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Beförderungsbedingungen - SSB

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Für bestimmte Monate werden Wertmarken nur gegen Abgabe eines<br />

vollständig ausgefüllten Fragebogens ausgegeben, nach dessen Angaben<br />

Zuscheidungen auf die beteiligten Verkehrsunternehmen erfolgen.<br />

Monatswertmarken im Scool-Abo<br />

Monatswertmarken können im Scool-Abo bezogen werden, wenn eine<br />

Abbuchungsermächtigung (Typ Lastschrift) nach vorgeschriebenem<br />

Muster (Bestellschein) für die monatlichen Abbuchungsbeträge vorliegt.<br />

Hat die Schule im Bestellschein die volle Übernahme der Fahrtkosten<br />

bescheinigt, so werden die Wertmarken ohne Eigenanteil ausgegeben.<br />

Das jeweilige Fahrgeld wird dem Schulwegkostenträger monatlich in<br />

Rechnung gestellt. Bei Schülern mit Eigenanteil wird nur der von der<br />

Schule bestätigte Eigenanteil abgebucht. Bei Satzungsänderungen wird<br />

der monatliche Abbuchungsbetrag ab dem Änderungszeitpunkt angepasst.<br />

Mit der Abbuchung kann an jedem 1. eines Monats begonnen werden,<br />

wenn spätestens am 15. des Vormonats der Bestellschein mit Abbuchungsermächtigung<br />

bei der Abo-Stelle vorliegt. Sonderregelungen<br />

können für den Schuljahresbeginn festgelegt werden. Die Teilnahme<br />

am Scool-Abo gilt bis auf Widerruf. Die erteilte Abbuchungsermächtigung<br />

schließt das Einverständnis zur Erhöhung oder Verringerung der<br />

monatlichen Abbuchung bei Tarifänderungen bzw. Änderungen des<br />

Eigenanteils gegenüber dem kontoführenden Kreditinstitut ein. Im Fall<br />

der Erhöhung hat der Abonnent bzw. sein gesetzlicher Vertreter ein<br />

Sonderkündigungsrecht innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis<br />

oder Kennenmüssen (Veröffentlichung der Tariferhöhung). Der ab Änderung<br />

eingezogene höhere Betrag wird in diesem Fall zurückerstattet.<br />

Änderungen der Bankverbindung sind umgehend der zuständigen Abo-<br />

Stelle mitzuteilen. Bereits ausgegebene und nicht benötigte Wertmarken<br />

können bis zum 15. des Vormonats, ggf. zusammen mit der Bonus-Wertmarke,<br />

zurückgegeben werden. Es erfolgt dann keine Abbuchung. Darüber<br />

hinaus gelten die allgemeinen Regelungen für Fahrgelderstattung. Kann der<br />

fällige Betrag nicht vom Konto abgebucht werden, fällt eine Bearbeitungsgebühr<br />

in Höhe von 3,50 € an (ggf. zzgl. weiterer Kosten, z. B. Banklastgebühr),<br />

es sei denn, der Fahrgast weist nach, dass Bearbeitungskosten überhaupt<br />

nicht oder nur in wesentlich geringerer Höhe entstanden sind.

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