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Die Ausgabestelle trägt auf dem Verbundpass die Nummern der<br />
gewünschten Zonen oder das Netz als Geltungsbereich ein. Innerhalb<br />
dieses Geltungsbereichs berechtigen Zeittickets zu beliebig häufigen<br />
Fahrten. Beim Wechsel des örtlichen Geltungsbereichs ist ein neuer<br />
Verbundpass zu beantragen. Persönliche Verbundpässe müssen ein<br />
Lichtbild des Inhabers tragen. Der Vorverkauf der VVS-Wertmarken<br />
beginnt jeweils 30 Tage vor dem ersten Geltungstag.<br />
Mitnahmeregelung<br />
Mit den nachgenannten persönlichen Zeittickets (Jahres-, Monats- und<br />
WochenTickets für Jedermann, FirmenTicket, 9-Uhr-UmweltTicket,<br />
SeniorenTicket und Abo-Sofort) ist an Samstagen, Sonntagen und<br />
Feiertagen jeweils bis Betriebsschluss (einschließlich Nachtbusse) die<br />
unentgeltliche Mitnahme von bis zu 3 Kindern oder aller eigenen<br />
Kinder bis einschl. 17 Jahre möglich. Für das JahresTicketPlus gilt eine<br />
erweiterte Mitnahmeregelung (s. 4.2.1.1).<br />
4.2.1 JahresTickets<br />
4.2.1.1 Gültigkeit, Preis<br />
Es werden Jahreswertmarken für Jedermann, für Senioren sowie zum<br />
FirmenTicket, 9-Uhr-UmweltTicket und 14-Uhr-JuniorTicket einschl. der<br />
ggf. erforderlichen Zuschläge Netz und 1. Klasse angeboten. Eine Jahreswertmarke<br />
gilt für zwölf aufeinanderfolgende Kalendermonate. Jahres-<br />
Tickets für Jedermann, das FirmenTicket und das 9-Uhr-UmweltTicket gibt<br />
es als persönliche Variante oder als JahresTicketPlus. Die übrigen Jahres-<br />
Tickets (Senioren, 14-Uhr-JuniorTicket) gibt es nur als persönliches Ticket.<br />
Das JahresTicketPlus<br />
� beinhaltet eine erweiterte Mitnahmeregelung, wonach Montag bis<br />
Freitag ab 19:00 Uhr, samstags, sonn- und feiertags sowie am 24.<br />
und 31. Dezember ganztags jeweils bis Betriebsschluss (einschließlich<br />
Nachtbusse) 1 Erwachsener und bis zu 3 Kinder oder<br />
alle eigenen Kinder (jeweils bis einschl. 17 Jahre) in den im Verbundpass<br />
eingetragenen Tarifzonen mitgenommen werden können<br />
� gilt samstags, sonn- und feiertags sowie am 24. und 31. Dezember<br />
jeweils bis Betriebsschluss (einschließlich Nachtbusse) im gesamten<br />
VVS-Verbundgebiet, unabhängig von den im Verbundpass eingetragenen<br />
Tarifzonen (gilt auch für alle mitgenommenen Personen<br />
gemäß Mitnahmeregelung für das JahresTicketPlus)<br />
� ist übertragbar und kann damit beliebig an andere Personen weitergegeben<br />
werden<br />
� beinhaltet eine verbesserte Mobilitätsgarantie (Erstattungshöchstgrenze<br />
für Taxikosten beträgt 50 €; s. § 16 <strong>Beförderungsbedingungen</strong>)