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Beförderungsbedingungen - SSB

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Geltungsbereich Preisstufe Preise<br />

Zuschlag-Wertmarke je Jahr 2510 515,00<br />

Zuschlag-Wertmarke je Monat 1110 951,50<br />

Zuschlag-Wertmarke je Woche 1210 916,30<br />

5.3 Schwerbehinderte Menschen<br />

Schwerbehinderte Menschen, die Anspruch auf unentgeltliche Beförderung<br />

in der 2. Klasse haben, können gegen Zahlung des tarifmäßigen<br />

Zuschlags die 1. Klasse benutzen.<br />

6 Beförderung von schwerbehinderten Menschen<br />

Die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen, deren<br />

Begleitpersonen sowie deren Krankenfahrstühle und Blindenführhunde<br />

richtet sich nach dem Gesetz zur Rehabilitation und Teilhabe behinderter<br />

Menschen in der jeweils gültigen Fassung. Schwerbehinderte Menschen,<br />

die zur Freifahrt berechtigt sind, können einen Hund unentgeltlich mitführen.<br />

7 Beförderung von Polizeibeamten<br />

Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte des Bundes und der<br />

Länder werden – mit Ausnahme der 1. Wagenklasse – unentgeltlich befördert,<br />

soweit sie während der Fahrt entsprechend ihren Dienstvorschriften<br />

uniformiert sind. Als Fahrtberechtigung gilt der Dienstausweis.<br />

8 Hunde<br />

Für die Mitnahme eines Hundes wird als Beförderungsentgelt für<br />

Einzelfahrten der Fahrpreis für Kinder erhoben. Dies gilt nicht für kleine<br />

Hunde in Behältnissen, diese werden unentgeltlich befördert. Bei Benutzung<br />

von Verbundpässen mit gültiger Wertmarke sowie von Schwerbehinderten<br />

ausweisen, die zur Freifahrt berechtigen, kann 1 Hund unentgeltlich<br />

mitgenommen werden (bei Verbundpässen mit gültiger Wertmarke<br />

innerhalb des Geltungsbereichs der im Verbundpass eingetragenen Tarifzonen).<br />

Polizeihunde und Blindenführhunde können unentgeltlich mitgeführt<br />

werden.<br />

9 Gepäck<br />

Handgepäck, Kinderwagen, Krankenfahrstühle und sonstige Sachen sowie<br />

kleine Tiere in Behältern, deren Mitnahme zugelassen ist, können unentgeltlich<br />

mitgeführt werden.<br />

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