24.11.2012 Aufrufe

Zeitschrift des Tiroler Jägerverbandes Jänner 2009 • Jahrgang 61 ...

Zeitschrift des Tiroler Jägerverbandes Jänner 2009 • Jahrgang 61 ...

Zeitschrift des Tiroler Jägerverbandes Jänner 2009 • Jahrgang 61 ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Fachartikel<br />

haben? Es ist im RH-Bericht auch angeführt,<br />

dass in Tirol 2006, zusammen mit<br />

der Steiermark, österreichweit die meisten<br />

Meldungen flächenhafter Gefährdungen erfolgt<br />

sind. Die Jagdbehörden sind weiterhin<br />

gut beraten, wenn sie vor einer allfälligen<br />

Bescheid-Ausfertigung nach einer § 16<br />

Meldung ein umfangreiches Ermittlungsverfahren<br />

durchführen und dazu zählt auch<br />

das Einholen einer Stellungnahme <strong>des</strong> Jagdpächters<br />

zum forstlichen Gutachten. „Nicht<br />

jeder Wildschaden stellt eine flächenhafte<br />

Gefährdung <strong>des</strong> Wal<strong>des</strong> dar. Außer der<br />

durch Verbiss bzw. Schälung eingetretenen<br />

Beschädigung <strong>des</strong> forstlichen Bewuchses<br />

müssen auch andere Tatbestandsmerkmale<br />

vorliegen“ steht fairerweise in den Richtlinien<br />

<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Steiermark zur Beurteilung<br />

flächenhafter Gefährdung <strong>des</strong> forstlichen<br />

Bewuchses. Es kann nicht sein, dass in Tirol<br />

ganze Talschaften flächendeckend mit<br />

§ 16 Gutachten überschwemmt werden, um<br />

einen Startvorteil bei der Abschussplanung<br />

zu erzwingen. Der § 52 sollte auch weiterhin<br />

die letzte Maßnahme eines Einzelfalles<br />

sein, wenn eine andere zufriedenstellende<br />

Lösung nicht möglich ist.<br />

Ich habe mir eine bescheidmäßig flächenhafte<br />

Gefährdung durch jagdbare<br />

Tiere einer Gemeinde im Oberinntal angeschaut<br />

und bin aus dem Staunen nicht<br />

herausgekommen, mit welcher Leichtfertigkeit<br />

umgegangen wurde. Der Steckbrief:<br />

Waldbesitz 1.300 ha, 98 % der Verjüngung<br />

ist Naturverjüngung, auf 6 Kahlschlägen<br />

mit zusammen 20 ha gibt es Verbissschäden<br />

in einer geländebedingten Ruhezone, weil<br />

keine Verstreichmaßnahmen durchgeführt<br />

wurden. Beginnende Erosionsprobleme<br />

wurden im Gutachten den Verbissschäden<br />

zugeordnet und dabei verschwiegen, dass<br />

sich eine Schlagfläche durch Windwurf<br />

nach der Schlägerung um die Hälfte ver-<br />

Jagdaufseherausbildung<br />

der nächste ausbildungslehrgang für die Jagdaufseherprüfung findet<br />

vom 13. april bis zum 25. april <strong>2009</strong> in der landwirtschaftlichen<br />

lehranstalt in Rotholz statt. das ansuchen um Zulassung zum ausbildungslehrgang<br />

ist gleichzeitig mit dem gesuch um Zulassung zur<br />

Jagdaufseherprüfung bis spätestens 13. Feber <strong>2009</strong> in der geschäftsstelle<br />

<strong>des</strong> <strong>Tiroler</strong> Jägerverban<strong>des</strong> einzubringen.<br />

Ausbildungslehrgang<br />

Revierjägerprüfung<br />

der ausbildungslehrgang zur ablegung der Revierjägerprüfung<br />

ist vom Montag, 9. März bis Samstag, 21. März <strong>2009</strong> geplant.<br />

Eine anmeldung zum Besuch <strong>des</strong> Kurses ist bis spätestens<br />

13. Feber <strong>2009</strong> in der geschäftsstelle <strong>des</strong> <strong>Tiroler</strong> Jägerverban<strong>des</strong><br />

schriftlich einzubringen. Zur ablegung der Revierjägerprüfung werden<br />

nach § 18 abs. 2 der 4. dVo <strong>des</strong> TJg 2004 nur jene Berufsjäger<br />

zugelassen, die eine min<strong>des</strong>tens vierjährige hauptberufliche<br />

Tätigkeit als Berufsjäger nachweisen können (bitte dienstbestätigung<br />

beilegen!).<br />

Laut Bericht ist in Tirol auf 9 % der Fläche<br />

im Wirtschaftswald und auf 16 % der<br />

Fläche im Schutzwald extremer Verbiss<br />

ohne Schutzmahßnahmen gegeben.<br />

größert hat und Einzelbäume auch auf den<br />

anderen Schlagflächen durch Wind nachträglich<br />

umgeworfen wurden mit dem<br />

damit verbundenen Erosionspotenzial.<br />

Rotwild ist Standwild, seit 40 Jahren, trotz<br />

68 ha Stangenholz und 68 ha Dickungen<br />

laut Auskunft <strong>des</strong> Forstpersonals keine<br />

Schälschäden. Wo ist da die Verhältnismäßigkeit<br />

der flächenhaften Gefährdung<br />

gegeben, bei 98 % Naturverjüngung – und<br />

2 % der Verjüngung muss lediglich verstrichen<br />

werden, um ungefährdet zu sein?<br />

Die Schelte für die Jagdbehörde – wer sie<br />

auch immer formuliert hat – ist unbegründet<br />

und leichtfertig. Nicht je<strong>des</strong> forstliche<br />

Gutachten ist automatisch schlüssig und<br />

nachvollziehbar, und ein Bescheid, der auf<br />

ein Gutachten aufbaut, sollte doch einem<br />

allfälligen Instanzenzug standhalten.<br />

Sowohl der § 16 Forstgesetz als auch der<br />

§ 52 <strong>Tiroler</strong> Jagdgesetz müssen restriktiv<br />

angewendet werden, wenn keine anderen<br />

Maßnahmen zufriedenstellende Ergebnisse<br />

liefern. Dann ist auch sichergestellt, dass die<br />

notwendigen Problemlösungen mit dem erforderlichen<br />

Ernst umgesetzt werden. ■<br />

Dr. Robert Kirschner<br />

20 Jagd in TiRol 01/<strong>2009</strong>

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!