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einem VVS-Aufdruck besonders gekennzeichnet. Zur Finanzierung<br />
dieses Angebotes wird von allen Studierenden der betreffenden Hochschulen<br />
über die Studentenwerke ein Solidarbeitrag erhoben.<br />
Durch Zahlung des Solidarbeitrages erwirbt der Studierende für die<br />
Dauer eines Semesters außerdem den Anspruch auf Erwerb eines<br />
6 Monate im gesamten Netz ohne zeitliche Einschränkung gültigen<br />
StudiTickets. Die entsprechenden Wertmarken gelten für den jeweiligen<br />
Semester-Zeitraum ab 1. September bzw. 1. Oktober (Wintersemester)<br />
und ab 1. März bzw. 1. April (Sommersemester). Sie gelten<br />
über den letzten Geltungstag hinaus bis 12:00 Uhr des folgenden Werktags<br />
(Samstag = Werktag). Die Laufzeit der Wertmarken muss mit der<br />
offiziellen Semester-Laufzeit der jeweiligen Hochschule identisch sein.<br />
Im übrigen gelten die Bestimmungen für Zeittickets des Ausbildungsverkehrs.<br />
Die Wertmarken werden gegen Vorzeigen des entsprechend gekennzeichneten<br />
Studentenausweises und des Verbundpasses bei bestimmten<br />
Verkaufsstellen verkauft. Die Verbundpass-Nummer wird durch das<br />
Verkaufsstellenpersonal in die Wertmarke eingetragen.<br />
Für zurückgegebene Wertmarken wird Fahrgeld erstattet. Der Tag der<br />
Rückgabe oder das Datum des Poststempels bei Übersendung mit der<br />
Post gelten als letzter Benutzungstag. Zur Errechnung des zu erstattenden<br />
Betrags werden von dem entrichteten Beförderungsentgelt abgezogen:<br />
� für jeden vollen Kalendermonat der tarifgemäße Fahrpreis eines<br />
MonatsTickets im Ausbildungsverkehr der Preisstufe, die der Preisstufe<br />
des zugehörigen Verbundpasses entspricht,<br />
� für angebrochene Monate je Gültigkeitstag 4% eines MonatsTickets<br />
im Ausbildungsverkehr der Preisstufe, die der Preisstufe des zuge-<br />
hörigen Verbundpasses entspricht.<br />
Bei Krankheit wird Fahrgeld nur erstattet, wenn diese mit Reiseunfähigkeit<br />
verbunden ist und ununterbrochen länger als 15 Tage dauert.<br />
Die mit Reiseunfähigkeit verbundene Krankheit ist vom Fahrgast durch<br />
Vorlage eines ärztlichen Attests oder einer Bescheinigung eines Krankenhauses<br />
oder einer Krankenkasse nachzuweisen. Für jeden weiteren<br />
Krankheitstag wird 1 /180 des Preises der Wertmarke erstattet. Von dem<br />
zu erstattenden Betrag wird ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 5,– €<br />
abgezogen, es sei denn, der Fahrgast weist nach, dass Bearbeitungskosten<br />
überhaupt nicht oder nur in wesentlich geringerer Höhe entstanden<br />
sind.