/A verpflichtet die VOL/A in § 28 Nr. 1 Abs. 1 den Auftraggeber, denZuschlag schriftlich zu erteilen. Wird ausnahmsweise <strong>der</strong> Zuschlag nicht schriftlich erteilt, soist er umgehend schriftlich zu bestätigen.Die Vorschrift dürfte zwar oberhalb <strong>der</strong> Schwellenwerte Gesetzescharakter haben, dochstellt sie kein zwingendes gesetzliches Schriftformerfor<strong>der</strong>nis i.S.d. § 126 Abs. 1 BGBauf. Vielmehr handelt es sich, wie § 28 Nr. 1 Abs. 1 S. 2 VOL/A deutlich macht, um eineSollvorschrift, die Abweichungen von <strong>der</strong> Schriftform zulässt und dann lediglich eineschriftliche Bestätigung verlangt. Anwendbar ist deshalb nicht § 126 BGB, son<strong>der</strong>n § 127 S.2 BGB. Die Erteilung des Zuschlags per Fax ist daher auch bei Anwendbarkeit des § 28Nr. 1 Abs. 1 VOL/A zulässig (2. VK Bund, B. v. 24.04.2007 - Az.: VK 2 – 21/07; imErgebnis ebenso VK Münster, B. v. 26.10.2007 - Az.: VK 25/07).
Weyand, Praxiskommentar Vergaberecht, 2. Auflage 2007 – Letzte Än<strong>der</strong>ung: 24.01.201023.4.2.4 Zugang <strong>der</strong> Zuschlagserklärung23.4.2.4.1 Allgemeines22952296Bei <strong>der</strong> Zuschlagserklärung handelt es sich um eine empfangsbedürftige Willenserklärung,die zu ihrer Wirksamkeit nach § 130 Abs. 1 Satz 1 BGB dem betreffenden Bieter innerhalb<strong>der</strong> Zuschlagsfrist zugehen muss (BGH, B. v. 9.2.2004 - Az.: X ZB 44/03; OLG Thüringen,B. v. 29.5.2002 - Az.: 6 Verg 2/02, B. v. 7.10.2003 - Az.: 6 Verg 6/03; VK Berlin, B. v.09.11.2004 - Az.: VK - B 1 – 59/04; 1. VK Sachsen, B. v. 4.6.2002 - Az.: 1/SVK/048-02; VKHalle, B. v. 13.3.2001 - Az.: VK Hal 23/99).Vertretungsregelungen bei <strong>der</strong> Abgabe von Angeboten gelten auch für die Frage <strong>der</strong>Wirksamkeit des Zugangs <strong>der</strong> Zuschlagserklärung (OLG Thüringen, B. v. 7.10.2003 - Az.: 6Verg 6/03).23.4.2.4.2 Bedeutung einer Empfangsbestätigung2297Bei einer vom Auftraggeber verlangten Empfangsbestätigung des Zuschlags handelt es sichnicht um ein Wirksamkeitskriterium, son<strong>der</strong>n um eine Beweisurkunde über denerteilten Zuschlag, wenn <strong>der</strong> Vertrag nach allgemeinen zivilrechtlichen Grundsätzen bereitsdurch den Zugang <strong>der</strong> Annahmeerklärung des Auftraggebers zustande gekommen ist(Hanseatisches OLG Bremen, B. v. 18.8.2003 - Az.: Verg 6/2003).23.4.2.5 Weitere Anfor<strong>der</strong>ungen an einen wirksamen Zuschlag23.4.2.5.1 Grundsatz2298Fehlt es dem Zuschlagsschreiben an jedwe<strong>der</strong> Bestimmtheit des Zuschlags- undVertragsgegenstandes sowie des Vertragspreises, so ist kein wirksamer Vertrag zustandegekommen. Außerdem muss das Zuschlagsschreiben von einer Person mit einerentsprechenden Vertretungsmacht unterzeichnet sein (OLG Düsseldorf, B. v. 14.3.2001 -Az.: Verg 30/00; 2. VK Bund, B. v. 23.11.2000 - Az.: VK 2 - 36/00).23.4.2.5.2 Fehlende Regelung <strong>der</strong> Vergütung bei einem Architekten- bzw.Bauingenieurvertrag bei Vertragsschluss2299An<strong>der</strong>s als beim bei Kauf- o<strong>der</strong> Lieferungsverträgen, wo das Zustandekommen einesVertrages mit <strong>der</strong> Einigung über den frei verhandelbaren Preis steht und fällt, muss die Frage<strong>der</strong> Vergütung we<strong>der</strong> im Stadium <strong>der</strong> Vertragsanbahnung angesprochen noch beiVertragsschluss ausdrücklich geregelt werden. Das hat seinen Grund darin, dass dort, wodie Vergütung sich aus <strong>der</strong> HOAI bestimmt, mit dieser eine gesetzlich fixierteHonorarordnung zur Verfügung steht, die das Spektrum <strong>der</strong> zu erbringenden Leistung sowiedie Höhe <strong>der</strong> Vergütung bis ins Einzelne regelt. Haben die Vertragspartner keine individuelleVereinbarung im Sinne von § 4 Abs. 1 HOAI getroffen, gelten gem. § 4 Abs. 4 HOAI dieMindestsätze als vereinbart (OLG Thüringen, B. v. 7.10.2003 - Az.: 6 Verg 6/03).
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