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<strong>Rochlitzer</strong> <strong>Anzeiger</strong> Seite 17 14. Juni 2012<br />

Egal in welchem Alter man den Führerschein erwirbt, nach der Aushändigung<br />

der Papiere beginnt erst einmal eine zweijährige Probezeit für jeden<br />

Fahranfänger. „Eine wichtige Best<strong>im</strong>mung dieser Probezeit ist“, so Thomas<br />

Riedel, Fachabteilungsleiter Fahrerlaubniswesen bei DEKRA Chemnitz:<br />

„dass während dieser Probezeit ein Alkoholverbot für jeden Fahranfänger<br />

gilt, der sich hinters Steuer setzen will. Darüber hinaus dürfen alle motorisierten<br />

Verkehrsteilnehmer, die noch nicht 21 Jahre alt sind, überhaupt keinen<br />

Tropfen Alkohol trinken, wenn sie fahren wollen, egal ob Probezeit oder<br />

nicht.“ Wer sich nicht an diese Best<strong>im</strong>mungen hält und bei einer Alkoholfahrt<br />

erwischt wird, muss mit drastischen Sanktionen rechnen, die sich auf 200 bis<br />

zu 1.500 Euro Bußgeld, mindestens zwei Punkte in Flensburg, Anordnung<br />

der Teilnahme an einem Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit um<br />

weitere zwei Jahre belaufen können. Während der Probezeit-Verlängerung<br />

gilt das Alkoholverbot natürlich weiter. „Das ist keine Schikane“, betont<br />

Thomas Riedel. „Die Best<strong>im</strong>mung begründet sich auf knallharten Fakten.<br />

Statistische Erhebungen sagen aus, dass gerade bei Fahranfängern schon<br />

eine geringe Blutalkoholkonzentration <strong>im</strong> Vergleich zu nüchternen Fahrern zu<br />

einem um 25 Prozent höheren Unfall-Risiko führt.“ Der DEKRA Experte rät,<br />

besonders den letzten Tag der Probezeit <strong>im</strong> Blick zu haben: „Wer am Ende<br />

der Probezeit noch nicht 21 Jahre alt ist, für den gilt das strikte Alkoholverbot<br />

weiter. Außerdem endet die Probezeit nicht nach dem Ablauf der zwei Jahre,<br />

sondern erst einen Tag später. Also, wer zur Feier des Tages unbedingt ein<br />

Bierchen trinken muss, sollte diesen ‚Tag später' unbedingt einplanen, wenn<br />

er danach noch fahren will.“ Aber nicht nur Alkohol kann zu Problemen in der<br />

Probezeit führen. Wird man durch falsches Verhalten <strong>im</strong> Straßenverkehr<br />

auffällig, kann man behördlich zur Teilnahme an einem Aufbauseminar bei<br />

einer Fahrschule verpflichtet werden. Thomas Riedel von DEKRA Chemnitz<br />

erklärt: „Ein Aufbauseminar wird fällig, wenn man sich als Fahrzeugführer in<br />

der Probezeit <strong>im</strong> Straßenverkehr falsch verhält und wenn dieses Fehlverhalten<br />

ein Bußgeld von mindestens 40 Euro zur Folge hat. Ab 40 Euro gibt es<br />

mindestens eine Eintragung ins Verkehrszentralregister in Flensburg. In<br />

diesem Fall muss man als Fahranfänger fast <strong>im</strong>mer zum Aufbauseminar.“ Als<br />

Fehlverhalten zählt u. a. Geschwindigkeitsübertretungen ab 21 km/h, das<br />

Überfahren einer roten Ampel, falsches Überholen, Vorfahrtverletzungen<br />

und natürlich Alkohol am Steuer, egal welche Menge. Wer bereits ein<br />

Seit Dezember 2008 gibt es an verschiedenen Standorten in Sachsen Hilfe<br />

für einkommensschache Haushalte, um Energie zu sparen und mit geringinvestiven<br />

Maßnahmen den steigenden Strompreisen entgegenzuwirken. Die<br />

Jahresendabrechnungen sind oft eine böse Überraschung und kurzfristig<br />

nicht ohne Weiteres zu begleichen. Das bundesweite Projekt Stromspar-<br />

Check macht mit einer gezielten Analyse der Verbräuche <strong>im</strong> Haushalt Stromfresser<br />

ausfindig. Die Bewohner werden zudem beraten, wo Einsparpotentiale<br />

vorhanden sind. Manchmal sind nur kleine Verhaltensänderungen<br />

notwendig, um den Verbrauch zu senken. An anderer Stelle sind es<br />

abschaltbare Steckerleisten, Energiesparlampen oder Strahlregler für einen<br />

geringeren Kalt- und Warmwasserverbrauch, die vom Stromspar-Check<br />

kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Inzwischen haben daran bundesweit<br />

mehr als 70.000 Bezieher von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder<br />

