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49 - Herrenberg

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Aktuelles<br />

04.12. 8<br />

<strong>49</strong>/08<br />

Ein ganzes Jahr gezielte Förderung im Kindergarten<br />

Defizite früher erkennen –<br />

für einen besseren Schulstart<br />

Am 5. November 08<br />

wurde das Gesetz<br />

für die Änderung<br />

der Einschulungsuntersuchungen<br />

vom Landtag Baden-Württemberg<br />

verabschiedet. Danach<br />

werden künftig<br />

alle Kinder in Baden-Württemberg<br />

bereits 15 bis 24 Monate vor ihrer<br />

Einschulung, d. h. also bereits im<br />

zweiten Kindergartenjahr, von Mitarbeiterinnen<br />

und Mitarbeitern der Gesundheitsämter<br />

untersucht. Ziel dieser<br />

frühen Untersuchung ist es,<br />

Kindern mit Förderbedarf bis zum<br />

Schulbeginn eine individuelle Förderung<br />

zu ermöglichen und somit<br />

später einen leichteren Schulstart.<br />

Im Landkreis Böblingen wird nach den<br />

Weihnachtsferien mit den Untersuchungen<br />

begonnen, und zwar zuerst<br />

mit allen Kindern, die bis zum<br />

30.09.2008 vier Jahre alt geworden<br />

sind und zum Schuljahr 2010 in die<br />

Schule kommen. Über die Kindertageseinrichtungen<br />

erhalten alle betroffenen<br />

Eltern ein Informationsschreiben<br />

und einen Elternfragebogen.<br />

Für die sogenannte Basisuntersuchung<br />

wird anschließend in den Kindertageseinrichtungen<br />

eine Terminliste<br />

des Gesundheitsamtes ausgelegt, in<br />

die sich die Eltern eintragen sollen. Eltern,<br />

deren Kinder keine Kindertageseinrichtung<br />

besuchen, werden direkt<br />

vom Gesundheitsamt angeschrieben<br />

und zur ärztlichen Untersuchung in das<br />

Gesundheitsamt eingeladen.<br />

Basisuntersuchung<br />

Diese Basisuntersuchung stellt den<br />

ersten Schritt der neuen Einschulungsuntersuchung<br />

dar. Sie wird von sozialmedizinischen<br />

Assistentinnen des<br />

Gesundheitsamtes durchgeführt. Untersucht<br />

wird dabei das Hör- und Sehvermögen,<br />

die Motorik und die Sprache.<br />

Außerdem werden Körpergewicht<br />

und Körpergröße gemessen. Seitens<br />

der Eltern ist ein Fragebogen auszufüllen<br />

und das Impfbuch sowie das gelbe<br />

Vorsorgeheft über die durchgeführten<br />

Regeluntersuchungen beim Kinderarzt<br />

vorzulegen. Die Erzieherinnen und<br />

Erzieher füllen zusätzlich einen Fragebogen<br />

zum Verhalten des Kindes im<br />

Kindergartenalltag und zu seiner Entwicklung<br />

aus.<br />

Die Untersuchung wird nach den jeweiligen<br />

regionalen Möglichkeiten im Kindergarten<br />

selbst oder an möglichst nahe<br />

gelegenen Orten, z. B. in der<br />

zukünftigen Schule, durchgeführt. Wird<br />

die Untersuchung im Kindergarten<br />

durchgeführt, müssen die Eltern nicht<br />

dabei sein; selbstverständlich können<br />

sie aber gemeinsam mit dem Kind zur<br />

Untersuchung kommen.<br />

Im Anschluss an die Untersuchung erhalten<br />

alle Eltern eine Kopie des Befundbogens.<br />

Dann werden sämtliche<br />

Befunde eines Kindes einer Schulärztin/einem<br />

Schularzt des Gesundheitsamtes<br />

zur Bewertung vorgelegt. Sollten<br />

sich Auffälligkeiten ergeben haben,<br />

erhalten die Eltern für ihr Kind einen<br />

Termin zu einer weitergehenden ärztlichen<br />

Untersuchung. Diese finden dann<br />

entweder im Gesundheitsamt Böblingen<br />

oder in den Außenstellen <strong>Herrenberg</strong><br />

oder Leonberg statt.<br />

In einem zweiten Schritt der neuen Einschulungsuntersuchung<br />

werden drei<br />

bis vier Monate vor der Einschulung die<br />

