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revue musicale - Union Grand-Duc Adolphe

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RevueMusicalemutuelle de l’ugdaKeine Leistungenfür altgediente Mitglieder ?Ein Telefonanruf im Sekretariat unserer UGDA-Mutualitätskasse: „Unser Grossvater ist gestorben. Er waraktives Mitglied des Musikvereins. Bitte, überweisen sie dasSterbegeld auf unser Konto“. Der UGDA-Beamte, der stetsbemüht ist, den Erben das ihnen zustehende Geld aufschnellstem Wege zukommen zu lassen, sieht nach, und sieheda, das verstorbene Vereinsmitglied ist vor zwei Jahren aufden Listen des betr. Vereins „verschwunden“. Ein weiteresGespräch mit der Enkelin des Verstorbenen bringt zu Tage,dass der Grossvater vor drei Jahren schwer erkrankte und sichgezwungen sah, seine Vereinstätigkeit einzustellen. Undobwohl Herr X weit über 50 Jahre im Verein tätig war, wurdeer sofort in der UGDA abgemeldet. Unbarmherzig! Nach demMotto: „Aus dem Auge, aus dem Sinn!“ Zu Ehren derVereinsverantwortlichen sagen wir jedoch: Es geschah ausUnwissenheit! Aus Erfahrung wissen wir aber, dassUnwissenheit meist sehr teuer zu stehen kommt!Viele Vereinssekretäre haben leider keine Zeit, um einmal imJahr an der Generalversammlung der UGDA-Mutualitätskasseteilzunehmen. Für sie bringen wir in Erinnerung, dass dieKasse 1970 gegründet wurde. In den Nachfolgejahren fiel auf,dass nur wenige “Sterbegelder” zur Auszahlung kamen. Esstellte sich die Frage, ob die Musiker und Sänger entgegen denBerechnungen allesamt uralt werden. Leider nicht. Vielmehrkommt für viele unserer älteren Vereinsmitgliedern die Zeit,wo sie aus Altersgründen nicht mehr aktiv im Vereinmitmachen können. Sie wurden in der UGDA abgemeldet undunsere Mutuelle, die in den ersten Jahren ihres Bestehensvornehmlich „Sterbekasse“ war, wurde zur besten Sparkasse,da sie nur wenige Leistungen erbringen musste.Unter den Impulsen ihres Gründungspräsidenten VictorAbens, führte die Kasse daraufhin für ihre Mitglieder ab demAlter von 60 Jahren den Nulltarif ein. Das heisst: dieseMitglieder geniessen alle Vorteile der Kasse, sofern sie weiterhinauf dem Vereinsverzeichnis geführt werden, obwohl derVerein für sie keine Beiträge an die Mutuelle zahlt.Gleichzeitig riet der Verwaltungsrat den Ehrenmitgliedsvereinen,effektive Mitgliedsvereine der Kasse zu werden,damit ihre Vereinsmitglieder in den Genuss sämtlicherLeistungen kommen.Auch intervenierte die Kassenleitung mit Nachdruck bei allenVereinen, den nötigen Respekt für die Leistungen ihrerVeteranen zu haben und sie auch als Ehrenmusiker und -Sänger auf den Verzeichnissen der aktiven Mitglieder weiterzu führen. Demnach würden sie im engsten Kontakt mit ihrenVereinen bleiben und hätten auch weiterhin Anrecht aufMedaillen und vor allem auf die Leistungen der „Mutuelle“.Zusätzlich würden sie über die Revue Musicale in Kontakt mitder einheimischen Musikwelt stehen.Das war vor dreissig Jahren. Viele Vereine haben diesenAufruf beherzigt. In periodischen Zusammenkünften pflegensie mit ihren ehemaligen aktiven Mitgliedern besteKameradschaft und die Übernahme des UGDA-Beitrages undden Kosten für die Versicherungen ist für sie Ehrensache.Einige wenige Vereine leben freilich noch immer im Jahr1960. Kürzlich begegnete ich in einem Altenheim einemehrwürdigem Pensionär. Sein Alter: 82 Jahre. Seine Tätigkeit:61 Jahre aktives Mitglied in einem Musikverein. Mitkläglicher Stimme sagte er: „... ich fühle mich so allein. Allehaben mich vergessen; sogar meine Musikgesellschaft. Unddiese Einsamkeit bringt mich jeden Tag dem Tode näher!