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Senioren Journal 10/2011 - LeineVision.

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<strong>Senioren</strong>fragen<br />

Rosemarie B. (52 Jahre): Meine<br />

Mutter sitzt im Rollstuhl und<br />

kann nur noch wenige Schritte gehen.<br />

Unser Arzt hat ihr eine<br />

Treppensteighilfe verordnet. Nun<br />

teilt die Krankenkasse mit, sie sei<br />

für dieses Hilfsmittel nicht zuständig.<br />

Das müssten wir selber<br />

bezahlen. Können wir etwas dagegen<br />

tun?<br />

Ich habe von dieser neuen Entwicklung<br />

gehört. Die Krankenkassen<br />

lehnen die Zahlung des<br />

Hilfsmittels mit den Hinweis ab,<br />

dass sie nur für die medizinische<br />

Rehabilitation zuständig seien.<br />

Teilhabe am Leben, Pflege sozialer<br />

Kontakte falle nicht unter<br />

diese Indikation. Hilfsmittel wird<br />

verweigert. Dagegen könnten sie<br />

einen Widerspruch einlegen und<br />

versuchen, mit dem Hinweis auf<br />

die Wahrnehmung wichtiger Arzttermine<br />

und krankengymnastischer<br />

Maßnahmen außerhalb der<br />

Wohnung, dieses Hilfsmittel zu<br />

bekommen. Dann gibt es Krankenkassen,<br />

die lehnen die Treppensteighilfe<br />

nicht ab, sondern<br />

weisen auf ein Urteil des des<br />

Bundessozialgerichts (Az.: B 3<br />

KR 13/09) hin. Sie dürfen die<br />

Treppensteighilfe nicht mehr erstatten,<br />

weil es keine Hilfsmittel<br />

zu Rehabilitation sei. Damit haben<br />

Sie mit einem Widerspruch keine<br />

Chance mehr. Eine kritische Entwicklung.<br />

Jörg St. (67Jahre): Ich lebe seit einigen<br />

Wochen in einem Pflegeheim,<br />

habe Pflegestufe 2 und bin<br />

auf den Rollstuhl angewiesen.<br />

Für den Transport von meinem<br />

Bett in das Badzimmer meines<br />

Zimmers benötige ich einen Hebelifter.<br />

Ich hatte bisher meinen<br />

eigenen Lifter im Einsatz, der ist<br />

aber nun defekt. Als ich den Lif-<br />

Tipp des Monats:<br />

Die Stiftung Warentest hat einen<br />

Ratgeber herausgegeben. „Leben und<br />

Wohnen im Alter“. Preis 19,90 € Erhältlich<br />

im Buchhandel oder über das<br />

Internet. Neben Tipps zum Thema<br />

„Wohnen Zuhause“ gibt es wertvolle<br />

Hinweise zum Umzug ins Pflegeheim,<br />

Nutzung ambulanter Dienste<br />

und vieles mehr.<br />

ter des Pflegeheimes verlangte,<br />

stellte sich heraus, dass dieser<br />

nicht in mein Badezimmer passt.<br />

Ich habe mich nun bei der Heimleitung<br />

beschwert und erfahren,<br />

dass ich mich selber um einen einsatzfähigen<br />

Hebelifter zu kümmern<br />

habe. Dies sei nicht Heimangelegenheit.<br />

Das ist ein großer Unsinn. Für die<br />

Hilfsmittel, die im Heim notwendig<br />

sind, muss das Heim sorgen.<br />

Ich habe mich bei einigen Pflegeheimen<br />

erkundigt. Hier wurde<br />

mir eindeutig bestätigt, dass diese<br />

Pflegehilfsmittel vom Heim<br />

zu stellen sind. Und wenn diese<br />

Hilfsmittel falsch ausgewählt<br />

worden sind und nicht in die<br />

Zimmer passen, dass muss das<br />

Pflegeheim sich um geeignete<br />

mobile Hebelifte kümmern. Sollten<br />

sich die Einstellung der Heimleitung<br />

nicht ändern, dann wenden<br />

Sie sich an die Heimaufsicht.<br />

Regine W.( 52 Jahre): Meine Mutter<br />

musste in die Kurzzeitpflege.<br />

Ich war sehr erschrocken festzustellen,<br />

wie hoch die Kosten sind.<br />

Der Unterschied liegt wohl vor allem<br />

