Senioren Journal 10/2011 - LeineVision.
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<strong>Senioren</strong>fragen<br />
Rosemarie B. (52 Jahre): Meine<br />
Mutter sitzt im Rollstuhl und<br />
kann nur noch wenige Schritte gehen.<br />
Unser Arzt hat ihr eine<br />
Treppensteighilfe verordnet. Nun<br />
teilt die Krankenkasse mit, sie sei<br />
für dieses Hilfsmittel nicht zuständig.<br />
Das müssten wir selber<br />
bezahlen. Können wir etwas dagegen<br />
tun?<br />
Ich habe von dieser neuen Entwicklung<br />
gehört. Die Krankenkassen<br />
lehnen die Zahlung des<br />
Hilfsmittels mit den Hinweis ab,<br />
dass sie nur für die medizinische<br />
Rehabilitation zuständig seien.<br />
Teilhabe am Leben, Pflege sozialer<br />
Kontakte falle nicht unter<br />
diese Indikation. Hilfsmittel wird<br />
verweigert. Dagegen könnten sie<br />
einen Widerspruch einlegen und<br />
versuchen, mit dem Hinweis auf<br />
die Wahrnehmung wichtiger Arzttermine<br />
und krankengymnastischer<br />
Maßnahmen außerhalb der<br />
Wohnung, dieses Hilfsmittel zu<br />
bekommen. Dann gibt es Krankenkassen,<br />
die lehnen die Treppensteighilfe<br />
nicht ab, sondern<br />
weisen auf ein Urteil des des<br />
Bundessozialgerichts (Az.: B 3<br />
KR 13/09) hin. Sie dürfen die<br />
Treppensteighilfe nicht mehr erstatten,<br />
weil es keine Hilfsmittel<br />
zu Rehabilitation sei. Damit haben<br />
Sie mit einem Widerspruch keine<br />
Chance mehr. Eine kritische Entwicklung.<br />
Jörg St. (67Jahre): Ich lebe seit einigen<br />
Wochen in einem Pflegeheim,<br />
habe Pflegestufe 2 und bin<br />
auf den Rollstuhl angewiesen.<br />
Für den Transport von meinem<br />
Bett in das Badzimmer meines<br />
Zimmers benötige ich einen Hebelifter.<br />
Ich hatte bisher meinen<br />
eigenen Lifter im Einsatz, der ist<br />
aber nun defekt. Als ich den Lif-<br />
Tipp des Monats:<br />
Die Stiftung Warentest hat einen<br />
Ratgeber herausgegeben. „Leben und<br />
Wohnen im Alter“. Preis 19,90 € Erhältlich<br />
im Buchhandel oder über das<br />
Internet. Neben Tipps zum Thema<br />
„Wohnen Zuhause“ gibt es wertvolle<br />
Hinweise zum Umzug ins Pflegeheim,<br />
Nutzung ambulanter Dienste<br />
und vieles mehr.<br />
ter des Pflegeheimes verlangte,<br />
stellte sich heraus, dass dieser<br />
nicht in mein Badezimmer passt.<br />
Ich habe mich nun bei der Heimleitung<br />
beschwert und erfahren,<br />
dass ich mich selber um einen einsatzfähigen<br />
Hebelifter zu kümmern<br />
habe. Dies sei nicht Heimangelegenheit.<br />
Das ist ein großer Unsinn. Für die<br />
Hilfsmittel, die im Heim notwendig<br />
sind, muss das Heim sorgen.<br />
Ich habe mich bei einigen Pflegeheimen<br />
erkundigt. Hier wurde<br />
mir eindeutig bestätigt, dass diese<br />
Pflegehilfsmittel vom Heim<br />
zu stellen sind. Und wenn diese<br />
Hilfsmittel falsch ausgewählt<br />
worden sind und nicht in die<br />
Zimmer passen, dass muss das<br />
Pflegeheim sich um geeignete<br />
mobile Hebelifte kümmern. Sollten<br />
sich die Einstellung der Heimleitung<br />
nicht ändern, dann wenden<br />
Sie sich an die Heimaufsicht.<br />
Regine W.( 52 Jahre): Meine Mutter<br />
musste in die Kurzzeitpflege.<br />
Ich war sehr erschrocken festzustellen,<br />
wie hoch die Kosten sind.<br />
Der Unterschied liegt wohl vor allem<br />
