Weyand, Praxiskommentar Vergaberecht, 2. Auflage 2007 – Letzte Än<strong>der</strong>ung: 24.01.2010geführt, wenn die Vergabestelle nicht selbst die Ausschreibung aufgehoben hätte (VKMünster, B. v. 24.1.2002 - Az.: VK 24/01)• eine Anordnung, die Ausschreibung wegen <strong>der</strong> unterlassenen europaweitenAusschreibung komplett aufzuheben, hält die VK im Einzelfall nicht fürsachgerecht und auch nicht für rechtlich zulässig (VK Münster, B. v. 4.12.2003 - Az.:VK 21/03)• ein Verstoß gegen § 17 Nr. 6 Abs. 2 VOL/A ist nicht durch eine Verpflichtung desAuftraggebers zur erneuten Angebotswertung unter Berücksichtigung <strong>der</strong>Rechtsauffassung <strong>der</strong> VK heilbar, da dieser Verstoß gegen die Informationspflichtunmittelbar Auswirkungen auf die Angebotskalkulation haben musste. Einenachträgliche Korrektur <strong>der</strong> Angebotskalkulationen und damit <strong>der</strong> Angebotspreise beiallen Bietern ist in einem laufenden Vergabeverfahren nicht möglich. DerAuftraggeber war daher gem. Nr. 1 des Tenors zu verpflichten, mangelsVergleichbarkeit <strong>der</strong> Angebote das streitbefangene Vergabeverfahren aufzuheben (VKLüneburg, B. v. 24.11.2003 - Az.: 203-VgK-29/2003)• wenn die VK eine grundlegende Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Verdingungsunterlagen nach denGründen ihrer <strong>Entscheidung</strong> festgestellt hat, ist es im Interesse einer raschenGesamtlösung im allgemeinen geboten, die Aufhebung des Vergabeverfahrensauszusprechen (BayObLG, B. v. 15.7.2002 - Az.: Verg 15/02)• bleibt kein Angebot mehr übrig, auf das <strong>der</strong> Auftraggeber den Zuschlag erteilenkönnte, kann ein Vergabeverfahren nur durch eine Aufhebung beendet werden, welchedie Kammer <strong>der</strong> Auftraggeberin hiermit aufgibt (1. VK Sachsen, B. v. 21.5.2001 -Az.: 1/SVK/32-01)• weist das Leistungsverzeichnung schwerwiegende Mängel (Leitfabrikat ohne denZusatz "o<strong>der</strong> gleichwertiger Art" ), kommt regelmäßig nur die Aufhebung <strong>der</strong>Ausschreibung in Betracht (1. VK Sachsen, B. v. 18.9.2001 - Az.: 1/SVK/83-01, B. v.13.9.2002 - Az.: 1/SVK/080-02)• wegen <strong>der</strong> zentralen Bedeutung <strong>der</strong> Leistungsbeschreibung für ein transparentesVergabeverfahren ist bei Mängeln in <strong>der</strong> Leistungsbeschreibung dasVergabeverfahren aufzuheben (VK Lüneburg, B. v. 12.4.2002 - Az.: 203-VgK-05/2002; ebenso für eine grob unklare Leistungsbeschreibung OLG Naumburg, B. v.16.9.2002 - Az.: 1 Verg 02/02)• enthält die Leistungsbeschreibung ein nicht mehr am Markt erhältlichesFabrikat, ist die Ausschreibung aufzuheben (VK Lüneburg, B. v. 30.10.2003 - Az.:203-VgK-21/2003)• hat eine voreingenommene Person (nach § 16 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe a) VgV) imVergabeverfahren mitgewirkt, kann eine Aufhebung in Betracht kommen (VKRheinland-Pfalz, B. v. 30.4.2002 - Az.: VK 6/02)• fehlt es an einer Grundlage für eine erneute Wertung, ist das Vergabeverfahrenaufzuheben (2. VK Bund, B. v. 23.5.2002 - Az.: VK 2 - 18/02)• liegt ein Angebot aufgrund eines im Vergleich zur Bekanntmachung zu frühenEröffnungstermines dem Verhandlungsleiter bei <strong>der</strong> Öffnung des ersten Angebotsnicht vor und befindet es sich zu diesem Zeitpunkt auch nicht im Geschäftsbereich <strong>der</strong>Vergabestelle, kann das Angebot nicht mehr vergaberechtskonform am Wettbewerbbeteiligt werden; dies macht die Aufhebung des gesamten Vergabeverfahrensunumgänglich (VK Nordbayern, B. v. 15.4.2002 - Az.: 320.VK-3194-08/02)• die Vergaberechtsverstöße - insbeson<strong>der</strong>e die vergaberechtswidrige Delegationsämtlicher <strong>Entscheidung</strong>sbefugnisse auf einen Dritten und <strong>der</strong> das streitbefangeneVergabeverfahren prägende Verstoß gegen die Dokumentationspflichten - könnennicht durch eine Verpflichtung zur Neuvornahme <strong>der</strong> Angebotswertung beseitigt
