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Für bestimmte Monate werden Wertmarken nur gegen Abgabe eines<br />
vollständig ausgefüllten Fragebogens ausgegeben, nach dessen Angaben<br />
Zuscheidungen auf die beteiligten Verkehrsunternehmen erfolgen.<br />
Monatswertmarken im Scool-Abo<br />
Monatswertmarken können im Scool-Abo bezogen werden, wenn eine<br />
Abbuchungsermächtigung (Typ Lastschrift) nach vorgeschriebenem<br />
Muster (Bestellschein) für die monatlichen Abbuchungsbeträge vorliegt.<br />
Hat die Schule im Bestellschein die volle Übernahme der Fahrtkosten<br />
bescheinigt, so werden die Wertmarken ohne Eigenanteil ausgegeben.<br />
Das jeweilige Fahrgeld wird dem Schulwegkostenträger monatlich in<br />
Rechnung gestellt. Bei Schülern mit Eigenanteil wird nur der von der<br />
Schule bestätigte Eigenanteil abgebucht. Bei Satzungsänderungen wird<br />
der monatliche Abbuchungsbetrag ab dem Änderungszeitpunkt angepasst.<br />
Mit der Abbuchung kann an jedem 1. eines Monats begonnen werden,<br />
wenn spätestens am 15. des Vormonats der Bestellschein mit Abbuchungsermächtigung<br />
bei der Abo-Stelle vorliegt. Sonderregelungen<br />
können für den Schuljahresbeginn festgelegt werden. Die Teilnahme<br />
am Scool-Abo gilt bis auf Widerruf. Die erteilte Abbuchungsermächtigung<br />
schließt das Einverständnis zur Erhöhung oder Verringerung der<br />
monatlichen Abbuchung bei Tarifänderungen bzw. Änderungen des<br />
Eigenanteils gegenüber dem kontoführenden Kreditinstitut ein. Im Fall<br />
der Erhöhung hat der Abonnent bzw. sein gesetzlicher Vertreter ein<br />
Sonderkündigungsrecht innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis<br />
oder Kennenmüssen (Veröffentlichung der Tariferhöhung). Der ab Änderung<br />
eingezogene höhere Betrag wird in diesem Fall zurückerstattet.<br />
Änderungen der Bankverbindung sind umgehend der zuständigen Abo-<br />
Stelle mitzuteilen. Bereits ausgegebene und nicht benötigte Wertmarken<br />
können bis zum 15. des Vormonats, ggf. zusammen mit der Bonus-Wertmarke,<br />
zurückgegeben werden. Es erfolgt dann keine Abbuchung. Darüber<br />
hinaus gelten die allgemeinen Regelungen für Fahrgelderstattung. Kann der<br />
fällige Betrag nicht vom Konto abgebucht werden, fällt eine Bearbeitungsgebühr<br />
in Höhe von 3,50 € an (ggf. zzgl. weiterer Kosten, z. B. Banklastgebühr),<br />
es sei denn, der Fahrgast weist nach, dass Bearbeitungskosten überhaupt<br />
nicht oder nur in wesentlich geringerer Höhe entstanden sind.