in den Investitionskosten.<br />
Was ist das eigentlich?<br />
Die Pflegekosten sind von Heim zu<br />
Heim unterschiedlich. Neben den<br />
Kosten für die Pflegeleistungen<br />
und für Unterkunft und Verpflegung<br />
werden die Investitionskosten<br />
berechnet. Die Höhe der Investitionskosten<br />
werden individuell<br />
ermittelt. Z. B. hat das Pflegeheim<br />
landesrechtliche Fördermittel<br />
eingesetzt, muss die zuständige<br />
Landesbehörde einer<br />
Webseite des Monats:<br />
http://www.ms.niedersachsen.de/por<br />
tal/live.php?navigation_id=51<strong>10</strong>&art<br />
icle_id=14158&_psmand=17<br />
Auf der Website des Niedersächsischen<br />
Ministeriums für Soziales,<br />
Frauen, Familie, Gesundheit und<br />
Integration finden Sie viele Informationen<br />
zum Thema Pflege und einen<br />
Hinweis auf Betreuungsangebote<br />
für Menschen mit Demenz in<br />
Niedersachsen. Ein Blick auf diese<br />
Seite lohnt.<br />
Umlage dieser Kosten zustimmen.<br />
Hat ein Pflegeheim auf einen<br />
Grundstück gebaut, dass<br />
dem Einrichtungsträger schon<br />
gehörte, dürfen diese Kosten<br />
nicht in die Umlage eingerechnet<br />
werden. Es gibt auch Einrichtungen,<br />
die sich auf die Kurzzeitpflege<br />
spezialisiert haben. Bei<br />
denen fallen die Investitionskosten<br />
nicht an. Das ist zu einem die<br />
<strong>Senioren</strong>residenz Heidehaus und<br />
die Pflegestation Dr. Krüger.<br />
Elke R. (54 Jahre): Ich habe meine<br />
Mutter, die nach einer Krankheit<br />
nicht mehr direkt in Ihre Eigentumswohnung<br />
nach Hannover<br />
zurückkehren konnte, zu mir nach<br />
Braunschweig geholt. Dort lebt sie<br />
SENIORENJOURNAL <strong>10</strong>I<strong>2011</strong> I 29<br />
im Alltag<br />
Dipl.-Kauffrau Beate Schuhmacher, selbstständige Unternehmerin, zertifizierte<br />
Wohnberaterin (Nds. Fachstelle für Wohnberatung), ehrenamtliche<br />
Mitarbeit in den stadtbezirklichen Netzwerken für <strong>Senioren</strong> der Stadtbezirke<br />
Döhren/Mittelfeld und Ricklingen, Fortbildung zur zertifizierten (ehrenamtl.)<br />
Demenzbetreuerin, ehrenamtl. Leitung der Formularlotsen des KSH<br />
(Kommunaler <strong>Senioren</strong>service der Landeshauptstadt Hannover) bis 2008<br />
u.a. im Rahmen eines „Freiwilligen Jahres für <strong>Senioren</strong>“. Ständige Weiterbildung<br />
im Bereich <strong>Senioren</strong>arbeit.<br />
Gerne können Sie Ihre Fragen an das <strong>Senioren</strong> <strong>Journal</strong><br />
senden oder sich direkt mit Frau Schuhmacher unter<br />
Tel.: 0511-4<strong>10</strong> 89 6 89 in Verbindung setzen.<br />
seit mehreren Monaten in einem<br />
Pflegeheim und musste dort auch<br />
ihren ersten Wohnsitz anmelden<br />
(hat das Heim verlangt). Nun<br />
habe ich einen Brief von der<br />
Stadt Hannover bekommen. Sie<br />
fordern eine Abgabe von meiner<br />
Mutter: Zweitwohnsitzsteuer. Ist<br />
das zulässig?<br />
Nein. Eine Zweitwohnsitzsteuer<br />
ist unzulässig, wenn der Zweitwohnsitz<br />
durch den Umzug in ein<br />
Pflegeheim notwendig geworden<br />
ist. Lassen Sie sich im Pflegeheim<br />
kurz bestätigen, dass Ihre Mutter<br />
dort ungebracht ist und ein Pflegezimmer<br />
bewohnt und reichen<br />
Sie dies bei der Stadt Hannover ein.<br />
Dann gibt es keine Probleme. ■