Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
CHANCEN uNd RIsIKEN<br />
Betrieb, durch höhere Gewalt, vom Arbeitsamt bzw.<br />
durch berufsständische Vereinigung bestimmte und anerkannte<br />
schlechtwettertage, Baueinstellung aufgrund<br />
öffentlich-rechtlicher oder gerichtlicher Entscheidungen<br />
etc. Für den Fall der überschreitung des zugesicherten<br />
Bezugsfertigkeitstermins verpflichtet sich die Verkäuferin<br />
dem Erwerber gegenüber unter den im Kaufvertrag<br />
genannten Voraussetzungen zum schadenersatz in festgelegter<br />
Höhe, ohne dass weitergehende schadenersatzansprüche<br />
des Käufers wegen Fristüberschreitung<br />
ausgeschlossen sind. die Baugenehmigung war zum<br />
<strong>Prospekt</strong>erstellungszeitpunkt bereits beantragt, jedoch<br />
noch nicht erteilt. die <strong>Prospekt</strong>herausgeberin geht jedoch<br />
davon aus, dass bis auf kleinere Auflagen das Projekt<br />
wie im <strong>Prospekt</strong> beschrieben genehmigt und gebaut<br />
werden kann. Zur konkreten rechtlichen Ausgestaltung<br />
des Angebots wird auf die umfassenden Ausführungen<br />
in diesem <strong>Prospekt</strong> zum „Rechtlichen Konzept“ sowie die<br />
Anlage zu diesem <strong>Prospekt</strong> verwiesen.<br />
3. standort<br />
der Wert einer Immobilie hängt zum großen Teil vom<br />
standort ab. Hierbei wird unterschieden zwischen Aktivräumen<br />
(es ziehen mehr Leute in die Gegend) und<br />
Passivräumen (es ziehen aus der Gegend mehr Leute<br />
weg). Gleichzeitig ist weiter zu unterscheiden zwischen<br />
dem sogenannten Makrostandort (stadt, in welcher sich<br />
die Investition befindet) und dem sogenannten Mikrostandort<br />
(stadtteil/Gegend, in dem sich die Immobilie<br />
befindet). das Projekt sieht die umfassende Modernisierung/sanierung<br />
des ca. 1885 errichteten und in den<br />
Jahren 1911-1912 erweiterten Gebäudes vor, welches<br />
in der Vergangenheit als Fabrikgebäude genutzt wurde,<br />
jedoch seit Jahren leer steht. Bemerkenswert an der vorliegenden<br />
Immobilie ist die Eigenschaft des Gebäudes<br />
als Kulturdenkmal. Vorteilhaft hieran ist, dass hinsichtlich<br />
der sanierungsaufwendungen die steuerlich interessanten<br />
Voraussetzungen für eine Anwendung des § 7<br />
i EstG vorliegen können (siehe hierzu insbesondere „die<br />
steuerlichen Auswirkungen“). dem gegenüber stehen<br />
die öffentlich-rechtlichen Beschränkungen nach den<br />
Bestimmungen des denkmalschutzgesetzes Berlin, an<br />
die sich die Verkäuferin und in der Folgezeit auch der<br />
Käufer zu halten haben. soweit von diesen Beschränkungen<br />
das Projekt als solches betroffen ist, trägt das<br />
diesbezügliche Risiko vorrangig der Bauträger. unter<br />
anderem sind die Auflagen des denkmalschutzes im<br />
Zusammenhang mit der sanierung und Modernisierung<br />
des Gebäudes zu beachten. Bezüglich des Grundbesitzes<br />
ist zu beachten, dass auf der zuvor herausgemessenen<br />
Teilfläche zukünftig Baumaßnahmen geplant sind,<br />
so dass für diesen Zeitraum mit Beeinträchtigungen im<br />
Hinblick auf Lärm und schmutz zu rechnen ist, welche<br />
sich auf den Mietertrag auswirken können und von der<br />
90<br />
Mietgarantie nicht gedeckt sind. das umfeld des Hauses,<br />
in der sich die erworbene Eigentumswohnung befindet,<br />
sowie die Entwicklung der Mieten und Immobilienpreise<br />
können sich – auch in Abhängigkeit von konjunkturellen<br />
schwankungen – zum Vorteil, aber auch nachteilig verändern,<br />
was erhebliche Auswirkungen auf die Werthaltigkeit<br />
der Eigentumswohnung haben kann. der angebotene<br />
standort ist im übrigen im <strong>Prospekt</strong> eingehend<br />
beschrieben.<br />
4. Qualität der Baumaßnahmen<br />
der Wert einer Immobilie hängt wesentlich vom nachfrageorientierten<br />
und modernen Wohnverhältnissen<br />
angepassten Zuschnitt sowie den üblicherweise gewünschten<br />
Ausstattungsmerkmalen ab. daneben ist<br />
selbstverständlich auch die Bauqualität für die Werthaltigkeit<br />
des Investments entscheidend. Vorliegend<br />
richtet sich die Bauqualität nach der vertragsgemäßen<br />
umsetzung der im Vertrag enthaltenen und versprochenen<br />
Baubeschreibung sowie Ausstattung. Gerade<br />
bei Altbauten, insbesondere bei solchen mit großem<br />
Instandhaltungsrückstand, sind nicht selten erhebliche<br />
schäden an der Bausubstanz (aufgrund tierischem<br />
oder pflanzlichem Befall bspw. mit Taubenzecken, Hausschwamm,<br />
Feuchtigkeitsschäden und statikproblemen<br />
etc.) zu verzeichnen. Zur fachgerechten sanierung sind<br />
daher eingehende untersuchungen sowie grundlegend<br />
konzeptionelle, ggf. auch gutachterlich begleitete Maßnahmen<br />
erforderlich. Konkret ist beim vorhandenen<br />
Altbau geplant, Bestandsuntersuchungen durchzuführen,<br />
deren Ergebnisse direkt in die Ausführungs- und<br />
detailplanung sowie die Bauausführung einfließen sollen,<br />
wobei jedoch keine Neubauwerte erzielt werden<br />
können. über die ggf. vorhandenen Vorschäden, welche<br />
oftmals auch erst während der Bauausführung entdeckt<br />
werden, sowie den hierzu vorgesehenen Beseitigungsmaßnahmen<br />
kann sich der Erwerber jederzeit bei der<br />
<strong>Prospekt</strong>herausgeberin informieren. Weiterhin wird die<br />
Bauqualität, also die vertragsgemäße umsetzung der im<br />
<strong>Prospekt</strong> enthaltenen und versprochenen Baubeschreibung<br />
sowie Ausstattung, durch den TüV überwacht.<br />
Trotz des mit dem TüV abgeschlossenen Rahmenvertrages<br />
ist nicht auszuschließen, dass beim Bau offensichtliche<br />
oder verdeckte Mängel auftreten. Bei der beabsichtigten<br />
Altbaumodernisierung ist nicht auszuschließen,<br />
dass konstruktionsbedingte negative Abweichungen<br />
von bspw. dIN-soll-Normen für Neubauten zur tatsächlichen<br />
Ausführung auftreten (bspw. schall-, Brand-,<br />
Wärme- und Feuchteschutz etc.). sofern quantitative<br />
Änderungen der Wohnfläche (bis zu 2% der m²) und<br />
der Raumaufteilung eintreten, haben diese nach der<br />
vertraglichen Gestaltung keinen Einfluss auf den Preis<br />
und auf den sonstigen Vertragsinhalt. Kaufpreisminderungen<br />
oder -erhöhungen sind demnach erst angezeigt,