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– für jeden vollen Kalendermonat bei JahresTickets Jedermann<br />
(persönlich oder JahresTicketPlus) und FirmenTickets (persönlich<br />
oder JahresTicketPlus) der Preis einer entsprechenden Monatswertmarke<br />
für Jedermann bzw. bei 9-Uhr-Umwelt-JahresTickets (persönlich<br />
oder JahresTicketPlus), 14-Uhr-Junior-JahresTickets und Senioren-<br />
JahresTickets der Preis einer entsprechenden Monatswertmarke<br />
– für angebrochene Monate bei JahresTickets Jedermann (persönlich<br />
oder JahresTicketPlus) und FirmenTickets (persönlich oder<br />
JahresTicketPlus) je Gültigkeitstag 4% des Preises einer entsprechenden<br />
Monatswertmarke für Jedermann bzw. bei 9-Uhr-<br />
Umwelt-JahresTickets (persönlich oder JahresTicketPlus), 14-Uhr-<br />
Junior-JahresTickets und Senioren-JahresTickets je Gültigkeitstag<br />
4% des Preises einer entsprechenden Monatswertmarke.<br />
Erfolgt die Rückgabe eines JahresTickets aufgrund eines zeitlich<br />
direkt anschließenden Neukaufs eines anderen JahresTickets, wird zur<br />
Errechnung des zu erstattenden Betrags von dem entrichteten Beförderungsentgelt<br />
je Gültigkeitstag 1 /360 des Preises abgezogen. Komplette<br />
Monate werden generell mit 30 Tagen angesetzt.<br />
Für JahresTicketPlus-Wertmarken besteht bei Krankheit kein Anspruch<br />
auf Erstattung. Für persönliche Wertmarken wird bei Krankheit Fahrgeld<br />
nur erstattet, wenn diese mit Reiseunfähigkeit verbunden ist und ununterbrochen<br />
länger als 15 Tage dauert. Die mit Reiseunfähigkeit verbundene<br />
Krankheit ist vom Fahrgast durch Vorlage eines ärztlichen Attestes<br />
oder einer Bescheinigung eines Krankenhauses oder einer Krankenkasse<br />
nachzuweisen. Für jeden weiteren Krankheitstag wird 1 /360 des<br />
Preises der Jahreswertmarke erstattet.<br />
Von dem zu erstattenden Betrag wird ein Bearbeitungsentgelt in Höhe<br />
von 5,– € abgezogen, es sei denn, der Fahrgast weist nach, dass Bearbeitungskosten<br />
überhaupt nicht oder nur in wesentlich geringerer Höhe<br />
entstanden sind.<br />
4.2.1.5 Umtausch bei Änderung<br />
Jahreswertmarken können bei Änderung der räumlichen Gültigkeit<br />
innerhalb ihrer Geltungsdauer gegen Vorlage der Empfangsbestätigung<br />
umgetauscht werden. In diesem Fall wird für die restliche Laufzeit eine<br />
Wertmarke zum jeweils aktuellen Tarif ausgegeben, wobei die verbleibenden<br />
Nutzungstage mit 1 /360 berechnet werden. Die zurückgegebene<br />
Wertmarke wird mit dem zum Kaufzeitpunkt gültigen Preis angerech-