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Kapitel 5 - Host Europe WebBuilder Login

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tung zu erwarten sind − wer gibt schon gerne lieb gewordene Privilegienfreiwillig auf? −, wäre hier eine Möglichkeit, echten Bürgersinn zu zeigen.Die Auslosung der virtuellen Sitze der Gruppe der NBWB würde sicherlichnicht alle unsere politischen Probleme lösen, aber das politische Koordinatensystemin Richtung zu mehr Freiheit und Demokratie verschieben.Was aber wären die Nachteile des vorgeschlagenen Verfahrens? Würdeman einen Vertreter der Nomenklatura befragen, dann erhielte man sicherlichdie Antwort, dass dieses Verfahren die Handlungsfähigkeit der Regierungin unzulässiger Weise beeinträchtigen würde. Unabhängig von derFrage, ob das stimmt, weist das Argument auf ein seit Langem bekanntesProblem hin. Nach dem Grundgesetz gilt: »Die Abgeordneten des DeutschenBundestages […] sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge undWeisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.« 28 In denParlamenten wird jedoch bei den meisten Entscheidungen de facto einFraktionszwang ausgeübt, der das Regierungshandeln deutlich vereinfacht,aber eben auch im Widerspruch zum Grundgesetz steht.Der scheinbare Nachteil verkehrt sich schnell in sein Gegenteil, weileine größere Gewähr für Gesetzestreue unzweifelhaft ein Vorteil ist. DieSteine auf dem Weg des Regierungshandelns sind in Wahrheit wohlüberlegteSchwierigkeiten der demokratischen Struktur, deren Restaurierungdem Gemeinwesen nur gut tun kann. Politische Entscheidungen könntennicht mehr so einfach in Hinterzimmern zwischen den (wenigen) Führungskräftender Parteien ausgekungelt und von den Abgeordneten einfach abgenicktwerden, sondern müssten sich weit mehr dem Licht der Öffentlichkeitstellen. Die monolithischen Blöcke von Regierung und Opposition wärenaufgebrochen, es ginge nicht mehr in erster Linie um die Zustimmung zueiner bestimmten Politik. Im Gegenteil, die Regierung müsste sich ungleichstärker als bisher um die Zustimmung zu einzelnen Vorhaben bemühen− eine kaum zu überschätzende Verbesserung der politischen Kultur inunserem Lande. Wie leicht zu erkennen ist, würde auch der Einfluss derzahllosen Lobbyisten entscheidend zurückgedrängt werden. Denen würde esnicht mehr genügen, die »Meinungsführer« der einzelnen Parteien zu beeinflussen,sie müssten einen erheblich größeren Aufwand betreiben.Je mehr man sich mit der Frage auseinandersetzt, desto klarer zeigensich die Nachteile des vorgeschlagenen Verfahrens vor allem für den etabliertenpolitischen Betrieb, dessen Arbeit weit weniger störungsfrei ablaufenwürde, weil ohne besondere Verordnung, Kontrolle oder sonstige bürokratischeMaßnahme plötzlich die im Grundgesetz geforderte Unabhängigkeitder Abgeordneten in erheblich größerem Umfang gewährleistet wäre.Wer dennoch behauptet, durch das vorgeschlagene Verfahren würde dieArbeitsfähigkeit der Parlamente beeinträchtigt, der hat mit seiner Meinungden Boden unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung verlassen.28Grundgesetz, Artikel 38552

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