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von der Mitnahme ausgeschlossen (ausgenommen Fahrräder mit<br />
Trethilfe durch einen Elektro-Hilfsmotor, z. B. Pedelec). Die einzelnen<br />
Bedingungen für die Mitnahme von Fahrrädern sind nachfolgend aufgeführt.<br />
Zusammengeklappte Fahrräder unterliegen nicht diesen<br />
Bestimmungen, sie gelten als Gepäck.<br />
A Beförderung von Fahrrädern im Vorstellwagen der Zahnradbahn.<br />
1. Die Beförderung erfolgt unentgeltlich.<br />
2. In den Vorstellwagen der Zahnradbahn können Fahrräder vom<br />
Zahnradbahnhof Marienplatz nach Degerloch (bergwärts) befördert<br />
werden. Die Fahrradbeförderung von Degerloch zum Marienplatz<br />
sowie das Be- und Entladen an den Zwischenhaltestellen ist nicht<br />
zulässig.<br />
3. Das Be- und Entladen sowie die sachgemäße Befestigung des<br />
Fahrrads erfolgt durch den Fahrgast. Das Hinweisschild am<br />
Vorstellwagen ist zu beachten.<br />
4. Eine Haftung wird nicht übernommen.<br />
5. Ein Anspruch auf Beförderung von Fahrrädern besteht nur auf<br />
dem Vorstellwagen im Rahmen der bekanntgegebenen Verkehrszeiten,<br />
des zulässigen Fassungsvermögens (10 Fahrräder) und nur<br />
bei gleichzeitiger Mitfahrt des Besitzers im Triebwagen.<br />
Im Einzelfall kann die Beförderung von Fahrrädern ohne Vorankündigung<br />
ausgeschlossen werden.<br />
6. Die Beförderung von Personen auf dem Vorstellwagen ist<br />
untersagt.<br />
B Mitnahme von Fahrrädern in der S-Bahn, Zügen des Nahverkehrs<br />
(DB, VVEG), Stadtbahn<br />
1. Ein Anspruch auf Mitnahme von Fahrrädern besteht nicht. Sie werden<br />
jedoch bei gleichzeitiger Mitfahrt des Fahrgastes befördert,<br />
wenn dadurch die Sicherheit und Ordnung des Betriebes<br />
nicht gefährdet und andere Fahrgäste nicht gefährdet<br />
oder belästigt werden können.<br />
Montag – Freitag von 6:00 – 8:30 Uhr ist in der S-Bahn und den<br />
Zügen des Nahverkehrs ein Kinderfahrschein erforderlich. Zu den<br />
übrigen Zeiten sowie Samstag, Sonntag, Feiertag ganztags kostenlos.<br />
In der Stadtbahn Montag – Freitag von 6:00 – 8:30 Uhr und von<br />
16:00 – 18:30 Uhr keine Mitnahme möglich. Zu den übrigen Zeiten<br />
kostenlos.<br />
Im Einzelfall kann die Mitnahme von Fahrrädern ohne Vorankündigung<br />
weiter beschränkt sowie in bestimmten Zügen<br />
ausgeschlossen werden.