Zeitschrift des Tiroler Jägerverbandes Jänner 2009 • Jahrgang 61 ...
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Fachartikel<br />
fenpass, Waffenbesitzkarte), brauchen keine<br />
erneute Genehmigung für Schusswaffen der<br />
Kategorien C und D. Werden solche Waffen<br />
später übertragen (etwa von Privatperson an<br />
Privatperson), so braucht der Empfänger die<br />
Notwendige Genehmigung oder Erlaubnis<br />
nach innerstaatlichem Recht. Das Österreichische<br />
Waffengesetz wird daher klar zu regeln<br />
haben, welche Personen Schusswaffen<br />
der Kategorie C und D künftig erwerben und<br />
besitzen dürfen („ausdrückliche Erlaubnis<br />
nach nationalem Recht“).<br />
EU-Feuerwaffenpass<br />
Der EU-Feuerwaffenpass ist für Jäger für die<br />
Waffenkategorien C und D (Sportschützen<br />
für B, C und D) maßgeblich – für die Einreise<br />
in einen anderen Mitgliedsstaat und<br />
für die Durchreise durch andere Mitgliedsstaaten.<br />
Der Grund der Reise muss nachgewiesen<br />
werden können – etwa durch die<br />
Jagdeinladung oder die Sportausübung im<br />
Zielmitgliedsstaat! Die Anerkennung <strong>des</strong><br />
Europäischen Feuerwaffenpasses darf nicht<br />
Richtlinie 2008/51/EG <strong>des</strong> Europäischen Parlaments und <strong>des</strong> Rates vom<br />
21.5.2008 zur Änderung der Richtlinie 91/477/EWG <strong>des</strong> Rates über die<br />
Kontrolle <strong>des</strong> Erwerbs und <strong>des</strong> Besitzes von Waffen<br />
Geänderte Richtlinie:<br />
Richtlinie 91/477/EWg <strong>des</strong> Rates vom 18.6.1991 über die Kontrolle <strong>des</strong> Erwerbs und <strong>des</strong> Besitzes von Waffen<br />
UNO-Protokoll:<br />
Protokoll betreffend die Bekämpfung der unerlaubten Herstellung von und <strong>des</strong> unerlaubten Handels mit Schusswaffen, Teilen von Schusswaffen<br />
und Munition zum Übereinkommen der Vereinten nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität – von der EU-Kommission<br />
am 16. Jänner 2002 unterzeichnet.<br />
Beschlussfassung im Parlament: 29. november 2007<br />
Entscheidung <strong>des</strong> Rates: 17. april 2008<br />
Erlassung durch Parlament und Rat: 21. Mai 2008<br />
Veröffentlichung im Amtsblatt der EU: 8.Juli 2008<br />
Datum <strong>des</strong> Inkrafttretens: 28. Juli 2008<br />
von der Entrichtung einer Gebühr oder Abgabe<br />
abhängig gemacht werden.<br />
Waffengesetz – quo vadis ?<br />
Was mit dem derzeit in Österreich geltenden<br />
liberalen Waffengesetz passiert, hängt also<br />
wieder einmal von der Umsetzung dieser<br />
Richtlinie ab. Österreich kann die bisherigen<br />
4 Waffenkategorien beibehalten, die<br />
Jagd und der Schießsport können auch unter<br />
18 Jahren möglich bleiben. Die gültige<br />
Jagdkarte und die Mitgliedschaft in einem<br />
Schützenverein können eine Rechtfertigung<br />
oder ein Bedürfnis für den Erwerb und den<br />
Besitz von Feuerwaffen der Kategorie C und<br />
D sein oder werden. Die Waffenfachhändler<br />
und Büchsenmacher können auch weiterhin<br />
Anlaufstellen für Waffeninhaber sein, wobei<br />
ab 2010 auch D-Waffen dort gemeldet<br />
werden. Das computergestützte Waffenregister<br />
wird – was C- und D-Waffen betrifft<br />
– „dezentral“ bei den Büchsenmachern und<br />
Waffenfachhändlern etabliert. Das lässt sich<br />
alles bewerkstelligen, haben doch 1996/1997<br />
Zeitplan:<br />
28. Juli 2008: Personen, die an diesem Tag eine Erlaubnis für Feuerwaffen der Kategorie B besitzen, bedürfen keiner erneuten genehmigung<br />
für Feuerwaffen der Kategorien C oder d. ab diesem Zeitpunkt muss auch für alle Feurerwaffen (ausgenommen Kategorie d) eine Verbindung<br />
zu ihren jeweiligen Besitzern hergestellt werden können.<br />
28. Juli <strong>2009</strong>: Bis dahin wird eine Kontaktgruppe für den informationsaustausch zwischen den Mitgliedsstaaten eingesetzt<br />
die ÖsterreicherInnen bewiesen, dass sie<br />
vor Meldepflichten keine Scheu haben. Es<br />
gibt aber noch eine zweite Möglichkeit! Der<br />
Gesetzgeber bricht alles über einen europäischen<br />
Leisten und entscheidet sich gegen<br />
die Subsidiarität, dafür für nur 2 Kategorien,<br />
lässt Waffenerwerb und –besitz nur noch<br />
nach verliehener Waffenbesitzberechtigung<br />
zu, stellt auf Bedarf und nicht auf Rechtfertigung<br />
ab, streicht den Waffenbesitz unter 18<br />
Jahren völlig, blockiert den Erbweg für Feuerwaffen<br />
und führt ein generelles zentrales<br />
Schusswaffenregister – am besten im Innenministerium<br />
– ein. Der Terminplan – siehe<br />
Kasten – ist dicht. Bis 2010 muss eine Waffengesetzänderung<br />
her! Die volle Wirkung<br />
der Neuerungen entfaltet sich erst ab 1. Jänner<br />
2015. Die kommende Regierung hat es in<br />
der Hand, etwas aus der Chance zu machen.<br />
Hoffen wir alle, dass das Waffengesetz<br />
von Experten gemacht wird, die fehlerfrei<br />
Deutsch sprechen. ■<br />
Dr. Peter Lebersorger, Zentralstelle<br />
Österr. Lan<strong>des</strong>jagdverbände<br />
28. Juli 2010: – Spätestens ab diesem Zeitpunkt müssen auch nachverfolgungsmaßnahmen (von Händler an Käufer) bei Feuerwaffen der Kategorie<br />
d eingeführte werden. Bis dahin legt die Kommission dem EU-Parlament auch einen Bericht über nachgebildete Feuerwaffen vor.<br />
28. Juli 2012: Bis dahin führt die Kommission eine Studie durch und legt den Bericht vor – über die möglichen Vor- und nachteile einer<br />
Verringerung der Feuerwaffenkategorien von 4 auf 2 Kategorien (verbotene und erlaubnispflichtige Feuerwaffen).<br />
31. Dezember 2014: Spätestens bis dahin ist ein computergestütztes zentral oder dezentral eingerichtetes Waffenregister einzuführen, in<br />
welchem min<strong>des</strong>tens 20 Jahre lang jede Feuerwaffe registriert ist. Bis dahin ist auch die nachverfolgung (von Händler an Käufer) von Feuerwaffen<br />
der Kategorie d zu gewährleisten, die nach dem 28.7.2010 in Verkehr gebracht wurden.<br />
28. Juli 2015: Bis dahin berichtet die Kommission dem EU-Parlament und dem Rat über die anwendung dieser Richtlinie und über allfällige<br />
Änderungsvorschläge.<br />
12 Jagd in TiRol 01/<strong>2009</strong>