“Der Verzweiflungsruf eines älteren Vereinsmitgliedes! Erwünschte sich lediglich die Zustellung der Revue Musicale,hie und da von einem Mitglied seines so ans Herzgewachsenen Vereins besucht zu werden und vielleicht zuseinem Geburts- und Namenstag eine Grusskarte, auf der ganzeinfach steht: “Lieber Emile, wir haben dich nicht vergessen!”Sie sagen, liebe Vereins- und Vorstandsmitglieder: Das ist nurein Einzelfall. In der Regel werden verdienstvolle Mitgliedernicht vergessen! Eine solche Einstellung ehrt sie!Aus den Unterlagen im UGDA-Sekretariat geht aber hervor,dass ältere Vereinsmitglieder immer wieder auf den Vereinsverzeichnissenvergessen werden!Dazu zwei Fälle aus der Praxis: Ein Sänger stirbt im Alter vonüber 70 Jahren. Mit 10 Jahren wirkte er bereits imKirchenchor mit. Als er schwer erkrankte, war er Mitglied vondrei Vereinen. Insgesamt diente er dem LuxemburgerMusikleben redlich ganze 60 Jahre. Bei der UGDA-Kassewurde das Sterbegeld beantragt, jedoch nicht ausgezahlt, dader zum Ehrenmitglied proklamierte Sänger nicht mehr alsVereinsmitglied geführt wurde. Eine bittere Pille für dieFamilie, nicht etwa, da sie auf das Sterbegeld angewiesen war,sondern sich vielmehr die sehr berechtigte Frage stellte: Wieweit reicht die moralische Anerkennung des LuxemburgerVereinswesens für altgediente Mitglieder?Ein ehemaliges UGDA-Zentralvorstandsmitglied erfährt, dasser in seinem Stammverein, nicht mehr als aktives Mitgliedgeführt wird. In den Sechtzigerjahren konnte der betr. Vereindurch sein unerschrockenes Eintreten gerettet werden.Späterhin war er stets an führender Stelle tätig, so alsKassierer, Sekretär und über lange Jahre als Präsident. DasVereinssekretariat ging in andere Hände über, und mit einemStrich auf der Vereinsliste wurde die weit über 50-jährigeVereinszugehörigkeit des betr. Mitgliedes unbarmherzig zuEnde gebracht.Nur zwei Ausnahmefälle? Leider Nein. Ja, wenn Vereinslistenanklagen, ja schreien könnten, dann müssten wir uns zu Todeschämen!Dem einem oder anderen Vereinsverantwortlichen fällt esscheinbar sehr leicht, um eine Entschuldigung zu finden. Etwaso: Ja, es ist richtig, dass wir für ehemalige Mitglieder, die aufder Liste der aktiven Mitglieder weitergeführt werden, keineBeiträge an die UGDA-Mutuelle zu zahlen haben (sofern dasMitglied wenigstens 60 Jahre alt ist), aber an die UGDA istein Beitrag zu zahlen, und wir müssen für die Versicherungenaufkommen. Das sind Ausgaben, wofür die erforderlichenGeldmittel „bedauerlicherweise“ in der Vereinskasse fehlen.Dazu ist aber zu vermerken: Der Grossteil der altgedientenVereinsmitglieder sehen die Kontakte mit ihren Stammvereinenals so wertvoll an, dass sie gerne bereit wären, sichan den vorgenannten Kosten zu beteiligen.Abgesehen von dieser Möglichkeit stellen wir uns die Frage:Sind unsere Vereine nicht in der Lage, für ein langjähriges,sehr verdienstvolles Mitglied die Kosten zu übernehmen.Leider gibt es überall so genannte schwarze Schafe. In derUGDA freilich nur wenige und meist nur aus Unwissenheit.Gottseidank! Dennoch wäre nur ein einziges„vereinsgeschädigtes“ Mitglied ein Vorkommnis zu viel!Abschliessend möchte ich einen andersgelagerten, aber nichtweniger peinlichen Fall erwähnen:Am Telefon eine Frauenstimme: „Mein Mann ist im Alter von35 Jahren gestorben. Er hinterlässt drei Waisen. Aus derRevue Musicale weiss ich, dass für einen solchen Sterbefalldie Mutuelle beachtliche Hilfeleistungen vorsieht“. Daraufhinsieht der zuständige UGDA-Beamte im Computer nach, undmit betrüblicher Stimme muss er der schwergeprüften Witwemitteilen: “Madame, sie haben leider kein Anrecht auf dieseLeistungen, denn der Verein ihres verstorbenen Ehemanneswar nur Ehrenmitgliedsgesellschaft der Mutuelle!” Hart, aberwahr. Der betr. Beamte hätte auch sagen können: “Der Vereinihres Mannes konnte leider nicht die jährlich fälligen 150 Euroaufbringen, um seine 40 Mitglieder als Vollmitglieder in dieMutuelle eintragen zu lassen”.Eine wahre Geschichte und darum eine desto traurigereAngelegenheit!Doch schliessen wir mit der doch tröstlichen Botschaft, dassdie Mehrzahl unserer Vereine ihren Verpflichtungen um ihreaktiven Mitglieder, ob jung oder alt, vollauf nachkommt!Henri SCHUMACHER42

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