Volkswagen Financial Services AG
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38 SICHER FAHREN: DER VOLKSW<strong>AG</strong>EN VERSICHERUNGSDIENST<br />
Die Anfänge<br />
Schon zu Beginn der Belieferung des deutschen Marktes<br />
gehörte für <strong>Volkswagen</strong> die Vermittlung von Kfz-Versicherungen<br />
zu einem umfassenden Servicegedanken. 1948<br />
sah der neue Generaldirektor der <strong>Volkswagen</strong>werk GmbH,<br />
Heinrich Nordhoff, optimistisch einer eigenständigen<br />
Zukunft des Unternehmens entgegen. Nachdem 1946/47<br />
für den Aufbau eines Kundendienstes und eines Vertriebsnetzes<br />
durch den britischen Senior Resident Officer, Ivan<br />
Hirst, gesorgt worden war, leitete Nordhoff die Gründung<br />
des <strong>Volkswagen</strong> Versicherungsdienstes ein. Denn mit der<br />
zunehmenden Zahl von Autofahrern und Autos wuchsen<br />
die Unfallrisiken. Mit dem „Gesetz über die Einführung<br />
der Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter“ vom<br />
7. November 1939 bestand die Notwendigkeit zum Abschluss<br />
einer Haftpflichtversicherung. Da erwartet wurde,<br />
dass die neuen Käuferkreise einen Großteil ihrer Ersparnisse<br />
einsetzen oder die Autos über Kredite kaufen würden,<br />
galt es, durch eine Kaskoversicherung die Käufer im Schadensfall<br />
vor dem Wertverlust zu schützen und zugleich die<br />
Risiken für die Kredite der Finanzierungsgesellschaften<br />
abzusichern.<br />
Nordhoff verband die Versicherungsprodukte mit seinem<br />
Verständnis von einem modernen Kundendienst und wollte<br />
den Kunden einen umfassenden Versicherungsservice aus<br />
einer Hand anbieten. Die Käufer, so die Idee, erhalten bei<br />
ihrem Händler mit dem Kaufvertrag einen Vertrag für die<br />
gesetzliche Haftpflichtversicherung sowie für (Teil-)Kasko-<br />
und Insassen-Unfallversicherungen. Bei Kreditkäufen sollte<br />
die Kfz-Versicherung obligatorisch über den <strong>Volkswagen</strong><br />
Versicherungsdienst erfolgen. Die Schadensregulierung<br />
sollte der Versicherungsdienst übernehmen und darauf<br />
hinwirken, dass die Instandsetzungsarbeiten der beschädigten<br />
Fahrzeuge in <strong>Volkswagen</strong> Werkstätten durchgeführt<br />
wurden. Dabei sollte der Versicherungsdienst unmittelbar<br />
mit der <strong>Volkswagen</strong> Organisation für die notwendige<br />
Abstimmung sorgen und auch die Reparaturkosten direkt<br />
an sie bezahlen. Das würde die Kunden nicht nur entlasten,<br />
sondern auch dauerhaft an das Unternehmen binden.<br />
Die <strong>Volkswagen</strong>werk GmbH konnte jedoch aufgrund<br />
gesetzlicher Bestimmungen keine eigene Gesellschaft im<br />
Versicherungsgewerbe errichten und beauftragte daher<br />
am 17. Januar 1948 den Versicherungsmakler Heinrich<br />
Kurig aus Fallersleben bei Wolfsburg mit der Gründung der<br />
„<strong>Volkswagen</strong> Versicherungsdienst GmbH“ (VVD). Zweck des<br />
Unternehmens war die Vermittlung von Kraftfahrzeugversicherungen<br />
und die Betreuung der Kunden im Schadensfall.<br />
Zugleich erhielt Kurig die Vorgabe, Verträge mit der<br />
Frankfurter Versicherungs-<strong>AG</strong> als Versicherer zu schließen.<br />
Der von Kurig ausgearbeitete Gesellschaftsvertrag<br />
wurde am 10. Februar 1948 notariell abgeschlossen, und<br />
das Amtsgericht Wolfsburg trug den VVD am 28. Februar<br />
1948 ins Handelsregister ein.<br />
Die Geschäftstätigkeit entwickelte sich in den folgenden<br />
Monaten nur schleppend, so dass im Spätsommer 1949<br />
die <strong>Volkswagen</strong>werk GmbH eingriff. Hermann Knott, der<br />
Syndikus des Unternehmens, wurde Mitglied im Aufsichtsrat<br />
des VVD. Gleichzeitig wurde Karl D. Tiedke zum neuen