27.11.2012 Aufrufe

Prospekt

Prospekt

Prospekt

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

die Verkäuferin beabsichtigt das sondereigentum bis<br />

zum 30.12.2012 bezugsfertig zu erstellen und garantiert<br />

dies bis spätestens zum 30.06.2013. Zur vollständigen<br />

Fertigstellung des Kaufgegenstandes sowie des Gemeinschaftseigentums<br />

verpflichtet sich die Verkäuferin<br />

ebenfalls bis spätestens zum 30.06.2013. die Fertigstellungsdaten<br />

sind im <strong>Prospekt</strong> unverbindlich geplant und<br />

können bei der Verkäuferin nachgefragt werden. Maßgeblich<br />

sind die im Notarvertrag enthaltenen Fristen.<br />

Gleichzeitig wird für die Zeit ab dem 01.07.2013 ein pauschaler<br />

Verzugsschaden in Höhe von monatlich 8,59 € je<br />

m² Wohnfläche für die überschreitung des zugesicherten<br />

Bezugsfertigkeitstermins vereinbart. der Anspruch<br />

ist auf max. 10 % des Kaufpreises begrenzt, ohne dass<br />

weitergehende schadenersatzansprüche des Käufers<br />

wegen Fristüberschreitung (auch wegen etwaiger steuerlicher<br />

Nachteile) ausgeschlossen sind. Es wird jedoch<br />

vereinbart, dass ein Mietausfallschaden für den Zeitraum<br />

nicht gegeben ist, als der Erwerber Zahlungen aus<br />

einem Mietgarantievertrag erhält. sonderwünsche des<br />

Erwerbers bei der Bauausführung können nur in geringem<br />

umfang berücksichtigt werden und die Bauzeit verlängern.<br />

Im übrigen bedürfen diese der Genehmigung<br />

der Verkäuferin und sind zu vergüten. sonderwunschvereinbarungen<br />

bedürfen grundsätzlich der notariellen<br />

Beurkundung. Eine Haftung der Verkäuferin für die sonderwünsche<br />

wird auch bei Genehmigung nicht begründet.<br />

Ein Anspruch auf die Vereinbarung von sonderwünschen<br />

besteht außerdem nicht.<br />

g) Abnahme<br />

die Abnahme erfolgt für das sondereigentum nach<br />

bezugsfertiger Herstellung und für das Gemeinschaftseigentum<br />

nach dessen Fertigstellung, wobei selbständige<br />

Gewerke des Gemeinschaftseigentums getrennt<br />

abgenommen werden können. Abnahmetermine sind<br />

seitens der Verkäuferin mit den im Kaufvertrag festgelegten<br />

Fristen rechtzeitig mitzuteilen. Zur Abnahme des<br />

Gemeinschaftseigentums beauftragt und bevollmächtigt<br />

der Käufer hierzu den sachverständigen TüV süd Industrie<br />

service GmbH, unbeschadet des Rechts auf persönliche<br />

Abnahme. die Abnahme des sondereigentums<br />

erfolgt durch den Käufer persönlich, wobei er für den<br />

Fall seines Nichterscheinens oder Nichtvertretung aufgrund<br />

von ihm schriftlich erteilter Vollmacht ebenfalls<br />

den sachverständigen TüV süd Industrie service GmbH<br />

beauftragt und bevollmächtigt. Alternativ dazu kann bei<br />

ordentlicher Fristsetzung und wiederholtem Nichterscheinen<br />

des Erwerbers zum Abnahmetermin unter gewissen<br />

Voraussetzungen die Verkäuferin die Abnahme<br />

allein durchführen bzw. trägt der Käufer bei rügeloser<br />

Ingebrauchnahme des Kaufgegenstands die Beweislast<br />

für das Vorhandensein von Mängeln bei Inbesitznahme.<br />

die Kosten des sachverständigen für die Abnahme des<br />

sondereigentums trägt der Käufer in Höhe von € 445,00<br />

dIE RECHTLICHE KONZEPTION<br />

inkl. Mehrwertsteuer, sofern er nicht selbst abnimmt.<br />

darüber hinausgehende Kosten des sachverständigen<br />

sowie dessen Honorar für die Abnahme des Gemeinschaftseigentums<br />

sind von der Verkäuferin zu tragen<br />

bzw. werden von dieser übernommen.<br />

h) Übergang des Vertragsbesitzes sowie der rechte<br />

und pflichten<br />

übergang des Vertragsbesitzes, Eintritt in Rechte und<br />

Pflichten, der Besitz, die Gefahr, die Lasten, Abgaben<br />

und Nutzen sowie die Verkehrssicherungspflichten gehen<br />

auf den Käufer mit Abnahme sowie der Bezahlung<br />

der bis dahin fälligen Kaufpreisteile über. Mit übergabe<br />

gehen auch die Rechte und Pflichten des Eigentümers<br />

als Wohnungs- bzw. Teileigentümer nach dem Wohnungseigentumsgesetz,<br />

der Teilungserklärung und der<br />

Miteigentumsordnung auf ihn über. Auch in ggf. von<br />

der Verkäuferin abgeschlossene Versorgungsverträge<br />

mit Wasser-, Abwasser-, Energieversorgungs-, Kabel-,<br />

Aufzugs-, Ver- und Entsorgungsbetreibern sowie Wartungsverträge<br />

und Versicherungen tritt der Erwerber<br />

am übergabestichtag ein und genehmigt die jeweiligen<br />

Vertragsschlüsse.<br />

die Verkäuferin hat in der Teilungserklärung die ProImmobilia<br />

Verwaltungsgesellschaft für Haus- und Grundbesitz<br />

mbH zum ersten Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz<br />

(WEG) bestellt. Ab übergabe<br />

des Vertragsbesitzes ist der Käufer zur Zahlung von<br />

Wohngeld (im Wesentlichen bestehend aus Betriebs-<br />

und Bewirtschaftungskosten, Instandhaltungsrücklage,<br />

Verwalterhonorar sowie ggf. in der Wohnungseigentümergemeinschaft<br />

beschlossenen sonderumlagen)<br />

verpflichtet. der Käufer verpflichtet sich im Kaufvertrag<br />

gegenüber der Verkäuferin zur Weitergabeverpflichtung<br />

aller in dem Vertrag übernommenen Verpflichtungen<br />

und Anerkenntnisse bei Weiterveräußerung. Zur weiteren<br />

Erläuterung wird auf die nachfolgenden Ausführungen<br />

zum Hausverwaltungsvertrag für das Gemeinschaftseigentum<br />

verwiesen.<br />

i) Gewährleistung<br />

soweit nicht neu hergestellte sachen geliefert und keine<br />

Werkleistungen erbracht werden, werden Mängelgewährleistungsansprüche<br />

weitestgehend ausgeschlossen.<br />

dies ist ein üblicher Gewährleistungsausschluss für<br />

Größe, Güte und Beschaffenheit des Grund und Bodens<br />

und für die vorhandene, nicht von der Modernisierung<br />

bzw. Neuherstellung betroffene Bausubstanz. Allerdings<br />

ist die Verkäuferin verpflichtet, die Altbausubstanz im<br />

Rahmen der durchführung der Bauleistung ordnungsgemäß<br />

auf Mangelhaftigkeit zu untersuchen und insoweit<br />

festgestellte Mängel zu beseitigen. die Haftungsausschlüsse/<br />

-begrenzungen gelten nicht für schäden<br />

aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der<br />

Gesundheit, wenn die Verkäuferin die Pflichtverletzung<br />

101

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!