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CHANCEN uNd RIsIKEN<br />
der Eigentumswohnung folgenden Monat. die Garantiegeberin<br />
verpflichtet sich zum Zwecke einer Renditesicherung<br />
bzw. –erhöhung gegenüber der Vermietergemeinschaft<br />
für den Zeitraum ihres Bestehens zu einer<br />
monatlichen Nettokaltmietausschüttung in Höhe von<br />
8,59 € je m² Wohnfläche. die <strong>Prospekt</strong>herausgeberin<br />
geht davon aus, dass es sich bei der garantierten Höhe<br />
um die durchschnittlich am Markt zu erzielende Miete<br />
für entsprechend sanierte Wohnungen handelt, kann<br />
diese jedoch nicht unbegrenzt und abstrakt garantieren,<br />
weshalb sie mit ihren Mietgarantien hierzu sicherheitshalber<br />
auf Zeit Geldbeträge zur Verfügung stellt und Auszahlungsbedingungen<br />
formuliert. unter anderem wird<br />
vereinbart, dass von Mietern der Eigentumswohnungen<br />
berechtigt geltend gemachte Mietminderungen wegen<br />
einer von benachbarten Grundstücken ausgehenden<br />
Beeinträchtigung des Gebrauchs der Mietsache (z. B. umfangreiche<br />
Bauarbeiten) von der Garantiegeberin nicht<br />
auszugleichen sind. Außerdem entfällt die Verpflichtung<br />
zur Mietgarantiezahlung in den in der stammurkunde<br />
genannten Fällen, u. a. im Falle des selbstbezuges der<br />
Wohnungseinheit durch den Erwerber. der Höhe nach<br />
ist die Mietgarantie für die Vermietergemeinschaft auf<br />
insgesamt € 40.000,00 beschränkt. Mit deren Verbrauch<br />
endet jegliche Einstands- und Zahlungsverpflichtung<br />
der Garantiegeberin. die Auszahlung der Garantie setzt<br />
natürlich u. a. voraus, dass die konzeptionell prognostizierten<br />
Verhältnisse eintreten bzw. gleich bleiben und<br />
insbesondere die Erwerber alles unterlassen, was dem<br />
Vermietungserfolg schadet.<br />
dabei ist zu beachten, dass der Erwerber in der Vermietergemeinschaft<br />
gebunden ist und nur aus wichtigem<br />
Grund kündigen kann. durch die Konzeptionierung<br />
der Vermietergemeinschaft und einer gewährten Mietgarantie<br />
besteht zumindest für den Garantiezeitraum<br />
eine relativ hohe Einnahmesicherheit. die tatsächlich<br />
erzielte Miete kann im Einzelfall höher oder niedriger als<br />
die Garantiemiete liegen. Es kann nicht ausgeschlossen<br />
werden, dass die Mietgarantiesumme im Laufe der Mietgarantiezeit<br />
aufgezehrt wird, so dass die garantierten<br />
Mieten ggf. nicht über den gesamten Zeitraum in voller<br />
Höhe ausgekehrt werden können. Ein Ausfall mit der<br />
Garantiemiete ist auch denkbar, wenn die Verkäuferin<br />
als Garantiegeberin in Insolvenz gerät. des Weiteren ist<br />
bei einem Mietpool immer zu berücksichtigen, dass der<br />
Vermieter nicht nur das Vermietungs- und Kostenrisiko<br />
seiner Wohnung, sondern zumindest prozentual auch<br />
das Vermietungs- und Kostenrisiko fremder Wohnungen<br />
trägt. Entsprechende Abschläge sind zumindest bei einer<br />
mittel- und längerfristigen Prognose einzukalkulieren.<br />
das Vermietungs- und Kostenrisiko der eigenen und<br />
fremder Wohnungen kann sich z. B. realisieren, wenn<br />
die betreffende Wohnung leer steht, wenn in die Wohnung<br />
durch Zwangsverwaltung oder –versteigerung<br />
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vollstreckt wird oder wenn Mieten an die finanzierende<br />
Bank fließen, der die Mieten abgetreten wurden und die<br />
aus der Mietabtretung aufgrund einer nicht vertragsgemäßen<br />
darlehensrückführung Rechte ableitet. die Initiatoren<br />
entschieden sich jedoch bewusst für das Konzept<br />
der frühzeitigen, konstanten und sicheren Einnahme im<br />
Vergleich zur potenziell hohen, jedoch zweifelhaften.<br />
die gleichmäßige Höhe und Aufteilung der Mieteinnahmen<br />
besteht im übrigen nur, solange die Vermieter in<br />
der Gemeinschaft zusammengeschlossen sind. Im Falle<br />
der Beendigung der Teilnahme am Mietpool muss der<br />
Käufer damit rechnen, dass die finanzierende Bank, die<br />
aus ihrer sicht hierdurch entstandenen Nachteile bei einer<br />
ggf. notwendig werdenden Verlängerung der Finanzierung<br />
zur Geltung bringt.<br />
Während der Garantiezeit wird die Hausverwaltung von<br />
der jeweiligen Vermietergemeinschaft mit der Mietverwaltung<br />
der einzelnen in der Vermietergemeinschaft<br />
zusammengeschlossenen Eigentumswohnungen sowie<br />
ggf. zur Garantieanforderung jeweils gesondert beauftragt<br />
und bevollmächtigt. Im Rahmen dieser Tätigkeit<br />
übernimmt sie für den Eigentümer alle die Einheiten betreffenden<br />
und notwendigen Maßnahmen gegenüber<br />
den zu werbenden Mietern, z. B. Abschluss der Mietverträge,<br />
Verwaltungsentscheidungen, Mietinkasso, Erstellung<br />
der Nebenkostenabrechnung etc.; ggf. gegenüber<br />
der Eigentümergemeinschaft z. B. Teilnahme an Eigentümerversammlungen<br />
etc. und schließlich ggf. gegenüber<br />
und innerhalb der Vermietergemeinschaft z.B. Berechnung<br />
und Anforderung ggf. erforderlicher Mietgarantiegebühren<br />
von der Garantiegeberin bis hin zur Auszahlung<br />
an den einzelnen Erwerber.<br />
daneben wird sie Mieterhöhungsverlangen gegenüber<br />
Mietern im Rahmen des gesetzlich Zulässigen durchsetzen.<br />
Mithin wird aus heutiger sicht davon ausgegangen,<br />
dass sich die tatsächliche Miete dadurch nach Ablauf<br />
der Mietgarantie in etwa auf Mietgarantieniveau bewegen<br />
wird. die <strong>Prospekt</strong>herausgeberin geht des Weiteren<br />
davon aus, dass die garantierte Nettokaltmiete in etwa<br />
der derzeit am Markt zu erzielenden Nettokaltmiete entspricht,<br />
so dass die Garantie im Wesentlichen nur das<br />
sogenannte Leerstands- und Bonitätsrisiko der Mieter<br />
abfedert. Werden im Laufe des Mietgarantievertrages<br />
höhere als die garantierten Mieteinnahmen erzielt, so<br />
werden die überschussbeträge zunächst mit etwaigen<br />
Garantiezahlungen der Garantiegeberin verrechnet.<br />
diese Verrechnung erfolgt über die Gesamtlaufzeit des<br />
Vertrages und nach Ablauf stehen eventuell verbleibende<br />
überschussbeträge den Garantienehmern zu.<br />
die Wirtschaftlichkeit des Objektes hängt also auch und<br />
insbesondere von der Leistungsfähigkeit der Mietverwalterin<br />
ab, d.h. ein Ausfall oder eine untätigkeit kann