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raiffeisen familie plus. - Zentralausschusses beim ...

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Fachbereich Exekutionen/Insolvenzen Der Österreichische Recht§pfleger<br />

gen Verfahrensbeteiligten, die<br />

zum Beispiel anhand der<br />

Lohnzettel den korrekten<br />

Abzug der pfändbaren Beträge<br />

durch den Drittschuldner und<br />

die entsprechenden Eingänge<br />

auf dem Treuhandkonto überprüfen<br />

können. Gleichzeitig<br />

hat die Übermittlung den Vorteil,<br />

dass anhand nicht zustellbarer<br />

Rechnungslegungen aufkommt,<br />

ob Adressen aktuell<br />

sind.<br />

e) Schnittstelle Treuhandvergütung<br />

Grundsätzlich behält die asb<br />

als Treuhänder die Vergütung<br />

laufend aus den auf dem<br />

Treuhandkonto eingehenden<br />

Beträgen ein. Somit kommt es<br />

vor, dass die Treuhandvergütung<br />

mangels Eingängen auf<br />

dem Treuhandkonto (teilweise)<br />

offen bleibt. In den Fällen<br />

einer Insolvenzeröffnung nach<br />

§ 183 IO steht dem Treuhänder<br />

ein Antrag nach §§ 184<br />

iVm 125 IO offen, dass diese<br />

aus Amtsgeldern beglichen<br />

werden. Daraus ergibt sich<br />

nach Beendigung des<br />

Abschöpfungsverfahrens die<br />

Zuständigkeit zur Beschlussfassung<br />

durch das Gericht.<br />

Eine Reservierung der (Mindest-)Treuhandvergütung<br />

für<br />

die Gesamtlaufzeit des<br />

Abschöpfungsverfahrens<br />

schon zu dessen Beginn ist<br />

nicht vorgesehen.<br />

4. Die Position der ASB<br />

Schuldnerberatungen<br />

GmbH als Treuhänder<br />

Die vor zwanzig Jahren als<br />

Dachorganisation der staatlich<br />

anerkannten Schuldenberatungen<br />

in Österreich gegründete<br />

ASB Schuldnerberatungen<br />

GmbH, ist seit Einführung des<br />

Privatkonkurses 1995 als Treuhänder<br />

tätig. Sie wird derzeit<br />

österreichweit in mehr als<br />

jedem zweiten Abschöpfungsverfahren<br />

bestellt. Die asb hat<br />

als Treuhänder die Funktion<br />

die gesetzlichen Aufgaben zu<br />

erfüllen. Sie agiert weder im<br />

Interesse von SchuldnerInnen<br />

38<br />

noch von Gläubigern, sie fördert aber für alle<br />

Verfahrensbeteiligten zufriedenstellende Ergebnisse,<br />

wie sie im Gesetz vorgeschrieben sind. In keinem<br />

Fall tritt der Treuhänder als Interessenvertreter<br />

von SchuldnerInnen oder von Gläubigern auf.<br />

Auch bei jenen Verfahren, in denen SchuldnerInnen<br />

von staatlich anerkannten Beratungsstellen<br />

vertreten worden sind, ist keine Interessenskollision<br />

gegeben. Die vertretenden Einrichtungen<br />

sind selbständige, unabhängige Organisationen.<br />

Von einer Unbefangenheit und datenschutzrechtlichen<br />

Selbständigkeit der asb als Treuhänder ist<br />

daher auszugehen. Als Dachorganisation koordiniert<br />

die asb zwar die gemeinsamen Interessen<br />

der Schuldenberatungen, mit konkreten Treuhandabwicklungen<br />

haben diese jedoch nichts zu<br />

tun. Darüber hinaus ist die asb gesetzlich auch<br />

dazu verpflichtet, staatlich anerkannte Schuldenberatungen<br />

hinsichtlich des Einhaltens der Bevorrechtungskriterien<br />

zu überwachen.<br />

Der Vorteil der asb als Treuhänder liegt nichtsdestotrotz<br />

darin, dass die faktische Nähe zu<br />

Schuldenberatungen sich in der Kommunikation<br />

mit den VertreterInnen der SchuldnerInnen positiv<br />

auf die Verfahren auswirkt.<br />