Weyand, Praxiskommentar Vergaberecht, 2. Auflage 2007 – Letzte Än<strong>der</strong>ung: 24.01.2010werden; eine Aufhebung ist notwenig (VK Lüneburg, B. v. 31.5.2002 - Az.: 203-VgK-09/2002; VK Arnsberg, B. v. 28.1.2004 - Az.: VK 1-30/2003)• es kommt nur die Aufhebung <strong>der</strong> Ausschreibung in Betracht, da <strong>der</strong>Vergaberechtsverstoß - zu kurze Ausschreibungsfrist - nicht an<strong>der</strong>s behoben werdenkann. Benachteiligt ist nämlich nicht nur <strong>der</strong> Antragsteller, son<strong>der</strong>n auch diejenigenBieter, die die Angebotsunterlagen zwar abgefor<strong>der</strong>t, jedoch kein Angebot abgegebenhaben. Beeinträchtigt sind aber auch alle an<strong>der</strong>en Firmen, die die zu kurzeBearbeitungsfrist nach dem Lesen <strong>der</strong> Veröffentlichung erkannten und aus diesemGrund schon von <strong>der</strong> Abfor<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Unterlagen absahen und nicht in eine erneuteAngebotsfrist einbezogen werden können (1. VK Sachsen, B. v. 9.12.2002 - Az.:1/SVK/102-02)23.2.2 Aufhebung einer Aufhebungsentscheidung des öffentlichenAuftraggebers23.2.2.1 Grundsatz218621872188Der EuGH hat entschieden (Urteil vom 02.06.2005 - Az.: C-15/04; Urteil vom 18.6.2002 -Az.: C-92/00), dass die <strong>Entscheidung</strong> des öffentlichen Auftraggebers, die Ausschreibungeines Dienstleistungsauftrags zu wi<strong>der</strong>rufen, in einem Nachprüfungsverfahren auf Verstößegegen das Gemeinschaftsrecht im Bereich des öffentlichen Auftragswesens o<strong>der</strong> gegen dieeinzelstaatlichen Vorschriften, die dieses Recht umsetzen, überprüft und gegebenenfallsaufgehoben werden kann. Der BGH (B. v. 18.2.2003 - Az.: X ZB 43/02) hat ebenfallsfestgestellt, dass eine Aufhebungsentscheidung in einem Nachprüfungsverfahren überprüftwerden kann.Diesem Grundsatz haben sich - auch für Bau- und Lieferaufträge - die meisten Vergabesenateund <strong>Vergabekammer</strong>n angeschlossen. Zu den Einzelheiten vgl. die Kommentierung RZ 1548.Diese Rechtsprechung gilt allgemein für die <strong>Entscheidung</strong> des Auftraggebers, auf dieVergabe eines Auftrags zu verzichten (VK Brandenburg, B. v. 16.6.2003 - Az.: VK 20/03).Zu den Einzelheiten vgl. die Kommentierung RZ 1566.23.2.2.2 Inhalt <strong>der</strong> <strong>Entscheidung</strong> <strong>der</strong> Aufhebung einer Aufhebung23.2.2.2.1 Kontrahierungszwang2189In ständiger Rechtsprechung hat <strong>der</strong> BGH herausgearbeitet, dass trotz Geltung <strong>der</strong> VOB/A(bzw. <strong>der</strong> VOL/A) <strong>der</strong> Ausschreibende auch dann, wenn kein Aufhebungsgrund nach § 26VOB/A bzw. VOL/A besteht, nicht gezwungen werden kann, einen <strong>der</strong> Ausschreibungentsprechenden Auftrag zu erteilen. Es kann viele Gründe geben, die den Ausschreibendenhin<strong>der</strong>n, eine einmal in die Wege geleitete Ausschreibung ordnungsgemäß mit <strong>der</strong> Erteilungdes Zuschlags an einen Bieter zu beenden. Hierzu kann sich ein Ausschreiben<strong>der</strong>insbeson<strong>der</strong>e dann veranlasst sehen, wenn ein Zuschlag auf ein abgegebenes Angebot seinefinanziellen Möglichkeiten übersteigt. Die Möglichkeit, bei einem sachlichen Grund eine
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