49 - Herrenberg
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Aktuelles<br />
04.12. 8<br />
<strong>49</strong>/08<br />
Ein ganzes Jahr gezielte Förderung im Kindergarten<br />
Defizite früher erkennen –<br />
für einen besseren Schulstart<br />
Am 5. November 08<br />
wurde das Gesetz<br />
für die Änderung<br />
der Einschulungsuntersuchungen<br />
vom Landtag Baden-Württemberg<br />
verabschiedet. Danach<br />
werden künftig<br />
alle Kinder in Baden-Württemberg<br />
bereits 15 bis 24 Monate vor ihrer<br />
Einschulung, d. h. also bereits im<br />
zweiten Kindergartenjahr, von Mitarbeiterinnen<br />
und Mitarbeitern der Gesundheitsämter<br />
untersucht. Ziel dieser<br />
frühen Untersuchung ist es,<br />
Kindern mit Förderbedarf bis zum<br />
Schulbeginn eine individuelle Förderung<br />
zu ermöglichen und somit<br />
später einen leichteren Schulstart.<br />
Im Landkreis Böblingen wird nach den<br />
Weihnachtsferien mit den Untersuchungen<br />
begonnen, und zwar zuerst<br />
mit allen Kindern, die bis zum<br />
30.09.2008 vier Jahre alt geworden<br />
sind und zum Schuljahr 2010 in die<br />
Schule kommen. Über die Kindertageseinrichtungen<br />
erhalten alle betroffenen<br />
Eltern ein Informationsschreiben<br />
und einen Elternfragebogen.<br />
Für die sogenannte Basisuntersuchung<br />
wird anschließend in den Kindertageseinrichtungen<br />
eine Terminliste<br />
des Gesundheitsamtes ausgelegt, in<br />
die sich die Eltern eintragen sollen. Eltern,<br />
deren Kinder keine Kindertageseinrichtung<br />
besuchen, werden direkt<br />
vom Gesundheitsamt angeschrieben<br />
und zur ärztlichen Untersuchung in das<br />
Gesundheitsamt eingeladen.<br />
Basisuntersuchung<br />
Diese Basisuntersuchung stellt den<br />
ersten Schritt der neuen Einschulungsuntersuchung<br />
dar. Sie wird von sozialmedizinischen<br />
Assistentinnen des<br />
Gesundheitsamtes durchgeführt. Untersucht<br />
wird dabei das Hör- und Sehvermögen,<br />
die Motorik und die Sprache.<br />
Außerdem werden Körpergewicht<br />
und Körpergröße gemessen. Seitens<br />
der Eltern ist ein Fragebogen auszufüllen<br />
und das Impfbuch sowie das gelbe<br />
Vorsorgeheft über die durchgeführten<br />
Regeluntersuchungen beim Kinderarzt<br />
vorzulegen. Die Erzieherinnen und<br />
Erzieher füllen zusätzlich einen Fragebogen<br />
zum Verhalten des Kindes im<br />
Kindergartenalltag und zu seiner Entwicklung<br />
aus.<br />
Die Untersuchung wird nach den jeweiligen<br />
regionalen Möglichkeiten im Kindergarten<br />
selbst oder an möglichst nahe<br />
gelegenen Orten, z. B. in der<br />
zukünftigen Schule, durchgeführt. Wird<br />
die Untersuchung im Kindergarten<br />
durchgeführt, müssen die Eltern nicht<br />
dabei sein; selbstverständlich können<br />
sie aber gemeinsam mit dem Kind zur<br />
Untersuchung kommen.<br />
Im Anschluss an die Untersuchung erhalten<br />
alle Eltern eine Kopie des Befundbogens.<br />
Dann werden sämtliche<br />
Befunde eines Kindes einer Schulärztin/einem<br />
Schularzt des Gesundheitsamtes<br />
zur Bewertung vorgelegt. Sollten<br />
sich Auffälligkeiten ergeben haben,<br />
erhalten die Eltern für ihr Kind einen<br />
Termin zu einer weitergehenden ärztlichen<br />
Untersuchung. Diese finden dann<br />
entweder im Gesundheitsamt Böblingen<br />
oder in den Außenstellen <strong>Herrenberg</strong><br />
oder Leonberg statt.<br />
In einem zweiten Schritt der neuen Einschulungsuntersuchung<br />
werden drei<br />
bis vier Monate vor der Einschulung die<br />
