Zeitschrift des Tiroler Jägerverbandes Jänner 2009 • Jahrgang 61 ...
Zeitschrift des Tiroler Jägerverbandes Jänner 2009 • Jahrgang 61 ...
Zeitschrift des Tiroler Jägerverbandes Jänner 2009 • Jahrgang 61 ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Fachartikel<br />
haben? Es ist im RH-Bericht auch angeführt,<br />
dass in Tirol 2006, zusammen mit<br />
der Steiermark, österreichweit die meisten<br />
Meldungen flächenhafter Gefährdungen erfolgt<br />
sind. Die Jagdbehörden sind weiterhin<br />
gut beraten, wenn sie vor einer allfälligen<br />
Bescheid-Ausfertigung nach einer § 16<br />
Meldung ein umfangreiches Ermittlungsverfahren<br />
durchführen und dazu zählt auch<br />
das Einholen einer Stellungnahme <strong>des</strong> Jagdpächters<br />
zum forstlichen Gutachten. „Nicht<br />
jeder Wildschaden stellt eine flächenhafte<br />
Gefährdung <strong>des</strong> Wal<strong>des</strong> dar. Außer der<br />
durch Verbiss bzw. Schälung eingetretenen<br />
Beschädigung <strong>des</strong> forstlichen Bewuchses<br />
müssen auch andere Tatbestandsmerkmale<br />
vorliegen“ steht fairerweise in den Richtlinien<br />
<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Steiermark zur Beurteilung<br />
flächenhafter Gefährdung <strong>des</strong> forstlichen<br />
Bewuchses. Es kann nicht sein, dass in Tirol<br />
ganze Talschaften flächendeckend mit<br />
§ 16 Gutachten überschwemmt werden, um<br />
einen Startvorteil bei der Abschussplanung<br />
zu erzwingen. Der § 52 sollte auch weiterhin<br />
die letzte Maßnahme eines Einzelfalles<br />
sein, wenn eine andere zufriedenstellende<br />
Lösung nicht möglich ist.<br />
Ich habe mir eine bescheidmäßig flächenhafte<br />
Gefährdung durch jagdbare<br />
Tiere einer Gemeinde im Oberinntal angeschaut<br />
und bin aus dem Staunen nicht<br />
herausgekommen, mit welcher Leichtfertigkeit<br />
umgegangen wurde. Der Steckbrief:<br />
Waldbesitz 1.300 ha, 98 % der Verjüngung<br />
ist Naturverjüngung, auf 6 Kahlschlägen<br />
mit zusammen 20 ha gibt es Verbissschäden<br />
in einer geländebedingten Ruhezone, weil<br />
keine Verstreichmaßnahmen durchgeführt<br />
wurden. Beginnende Erosionsprobleme<br />
wurden im Gutachten den Verbissschäden<br />
zugeordnet und dabei verschwiegen, dass<br />
sich eine Schlagfläche durch Windwurf<br />
nach der Schlägerung um die Hälfte ver-<br />
Jagdaufseherausbildung<br />
der nächste ausbildungslehrgang für die Jagdaufseherprüfung findet<br />
vom 13. april bis zum 25. april <strong>2009</strong> in der landwirtschaftlichen<br />
lehranstalt in Rotholz statt. das ansuchen um Zulassung zum ausbildungslehrgang<br />
ist gleichzeitig mit dem gesuch um Zulassung zur<br />
Jagdaufseherprüfung bis spätestens 13. Feber <strong>2009</strong> in der geschäftsstelle<br />
<strong>des</strong> <strong>Tiroler</strong> Jägerverban<strong>des</strong> einzubringen.<br />
Ausbildungslehrgang<br />
Revierjägerprüfung<br />
der ausbildungslehrgang zur ablegung der Revierjägerprüfung<br />
ist vom Montag, 9. März bis Samstag, 21. März <strong>2009</strong> geplant.<br />
Eine anmeldung zum Besuch <strong>des</strong> Kurses ist bis spätestens<br />
13. Feber <strong>2009</strong> in der geschäftsstelle <strong>des</strong> <strong>Tiroler</strong> Jägerverban<strong>des</strong><br />
schriftlich einzubringen. Zur ablegung der Revierjägerprüfung werden<br />
nach § 18 abs. 2 der 4. dVo <strong>des</strong> TJg 2004 nur jene Berufsjäger<br />
zugelassen, die eine min<strong>des</strong>tens vierjährige hauptberufliche<br />
Tätigkeit als Berufsjäger nachweisen können (bitte dienstbestätigung<br />
beilegen!).<br />
Laut Bericht ist in Tirol auf 9 % der Fläche<br />
im Wirtschaftswald und auf 16 % der<br />
Fläche im Schutzwald extremer Verbiss<br />
ohne Schutzmahßnahmen gegeben.<br />
größert hat und Einzelbäume auch auf den<br />
anderen Schlagflächen durch Wind nachträglich<br />
umgeworfen wurden mit dem<br />
damit verbundenen Erosionspotenzial.<br />
Rotwild ist Standwild, seit 40 Jahren, trotz<br />
68 ha Stangenholz und 68 ha Dickungen<br />
laut Auskunft <strong>des</strong> Forstpersonals keine<br />
Schälschäden. Wo ist da die Verhältnismäßigkeit<br />
der flächenhaften Gefährdung<br />
gegeben, bei 98 % Naturverjüngung – und<br />
2 % der Verjüngung muss lediglich verstrichen<br />
werden, um ungefährdet zu sein?<br />
Die Schelte für die Jagdbehörde – wer sie<br />
auch immer formuliert hat – ist unbegründet<br />
und leichtfertig. Nicht je<strong>des</strong> forstliche<br />
Gutachten ist automatisch schlüssig und<br />
nachvollziehbar, und ein Bescheid, der auf<br />
ein Gutachten aufbaut, sollte doch einem<br />
allfälligen Instanzenzug standhalten.<br />
Sowohl der § 16 Forstgesetz als auch der<br />
§ 52 <strong>Tiroler</strong> Jagdgesetz müssen restriktiv<br />
angewendet werden, wenn keine anderen<br />
Maßnahmen zufriedenstellende Ergebnisse<br />
liefern. Dann ist auch sichergestellt, dass die<br />
notwendigen Problemlösungen mit dem erforderlichen<br />
Ernst umgesetzt werden. ■<br />
Dr. Robert Kirschner<br />
20 Jagd in TiRol 01/<strong>2009</strong>