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Prospekt

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CHANCEN uNd RIsIKEN<br />

Betrieb, durch höhere Gewalt, vom Arbeitsamt bzw.<br />

durch berufsständische Vereinigung bestimmte und anerkannte<br />

schlechtwettertage, Baueinstellung aufgrund<br />

öffentlich-rechtlicher oder gerichtlicher Entscheidungen<br />

etc. Für den Fall der überschreitung des zugesicherten<br />

Bezugsfertigkeitstermins verpflichtet sich die Verkäuferin<br />

dem Erwerber gegenüber unter den im Kaufvertrag<br />

genannten Voraussetzungen zum schadenersatz in festgelegter<br />

Höhe, ohne dass weitergehende schadenersatzansprüche<br />

des Käufers wegen Fristüberschreitung<br />

ausgeschlossen sind. die Baugenehmigung war zum<br />

<strong>Prospekt</strong>erstellungszeitpunkt bereits beantragt, jedoch<br />

noch nicht erteilt. die <strong>Prospekt</strong>herausgeberin geht jedoch<br />

davon aus, dass bis auf kleinere Auflagen das Projekt<br />

wie im <strong>Prospekt</strong> beschrieben genehmigt und gebaut<br />

werden kann. Zur konkreten rechtlichen Ausgestaltung<br />

des Angebots wird auf die umfassenden Ausführungen<br />

in diesem <strong>Prospekt</strong> zum „Rechtlichen Konzept“ sowie die<br />

Anlage zu diesem <strong>Prospekt</strong> verwiesen.<br />

3. standort<br />

der Wert einer Immobilie hängt zum großen Teil vom<br />

standort ab. Hierbei wird unterschieden zwischen Aktivräumen<br />

(es ziehen mehr Leute in die Gegend) und<br />

Passivräumen (es ziehen aus der Gegend mehr Leute<br />

weg). Gleichzeitig ist weiter zu unterscheiden zwischen<br />

dem sogenannten Makrostandort (stadt, in welcher sich<br />

die Investition befindet) und dem sogenannten Mikrostandort<br />

(stadtteil/Gegend, in dem sich die Immobilie<br />

befindet). das Projekt sieht die umfassende Modernisierung/sanierung<br />

des ca. 1885 errichteten und in den<br />

Jahren 1911-1912 erweiterten Gebäudes vor, welches<br />

in der Vergangenheit als Fabrikgebäude genutzt wurde,<br />

jedoch seit Jahren leer steht. Bemerkenswert an der vorliegenden<br />

Immobilie ist die Eigenschaft des Gebäudes<br />

als Kulturdenkmal. Vorteilhaft hieran ist, dass hinsichtlich<br />

der sanierungsaufwendungen die steuerlich interessanten<br />

Voraussetzungen für eine Anwendung des § 7<br />

i EstG vorliegen können (siehe hierzu insbesondere „die<br />

steuerlichen Auswirkungen“). dem gegenüber stehen<br />

die öffentlich-rechtlichen Beschränkungen nach den<br />

Bestimmungen des denkmalschutzgesetzes Berlin, an<br />

die sich die Verkäuferin und in der Folgezeit auch der<br />

Käufer zu halten haben. soweit von diesen Beschränkungen<br />

das Projekt als solches betroffen ist, trägt das<br />

diesbezügliche Risiko vorrangig der Bauträger. unter<br />

anderem sind die Auflagen des denkmalschutzes im<br />

Zusammenhang mit der sanierung und Modernisierung<br />

des Gebäudes zu beachten. Bezüglich des Grundbesitzes<br />

ist zu beachten, dass auf der zuvor herausgemessenen<br />

Teilfläche zukünftig Baumaßnahmen geplant sind,<br />

so dass für diesen Zeitraum mit Beeinträchtigungen im<br />

Hinblick auf Lärm und schmutz zu rechnen ist, welche<br />

sich auf den Mietertrag auswirken können und von der<br />

90<br />

Mietgarantie nicht gedeckt sind. das umfeld des Hauses,<br />

in der sich die erworbene Eigentumswohnung befindet,<br />

sowie die Entwicklung der Mieten und Immobilienpreise<br />

können sich – auch in Abhängigkeit von konjunkturellen<br />

schwankungen – zum Vorteil, aber auch nachteilig verändern,<br />

was erhebliche Auswirkungen auf die Werthaltigkeit<br />

der Eigentumswohnung haben kann. der angebotene<br />

standort ist im übrigen im <strong>Prospekt</strong> eingehend<br />

beschrieben.<br />

4. Qualität der Baumaßnahmen<br />

der Wert einer Immobilie hängt wesentlich vom nachfrageorientierten<br />

und modernen Wohnverhältnissen<br />

angepassten Zuschnitt sowie den üblicherweise gewünschten<br />

Ausstattungsmerkmalen ab. daneben ist<br />

selbstverständlich auch die Bauqualität für die Werthaltigkeit<br />

des Investments entscheidend. Vorliegend<br />

richtet sich die Bauqualität nach der vertragsgemäßen<br />

umsetzung der im Vertrag enthaltenen und versprochenen<br />

Baubeschreibung sowie Ausstattung. Gerade<br />

bei Altbauten, insbesondere bei solchen mit großem<br />

Instandhaltungsrückstand, sind nicht selten erhebliche<br />

schäden an der Bausubstanz (aufgrund tierischem<br />

oder pflanzlichem Befall bspw. mit Taubenzecken, Hausschwamm,<br />

Feuchtigkeitsschäden und statikproblemen<br />

etc.) zu verzeichnen. Zur fachgerechten sanierung sind<br />

daher eingehende untersuchungen sowie grundlegend<br />

konzeptionelle, ggf. auch gutachterlich begleitete Maßnahmen<br />

erforderlich. Konkret ist beim vorhandenen<br />

Altbau geplant, Bestandsuntersuchungen durchzuführen,<br />

deren Ergebnisse direkt in die Ausführungs- und<br />

detailplanung sowie die Bauausführung einfließen sollen,<br />

wobei jedoch keine Neubauwerte erzielt werden<br />

können. über die ggf. vorhandenen Vorschäden, welche<br />

oftmals auch erst während der Bauausführung entdeckt<br />

werden, sowie den hierzu vorgesehenen Beseitigungsmaßnahmen<br />

kann sich der Erwerber jederzeit bei der<br />

<strong>Prospekt</strong>herausgeberin informieren. Weiterhin wird die<br />

Bauqualität, also die vertragsgemäße umsetzung der im<br />

<strong>Prospekt</strong> enthaltenen und versprochenen Baubeschreibung<br />

sowie Ausstattung, durch den TüV überwacht.<br />

Trotz des mit dem TüV abgeschlossenen Rahmenvertrages<br />

ist nicht auszuschließen, dass beim Bau offensichtliche<br />

oder verdeckte Mängel auftreten. Bei der beabsichtigten<br />

Altbaumodernisierung ist nicht auszuschließen,<br />

dass konstruktionsbedingte negative Abweichungen<br />

von bspw. dIN-soll-Normen für Neubauten zur tatsächlichen<br />

Ausführung auftreten (bspw. schall-, Brand-,<br />

Wärme- und Feuchteschutz etc.). sofern quantitative<br />

Änderungen der Wohnfläche (bis zu 2% der m²) und<br />

der Raumaufteilung eintreten, haben diese nach der<br />

vertraglichen Gestaltung keinen Einfluss auf den Preis<br />

und auf den sonstigen Vertragsinhalt. Kaufpreisminderungen<br />

oder -erhöhungen sind demnach erst angezeigt,

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