Wohngeld teilgenommen. Jeder Haushalt sparte durchschnittlich 133 Euro<br />

an Energie- und Wasserkosten pro Jahr. Langfristig werden mit jedem<br />

Check außerdem rund zwei Tonnen Kohlendioxid vermieden, das sind<br />

insgesamt mehr als 135.000 Tonnen weniger CO2-Emissionen.<br />

Die Sächsische Energieagentur -SAENA GmbH ist die regionale Koordinationsstelle<br />

für Sachsen und Thüringen. Aktuell gibt es in Bautzen, Dresden,<br />

Freiberg, Görlitz, Kamenz, Leipzig, Meißen und demnächst auch wieder mit<br />

neuer Mannschaft in Torgau Standorte des Stromspar-Checks in Sachsen.<br />

Hintergrund: Die Aktion „Stromspar-Check“ ist eine gemeinsame Aktion des<br />

deutschen Caritasverbandes e.V. und des Bundesverbandes der Energieund<br />

Kl<strong>im</strong>aschutzagenturen Deutschland e.V. Die Aktion hat mehrere Ziele.<br />

Zum einen soll der Stromverbrauch in einkommensschwachen Haushalten<br />

verringert und damit deren Kostenbelastung reduziert werden, gleichzeitig<br />

erhalten Langzeitarbeitslose über ihre Tätigkeiten als Stromsparhelfer die<br />

Chance auf einen Wiedereinstieg ins Berufsleben. Nicht zuletzt leistet die<br />

Aktion einen Beitrag zum Umwelt- und Kl<strong>im</strong>aschutz weswegen sie vom<br />

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)<br />

gefördert wird.<br />

In Zeiten stetig steigender Energiepreise ist die Erschließung von Einsparpo-<br />

Probezeit: Alkoholverbot für Fahranfänger<br />

Alkohol und Fahren: keine gute Idee<br />

Aufbauseminar besuchen musste und in der Probezeit erneut auffällig wird,<br />

der kann verpflichtet werden, an einer individuellen verkehrspsychologischen<br />

Beratung teilzunehmen. Falsches Parken und andere Verstöße, die<br />

mit max<strong>im</strong>al 35 Euro geahndet werden, gelten als Verwarnung und wirken<br />

sich nicht auf die Probezeit aus. Für sie gibt es auch keine Flensburger Punkte.<br />

Die Anordnung eines Aufbauseminars ist <strong>im</strong>mer mit einer Terminsetzung<br />

verbunden. Zum festgelegten Termin muss man der Straßenverkehrsbehörde<br />

die Bescheinigung über die Teilnahme am Seminar vorlegen. Tut man<br />

das nicht, muss man mit dem Entzug des Führerscheins rechnen. Der wird<br />

dann so lange einbehalten, bis der Nachweis vorgelegt wird. „Man sollte sich<br />

recht schnell um einen Seminarplatz bemühen, weil die Nachschulungen<br />

nicht unbedingt jede Woche stattfinden“, rät Thomas Riedel.<br />

Rolf Westphal<br />

Energieverbrauch senken - Projekt „Stromspar-Check“ kann helfen<br />

Bundesweites Projekt berät einkommensschwache Haushalte an 8 sächsischen Standorten<br />

tentialen in diesen Haushalten, zur Verringerung der Energiekosten, ein wichtiges<br />

Instrument, um eine finanzielle Entlastung zu erzielen. Es werden<br />

kostenlose Beratungen angeboten und <strong>im</strong> Ergebnis, gering investive<br />

Maßnahmen sofort umgesetzt.<br />

Im Rahmen der aktiven Beschäftigungsförderung werden Langzeitarbeitslose<br />

geschult, um eine qualifizierte Energieberatung durchzuführen.<br />

Ziel und Aufgabe der Beratung<br />

• Information von Hilfebedürftigen<br />

• Messung der Verbrauchswerte einzelner Elektrogeräte<br />

• Auswertung der Daten<br />

• Beratung be<strong>im</strong> Kauf elektrischer Haushaltsgeräte <strong>im</strong> Sinne von Energieeffizienz<br />

• Entwicklung von Strategien und Methoden zur Senkung des Energieverbrauches<br />

Die Sächsische Energieagentur – SAENA GmbH ist das unabhängige<br />

Kompetenz- und Beratungszentrum zu den Themen erneuerbare Energien,<br />

zukunftsfähige Energieversorgung und Energieeffizienz. Gesellschafter sind<br />

der Freistaat Sachsen und die Sächsische Aufbaubank - Förderbank -.<br />

Kontakt: Telefon: 0351 4910-3164/65, Fax: 0351 4910-3155<br />

silke-andrea.gerlach@saena.de melanie.sterczewski@saena.de

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