in den Investitionskosten.<br />

Was ist das eigentlich?<br />

Die Pflegekosten sind von Heim zu<br />

Heim unterschiedlich. Neben den<br />

Kosten für die Pflegeleistungen<br />

und für Unterkunft und Verpflegung<br />

werden die Investitionskosten<br />

berechnet. Die Höhe der Investitionskosten<br />

werden individuell<br />

ermittelt. Z. B. hat das Pflegeheim<br />

landesrechtliche Fördermittel<br />

eingesetzt, muss die zuständige<br />

Landesbehörde einer<br />

Webseite des Monats:<br />

http://www.ms.niedersachsen.de/por<br />

tal/live.php?navigation_id=51<strong>10</strong>&art<br />

icle_id=14158&_psmand=17<br />

Auf der Website des Niedersächsischen<br />

Ministeriums für Soziales,<br />

Frauen, Familie, Gesundheit und<br />

Integration finden Sie viele Informationen<br />

zum Thema Pflege und einen<br />

Hinweis auf Betreuungsangebote<br />

für Menschen mit Demenz in<br />

Niedersachsen. Ein Blick auf diese<br />

Seite lohnt.<br />

Umlage dieser Kosten zustimmen.<br />

Hat ein Pflegeheim auf einen<br />

Grundstück gebaut, dass<br />

dem Einrichtungsträger schon<br />

gehörte, dürfen diese Kosten<br />

nicht in die Umlage eingerechnet<br />

werden. Es gibt auch Einrichtungen,<br />

die sich auf die Kurzzeitpflege<br />

spezialisiert haben. Bei<br />

denen fallen die Investitionskosten<br />

nicht an. Das ist zu einem die<br />

<strong>Senioren</strong>residenz Heidehaus und<br />

die Pflegestation Dr. Krüger.<br />

Elke R. (54 Jahre): Ich habe meine<br />

Mutter, die nach einer Krankheit<br />

nicht mehr direkt in Ihre Eigentumswohnung<br />

nach Hannover<br />

zurückkehren konnte, zu mir nach<br />

Braunschweig geholt. Dort lebt sie<br />

SENIORENJOURNAL <strong>10</strong>I<strong>2011</strong> I 29<br />

im Alltag<br />

Dipl.-Kauffrau Beate Schuhmacher, selbstständige Unternehmerin, zertifizierte<br />

Wohnberaterin (Nds. Fachstelle für Wohnberatung), ehrenamtliche<br />

Mitarbeit in den stadtbezirklichen Netzwerken für <strong>Senioren</strong> der Stadtbezirke<br />

Döhren/Mittelfeld und Ricklingen, Fortbildung zur zertifizierten (ehrenamtl.)<br />

Demenzbetreuerin, ehrenamtl. Leitung der Formularlotsen des KSH<br />

(Kommunaler <strong>Senioren</strong>service der Landeshauptstadt Hannover) bis 2008<br />

u.a. im Rahmen eines „Freiwilligen Jahres für <strong>Senioren</strong>“. Ständige Weiterbildung<br />

im Bereich <strong>Senioren</strong>arbeit.<br />

Gerne können Sie Ihre Fragen an das <strong>Senioren</strong> <strong>Journal</strong><br />

senden oder sich direkt mit Frau Schuhmacher unter<br />

Tel.: 0511-4<strong>10</strong> 89 6 89 in Verbindung setzen.<br />

seit mehreren Monaten in einem<br />

Pflegeheim und musste dort auch<br />

ihren ersten Wohnsitz anmelden<br />

(hat das Heim verlangt). Nun<br />

habe ich einen Brief von der<br />

Stadt Hannover bekommen. Sie<br />

fordern eine Abgabe von meiner<br />

Mutter: Zweitwohnsitzsteuer. Ist<br />

das zulässig?<br />

Nein. Eine Zweitwohnsitzsteuer<br />

ist unzulässig, wenn der Zweitwohnsitz<br />

durch den Umzug in ein<br />

Pflegeheim notwendig geworden<br />

ist. Lassen Sie sich im Pflegeheim<br />

kurz bestätigen, dass Ihre Mutter<br />

dort ungebracht ist und ein Pflegezimmer<br />

bewohnt und reichen<br />

Sie dies bei der Stadt Hannover ein.<br />

Dann gibt es keine Probleme. ■

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