zuvor ärztlich untersuchten Kinder<br />

nochmals schulärztlich untersucht.<br />

Dies wird erstmals zum Schuljahr 2010/<br />

2011 der Fall sein. Dabei wird überprüft,<br />

ob bis dahin eingeleitete Fördermaßnahmen<br />

Wirkung gezeigt haben und<br />

die Schulreife des Kindes beurteilt. ErzieherInnen<br />

und KooperationslehrerInnen<br />

der zukünftigen Grundschule werden<br />

dabei ebenfalls gehört.<br />

Für Fragen zur Einschulungsuntersuchung<br />

stehen an folgenden Tagen<br />

die beiden Schulärztinnen Dr. Marianne<br />

Vogel und Dr. Petra Flad unter<br />

Tel. 07031 / 663-1735 im Gesundheitsamt<br />

des Landkreises Böblingen<br />

zur Verfügung: Am Montag,<br />

15.12.2008 und Dienstag, 16.12.2008,<br />

jeweils von 9.00 bis 12.00 Uhr und von<br />

14.00 bis 16.00 Uhr.<br />

Erhaltung der Streuobstwiesen<br />

Der OGV Oberjesingen hat in einer vorbildlichen, ehrenamtlichen Pflanzaktion 18 Obstbäume<br />

auf städtischem Gelände in Oberjesingen gepflanzt. Wir berichteten letzte Woche<br />

unter der Rubrik Oberjesingen. Diese Aktion ist bemerkenswert, weil die Mitglieder<br />

die Erziehungspflege und die Betreuen der Bäume auf Jahre hin übernehmen.<br />

Amtsblatt<br />

<strong>Herrenberg</strong><br />

Tariferhöhung im Landkreis liegt bei 13 Prozent<br />

Landratsamt genehmigt<br />

höhere Taxipreise<br />

Erhebliche Kostensteigerungen im<br />

Taxengewerbe bedingen eine Anhebung<br />

der Taxipreise im Landkreis<br />

Böblingen zum 01. Dezember 2008.<br />

Dies teilt jetzt das Landratsamt Böblingen<br />

mit, das auf Antrag der Taxiunternehmen<br />

die neuen Tarife genehmigt<br />

hat.<br />

Seit 2005 blieben die Taxitarife trotz alljährlich<br />

gestiegener Kosten im Taxengewerbe<br />

im Landkreis Böblingen stabil.<br />

Nachdem in benachbarten Bereichen<br />

der Region Stuttgart Tariferhöhungen beantragt<br />

und zwischenzeitlich genehmigt<br />

wurden, ist auch den Taxiunternehmen<br />

aus dem Kreis Böblingen eine Anpassung<br />

der Entgelte an die Kostenentwicklung<br />

zugestanden worden. Nach eingehender<br />

Prüfung der Erhöhungsanträge<br />

und Verhandlungen mit den Taxiunternehmen<br />

wird nun im Landkreis Böblingen<br />

der Taxitarif geändert. Die durchschnittliche<br />

prozentuale Tariferhöhung im Landkreis<br />

Böblingen liegt bei ca. 13 %. Die Erhöhung<br />

der Böblinger Tarife entspricht<br />

damit der prozentualen Erhöhung in anderen<br />

Bereichen der Region Stuttgart.<br />

Der Mindestpreis für die Inanspruchnahme<br />

eines Taxis beträgt künftig 2,70<br />

€ (Grundtarif zu 2,60 € und eine Schalteinheit).<br />

Zurzeit muss der Kunde 2,40 €<br />

dafür bezahlen. Von 0,60 € pro Kilometer<br />

auf 0,80 €/km erhöht werden auch<br />

die Anfahrtskosten. Diese fallen an,<br />

wenn der Taxifahrer an einen Ort bestellt<br />

wird, der außerhalb des Bezirkes<br />

liegt, in dem das angeforderte Taxi aufstellberechtigt<br />

ist. Unabhängig von der<br />

Anzahl der Fahrgäste kostet künftig jeder<br />

zurückgelegte Kilometer 1,70 €<br />

(bisher 1,50 €). Der Zeittarif, der beim<br />

Anhalten oder verkehrsbedingtem<br />

Langsamfahren des Taxis anfällt, wird<br />

auf 26,00 € pro Stunde (bisher 23,00 €)<br />

erhöht.<br />

Der Zuschlag von 1,00 € bei Abholung<br />

auf Bestellung innerhalb und außerhalb<br />

des Bereithaltungsbezirkes wird<br />

mit Ausnahme der Städte Böblingen<br />

und Sindelfingen beibehalten.<br />

Neu ab 01.12.2008 ist ein Zuschlag von<br />

5,00 € bei Benutzung eines Großraumtaxis<br />

für mehr als 6 Fahrgäste.

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