Vertretung oder Betreuung durch eine Schuldenberatungsstelle<br />

bedeuten aus Sicht der asb als<br />

Treuhänder Effizienzsteigerung bei gleichzeitig<br />

besseren Ergebnissen im Abschöpfungsverfahren.<br />

Mehr als 60 % der Schuldenregulierungsverfahren<br />

werden von Schuldenberatungen begleitet. SchuldenberaterInnen<br />

sind in der Regel näher an<br />

KlientInnen als Treuhänder. Sie können eingreifen,<br />

wenn SchuldnerInnen aufgrund schwieriger<br />

Lebenssituationen nicht alleine in der Lage sind,<br />

Mitwirkungspflichten einzuhalten oder wenn<br />

Unsicherheiten über Rechte und Pflichten im<br />

Abschöpfungsverfahren bestehen. Rückfragen<br />

zwischen Schuldenberatung und Treuhänder<br />

erweisen sich als hilfreiches Instrument, um<br />

SchuldnerInnen im Krisenfall schnell zu erreichen,<br />

zu motivieren und einen reibungslosen<br />

Ablauf zu sichern.<br />

5. Vorschläge zur Verfahrens optimierung<br />

Wiewohl sich die Abwicklung von Abschöpfungsverfahren<br />

gut eingespielt hat und die Kommunikation<br />

zwischen der asb als Treuhänder und den<br />

Gerichten zu guten Ergebnissen führt, gibt es<br />

auch noch Möglichkeiten weiterer Optimierung<br />

in der Praxis oder durch den Gesetzgeber.<br />

Diese bestehen zum einen im Umfeld der Obliegenheiten<br />

beziehungsweise der Auskunftspflicht<br />

von SchuldnerInnen (siehe Kapitel 3.3 Schnittstelle<br />

Obliegenheiten von SchuldnerInnen). Hier<br />

würde sich eine Konzentration der Auskunftspflicht<br />

<strong>beim</strong> Treuhänder empfehlen. SchuldnerIn-<br />

nen sollten Auskünfte nach<br />

§ 210 IO nur noch dem Treuhänder<br />

erteilen müssen. Die<br />

Gerichte könnten dann die<br />

Daten auf Anfrage <strong>beim</strong> Treuhänder<br />

einholen beziehungsweise<br />

könnte sie der Treuhänder<br />

einmal jährlich im Rahmen<br />

der Rechnungslegung gesammelt<br />

dem Gericht zukommen<br />

lassen, damit sie dem Gericht<br />

und den Gläubigern zur Verfügung<br />

stehen.<br />

Zum anderen könnte der Verfahrensaufwand<br />

im Rahmen<br />

der Genehmigung der jährlich<br />

vorzulegenden Rechnungslegung<br />

vermieden werden.<br />

Gerichte genehmigen Rechnungslegungen<br />

oft mit<br />

Beschluss. Hier plädiert die<br />

asb für einen Verzicht auf<br />

Bestätigungsbeschlüsse.<br />

Gerichte müssten nur im Falle<br />

von Unklarheiten oder Verständnisfragen<br />

in Bezug auf<br />

Kontobewegungen, Forderungshöhen,<br />

Berechnung der<br />

Treuhandvergütung, etc. aktiv<br />

werden.<br />

Eine Ausforschung von<br />

SchuldnerInnenadressen über<br />

eine Abfrage <strong>beim</strong> Zentralen<br />

Melderegister ist nur über die<br />

Gerichte möglich. Sofern es<br />

dem Treuhänder trotz angemessener<br />

Bemühungen nicht<br />

möglich ist, Adressen in Erfahrung<br />

zu bringen, sollte er ein<br />

Recht auf eine Meldeabfrage<br />

durch die Gerichte haben.<br />

Eine enge Zusammenarbeit<br />

und reger Fachaustausch fördert<br />

den Umgang mit schwierigen<br />

Fragestellungen nicht<br />

zuletzt dort, wo die oberstgerichtliche<br />

Judikatur Insolvenzgerichten<br />

die Zuständigkeit<br />

zur Entscheidung abspricht.<br />

Vor diesem Hintergrund<br />

möchte und wird die ASB<br />

Schuldnerberatungen GmbH<br />

an den hilfreichen Kontakten<br />

zu RechtspflegerInnen in der<br />

Praxis und im allgemeinen<br />

Austausch festhalten.

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