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der Grundbesitz war nach Angaben der Verkäuferin zum<br />
Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>erstellung wie folgt belastet:<br />
Abt. II:<br />
lfd. Nr. 1: gelöscht<br />
lfd. Nr. 2: Eigentumsverschaffungsvormerkung<br />
zu Gunsten der Grundstein GmbH & Co.<br />
sechste Grundbesitz KG<br />
Abt. III: keine Eintragungen<br />
Vom Käufer werden diejenigen in Abteilung II eingetragenen<br />
Belastungen als nicht wertmindernd übernommen,<br />
deren übernahme er im Kaufvertrag erklärt. Außerdem<br />
behält sich die Verkäuferin im Kaufvertrag das<br />
Recht vor, Versorgungs- und ähnliche Verträge mit Gas,<br />
Wasser, elektrischem strom, Telefon, Antennen- oder<br />
Kabelfernsehen, zur Entwässerung, zum Anschluss an<br />
öffentliche Fern- und Entsorgungsnetze, zur sicherstellung<br />
von Zugangs- und Zufahrtsrechten, zur Benutzungsregelung<br />
von Gemeinschaftsflächen oder zur Festlegung<br />
baulicher Ausnutzungsregelungen zu schließen<br />
und diesbezüglich dienstbarkeiten im Grundbuch zur<br />
Eintragung zu bringen oder zu Lasten des Grundbesitzes<br />
Baulasten zu bestellen. Hierfür erteilt der Käufer<br />
unwiderruflich Vollmacht. In Abteilung III hatte die Verkäuferin<br />
zum Zwecke der Baufinanzierung eine brieflose<br />
Grundschuld in Höhe von 9.650.000,00 € bestellt und<br />
deren Eintragung beantragt, wobei der grundbuchliche<br />
Vollzug noch aussteht. Mit Vollzug des Kaufvertrages hat<br />
sich die Verkäuferin zur lastenfreien übertragung in Abteilung<br />
III verpflichtet.<br />
b) WEG-Teilung und kaufgegenstand<br />
die Verkäuferin verpflichtet sich, den Kaufgegenstand<br />
nach Maßgabe der der Grundlagenurkunde als Anlage<br />
2 beigefügten Baubeschreibung herzustellen und auszustatten.<br />
Konkret hat die Verkäuferin den nach Herausmessung<br />
einer Teilfläche verbleibenden Grundbesitz<br />
gemäß der Teilungserklärung vom 26.05.2011 (uR-Nr.<br />
Bs 136/2011 des Notars Michael Ch. Bschorr, Berlin, der<br />
Grundlagenurkunde als Anlage 3 beigefügt) gemäß §<br />
8 WEG in Wohnungs- und Teileigentum aufgeteilt und<br />
sondernutzungsrechte an Abstellräumen (so genannte<br />
Mieterkeller), an ebenerdigen Terrassen sowie Terrassen<br />
in den Obergeschossen vorgesehen. die Abgeschlossenheitsbescheinigung<br />
lag zum <strong>Prospekt</strong>erstellungszeitpunkt<br />
noch nicht vor (siehe dazu Anlagen zur Teilungserklärung<br />
in der Grundlagenurkunde). die Teilung<br />
wurde noch nicht beim Grundbuchamt beantragt. der<br />
Grundbesitz ist mit einem unter denkmalschutz stehenden<br />
Fabrikgebäude (ehemalige Brauerei) bebaut. die<br />
Verkäuferin wird das Gebäude um- und ausbauen sowie<br />
dIE RECHTLICHE KONZEPTION<br />
46 Wohnungen und 26 Tiefgaragenstellplätze errichten.<br />
die Ausstattung der Einheiten ergibt sich aus der Baubeschreibung,<br />
die als Anlage 2 der Grundlagenurkunde<br />
beigefügt ist. die Baugenehmigung wurde bereits durch<br />
die Verkäuferin beantragt, liegt jedoch noch nicht vor.<br />
der Kaufvertrag hat demnach den Kauf einer noch zu<br />
sanierenden bzw. noch auszubauenden sondereigentumseinheit<br />
nebst Miteigentumsanteil am Grundstück,<br />
sowie ggf. sondernutzungsrechte an Abstellräumen<br />
(sog. Mieterkeller) und Terrassenflächen (siehe Anlage<br />
4-10 der Teilungserklärung als Anlage 3 zur Grundlagenurkunde)<br />
sowie ggf. einen Tiefgaragenstellplatz zum<br />
Inhalt. der Kaufgegenstand wird dazu im Kaufvertrag<br />
exakt bezeichnet, wobei der Erwerber mitteilen soll, ob<br />
er diesen zum Eigennutz oder zur Vermietung erwirbt.<br />
c) kaufpreis<br />
der Kaufpreis ist mit Ausnahme einer eventuellen<br />
Mehrwertsteuererhöhung ein Festpreis. Er ist für die<br />
Geschosswohnungen u.a. aufgespalten nach Anteil an<br />
Grund und Boden, auf die Altbausubstanz und auf die<br />
ggf. nach § 7 i EstG begünstigten Herstellungskosten.<br />
Für die dachgeschossneubauwohnungen erfolgt ggf.<br />
eine Aufspaltung u. a. für den Grundstücks- und Neubauanteil.<br />
Hinzuzurechnen sind die Kosten für eine Einbauküche<br />
sowie die Kosten für den ggf. zu erwerbenden<br />
Tiefgaragenstellplatz. die Aufschlüsselung der Kosten<br />
erfolgt auf der Grundlage von prognostizierten Werten.<br />
Ob diese steuerlich anerkannt wird, kann nicht garantiert<br />
werden. die genannten Kosten umfassen alle Kosten<br />
für die vertragsgemäße Herstellung, insbesondere<br />
alle bis zur Abnahme fälligen Erschließungskosten, straßenanliegerbeiträge,<br />
sonstige Lasten und steuern, für<br />
die der Kaufgegenstand haftet. Ferner sind die Leistungen<br />
mit abgegolten, die aufgrund des Mietgarantievertrages<br />
erbracht werden. Im Kaufpreis enthalten sind des<br />
Weiteren die Kosten der Projektierung, des Marketings<br />
und des Vertriebes. Hierzu zählt insbesondere auch die<br />
Innenprovision, die der Veräußerer an den Kapitalanlagevertrieb<br />
bezahlt. die Kosten, steuern und Gebühren<br />
zum Abschluss und zur durchführung des Kaufvertrages,<br />
insbesondere auch die Kosten des Vertragsangebots<br />
bei Nichtannahme durch die Verkäuferin, außerdem die<br />
Kosten der Annahme und die Kosten der Verkäuferin zur<br />
Mitwirkung bei der Kaufpreisfinanzierung, insbesondere<br />
die Notargebühren, die Kosten des Grundbuchamts,<br />
die Grunderwerbsteuer und die Finanzierungskosten<br />
(z. B. Bankbearbeitungs- und schätzkosten, darlehens-<br />
und eventuelle Bereitstellungs- und/oder Zwischenfinanzierungszinsen<br />
etc.) sowie die vom Erwerber ggf. an<br />
einen Vermittler zu zahlende Außenprovision, trägt der<br />
Erwerber gesondert. Gleiches gilt für vereinbarte sonderwünsche,<br />
die den Aufwand erhöhen. die gesondert<br />
zu bezahlende Einbauküche gehört zum zwingenden<br />
Leistungsumfang. Ausnahmen können sich aufgrund<br />
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