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Beförderungsbedingungen - SSB

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– für jeden vollen Kalendermonat bei JahresTickets Jedermann<br />

(persönlich oder JahresTicketPlus) und FirmenTickets (persönlich<br />

oder JahresTicketPlus) der Preis einer entsprechenden Monatswertmarke<br />

für Jedermann bzw. bei 9-Uhr-Umwelt-JahresTickets (persönlich<br />

oder JahresTicketPlus), 14-Uhr-Junior-JahresTickets und Senioren-<br />

JahresTickets der Preis einer entsprechenden Monatswertmarke<br />

– für angebrochene Monate bei JahresTickets Jedermann (persönlich<br />

oder JahresTicketPlus) und FirmenTickets (persönlich oder<br />

JahresTicketPlus) je Gültigkeitstag 4% des Preises einer entsprechenden<br />

Monatswertmarke für Jedermann bzw. bei 9-Uhr-<br />

Umwelt-JahresTickets (persönlich oder JahresTicketPlus), 14-Uhr-<br />

Junior-JahresTickets und Senioren-JahresTickets je Gültigkeitstag<br />

4% des Preises einer entsprechenden Monatswertmarke.<br />

Erfolgt die Rückgabe eines JahresTickets aufgrund eines zeitlich<br />

direkt anschließenden Neukaufs eines anderen JahresTickets, wird zur<br />

Errechnung des zu erstattenden Betrags von dem entrichteten Beförderungsentgelt<br />

je Gültigkeitstag 1 /360 des Preises abgezogen. Komplette<br />

Monate werden generell mit 30 Tagen angesetzt.<br />

Für JahresTicketPlus-Wertmarken besteht bei Krankheit kein Anspruch<br />

auf Erstattung. Für persönliche Wertmarken wird bei Krankheit Fahrgeld<br />

nur erstattet, wenn diese mit Reiseunfähigkeit verbunden ist und ununterbrochen<br />

länger als 15 Tage dauert. Die mit Reiseunfähigkeit verbundene<br />

Krankheit ist vom Fahrgast durch Vorlage eines ärztlichen Attestes<br />

oder einer Bescheinigung eines Krankenhauses oder einer Krankenkasse<br />

nachzuweisen. Für jeden weiteren Krankheitstag wird 1 /360 des<br />

Preises der Jahreswertmarke erstattet.<br />

Von dem zu erstattenden Betrag wird ein Bearbeitungsentgelt in Höhe<br />

von 5,– € abgezogen, es sei denn, der Fahrgast weist nach, dass Bearbeitungskosten<br />

überhaupt nicht oder nur in wesentlich geringerer Höhe<br />

entstanden sind.<br />

4.2.1.5 Umtausch bei Änderung<br />

Jahreswertmarken können bei Änderung der räumlichen Gültigkeit<br />

innerhalb ihrer Geltungsdauer gegen Vorlage der Empfangsbestätigung<br />

umgetauscht werden. In diesem Fall wird für die restliche Laufzeit eine<br />

Wertmarke zum jeweils aktuellen Tarif ausgegeben, wobei die verbleibenden<br />

Nutzungstage mit 1 /360 berechnet werden. Die zurückgegebene<br />

Wertmarke wird mit dem zum Kaufzeitpunkt gültigen Preis angerech-

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