zuvor ärztlich untersuchten Kinder<br />
nochmals schulärztlich untersucht.<br />
Dies wird erstmals zum Schuljahr 2010/<br />
2011 der Fall sein. Dabei wird überprüft,<br />
ob bis dahin eingeleitete Fördermaßnahmen<br />
Wirkung gezeigt haben und<br />
die Schulreife des Kindes beurteilt. ErzieherInnen<br />
und KooperationslehrerInnen<br />
der zukünftigen Grundschule werden<br />
dabei ebenfalls gehört.<br />
Für Fragen zur Einschulungsuntersuchung<br />
stehen an folgenden Tagen<br />
die beiden Schulärztinnen Dr. Marianne<br />
Vogel und Dr. Petra Flad unter<br />
Tel. 07031 / 663-1735 im Gesundheitsamt<br />
des Landkreises Böblingen<br />
zur Verfügung: Am Montag,<br />
15.12.2008 und Dienstag, 16.12.2008,<br />
jeweils von 9.00 bis 12.00 Uhr und von<br />
14.00 bis 16.00 Uhr.<br />
Erhaltung der Streuobstwiesen<br />
Der OGV Oberjesingen hat in einer vorbildlichen, ehrenamtlichen Pflanzaktion 18 Obstbäume<br />
auf städtischem Gelände in Oberjesingen gepflanzt. Wir berichteten letzte Woche<br />
unter der Rubrik Oberjesingen. Diese Aktion ist bemerkenswert, weil die Mitglieder<br />
die Erziehungspflege und die Betreuen der Bäume auf Jahre hin übernehmen.<br />
Amtsblatt<br />
<strong>Herrenberg</strong><br />
Tariferhöhung im Landkreis liegt bei 13 Prozent<br />
Landratsamt genehmigt<br />
höhere Taxipreise<br />
Erhebliche Kostensteigerungen im<br />
Taxengewerbe bedingen eine Anhebung<br />
der Taxipreise im Landkreis<br />
Böblingen zum 01. Dezember 2008.<br />
Dies teilt jetzt das Landratsamt Böblingen<br />
mit, das auf Antrag der Taxiunternehmen<br />
die neuen Tarife genehmigt<br />
hat.<br />
Seit 2005 blieben die Taxitarife trotz alljährlich<br />
gestiegener Kosten im Taxengewerbe<br />
im Landkreis Böblingen stabil.<br />
Nachdem in benachbarten Bereichen<br />
der Region Stuttgart Tariferhöhungen beantragt<br />
und zwischenzeitlich genehmigt<br />
wurden, ist auch den Taxiunternehmen<br />
aus dem Kreis Böblingen eine Anpassung<br />
der Entgelte an die Kostenentwicklung<br />
zugestanden worden. Nach eingehender<br />
Prüfung der Erhöhungsanträge<br />
und Verhandlungen mit den Taxiunternehmen<br />
wird nun im Landkreis Böblingen<br />
der Taxitarif geändert. Die durchschnittliche<br />
prozentuale Tariferhöhung im Landkreis<br />
Böblingen liegt bei ca. 13 %. Die Erhöhung<br />
der Böblinger Tarife entspricht<br />
damit der prozentualen Erhöhung in anderen<br />
Bereichen der Region Stuttgart.<br />
Der Mindestpreis für die Inanspruchnahme<br />
eines Taxis beträgt künftig 2,70<br />
€ (Grundtarif zu 2,60 € und eine Schalteinheit).<br />
Zurzeit muss der Kunde 2,40 €<br />
dafür bezahlen. Von 0,60 € pro Kilometer<br />
auf 0,80 €/km erhöht werden auch<br />
die Anfahrtskosten. Diese fallen an,<br />
wenn der Taxifahrer an einen Ort bestellt<br />
wird, der außerhalb des Bezirkes<br />
liegt, in dem das angeforderte Taxi aufstellberechtigt<br />
ist. Unabhängig von der<br />
Anzahl der Fahrgäste kostet künftig jeder<br />
zurückgelegte Kilometer 1,70 €<br />
(bisher 1,50 €). Der Zeittarif, der beim<br />
Anhalten oder verkehrsbedingtem<br />
Langsamfahren des Taxis anfällt, wird<br />
auf 26,00 € pro Stunde (bisher 23,00 €)<br />
erhöht.<br />
Der Zuschlag von 1,00 € bei Abholung<br />
auf Bestellung innerhalb und außerhalb<br />
des Bereithaltungsbezirkes wird<br />
mit Ausnahme der Städte Böblingen<br />
und Sindelfingen beibehalten.<br />
Neu ab 01.12.2008 ist ein Zuschlag von<br />
5,00 € bei Benutzung eines Großraumtaxis<br />
für mehr als 6 Fahrgäste.