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Beförderungsbedingungen - SSB

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von der Mitnahme ausgeschlossen (ausgenommen Fahrräder mit<br />

Trethilfe durch einen Elektro-Hilfsmotor, z. B. Pedelec). Die einzelnen<br />

Bedingungen für die Mitnahme von Fahrrädern sind nachfolgend aufgeführt.<br />

Zusammengeklappte Fahrräder unterliegen nicht diesen<br />

Bestimmungen, sie gelten als Gepäck.<br />

A Beförderung von Fahrrädern im Vorstellwagen der Zahnradbahn.<br />

1. Die Beförderung erfolgt unentgeltlich.<br />

2. In den Vorstellwagen der Zahnradbahn können Fahrräder vom<br />

Zahnradbahnhof Marienplatz nach Degerloch (bergwärts) befördert<br />

werden. Die Fahrradbeförderung von Degerloch zum Marienplatz<br />

sowie das Be- und Entladen an den Zwischenhaltestellen ist nicht<br />

zulässig.<br />

3. Das Be- und Entladen sowie die sachgemäße Befestigung des<br />

Fahrrads erfolgt durch den Fahrgast. Das Hinweisschild am<br />

Vorstellwagen ist zu beachten.<br />

4. Eine Haftung wird nicht übernommen.<br />

5. Ein Anspruch auf Beförderung von Fahrrädern besteht nur auf<br />

dem Vorstellwagen im Rahmen der bekanntgegebenen Verkehrszeiten,<br />

des zulässigen Fassungsvermögens (10 Fahrräder) und nur<br />

bei gleichzeitiger Mitfahrt des Besitzers im Triebwagen.<br />

Im Einzelfall kann die Beförderung von Fahrrädern ohne Vorankündigung<br />

ausgeschlossen werden.<br />

6. Die Beförderung von Personen auf dem Vorstellwagen ist<br />

untersagt.<br />

B Mitnahme von Fahrrädern in der S-Bahn, Zügen des Nahverkehrs<br />

(DB, VVEG), Stadtbahn<br />

1. Ein Anspruch auf Mitnahme von Fahrrädern besteht nicht. Sie werden<br />

jedoch bei gleichzeitiger Mitfahrt des Fahrgastes befördert,<br />

wenn dadurch die Sicherheit und Ordnung des Betriebes<br />

nicht gefährdet und andere Fahrgäste nicht gefährdet<br />

oder belästigt werden können.<br />

Montag – Freitag von 6:00 – 8:30 Uhr ist in der S-Bahn und den<br />

Zügen des Nahverkehrs ein Kinderfahrschein erforderlich. Zu den<br />

übrigen Zeiten sowie Samstag, Sonntag, Feiertag ganztags kostenlos.<br />

In der Stadtbahn Montag – Freitag von 6:00 – 8:30 Uhr und von<br />

16:00 – 18:30 Uhr keine Mitnahme möglich. Zu den übrigen Zeiten<br />

kostenlos.<br />

Im Einzelfall kann die Mitnahme von Fahrrädern ohne Vorankündigung<br />

weiter beschränkt sowie in bestimmten Zügen<br />

ausgeschlossen werden.

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