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Zuflucht gesucht - den Tod gefunden

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wer<strong>den</strong> könnte, wog schwerer als ein Der Bedarf für ein Handeln des Ge-Menschenleben.setzgebers besteht fort.Über das Spannungsverhältnis zwischenAsyl- und Auslieferungsrecht ist Zwar läßt sich erfreulicher Weise festdeshalbfolgerichtig zum damaligen stellen, dass die Sensibilität der für dasZeitpunkt eine große Kontroverse ent- Auslieferungsverfahren zuständigenbrannt. Vom Bundesjustizministerium Gerichte - zumindest was die Türkeiwurde unmittelbar nach dem <strong>Tod</strong> von anbelangt - durch <strong>den</strong> “Fall Altun” ge-Altun eine interministerielle Arbeits- schärft wor<strong>den</strong> ist. Der Auslieferungsgruppe“Auslieferung” eingesetzt. Die- verkehr mit der Türkei ist seither untersebrachte keine sachliche Änderung. brochen. Zuletzt hat das OLG Düssel-Die Gesetzentwürfe der SPD und der dorf mit Beschluß vom 27.05.2003 mitGrünen mit dem Ziel, die Verbindlich- bemerkenswerter Deutlichkeit diekeit der Asylentscheidung auch für das Auslieferung des als “Khalif von Köln”Auslieferungsverfahren herbeizufüh- bekannt gewor<strong>den</strong>en Führers des soren,verschwan<strong>den</strong> in <strong>den</strong> Schubla<strong>den</strong> genannten “Khalifstaates” an dieder Gesetzgebungsausschüsse. Türkei untersagt. Das OLG stützt seineEntscheidung darauf, dass damitIch zitiere der Einfachheit halber nur zu rechnen sei, dass in der Türkeiaus dem Gesetzentwurf der Grünen, Aussagen von im Herbst 1998 festgedervorschlägt, dem § 6 Abs. 2 IRG fol- nommenen vermeintlichen Angehörigen<strong>den</strong>Absatz 3 anzufügen:gen des “Khalifstaates”, die durch Foltererpresst wor<strong>den</strong> sind, verwendet“Die Auslieferung ist nicht zulässig, wür<strong>den</strong>. Außerdem trage die Strafverwennder Verfolgte als Asylberechtig- folgung des Betroffenen durch dieter anerkannt ist. Bis zum rechtskräfti- Türkei <strong>den</strong> Charakter politischer VergenAbschluss des Asylverfahren ist folgung.die Entscheidung über die Auslieferungauszusetzen.”Es bleibt zu erinnern, welchen Aufschreibereits diese Entscheidung inDiese Formulierung entsprach übri- der Öffentlichkeit in <strong>den</strong> Augen vielergens, worauf die Grünen in der Be- Politiker, auch der SPD hervorgerufengründung auch hinweisen, der Anre- hat, erst recht dann die nach der Abgungdes damaligen Vertreters des erkennung des Asylrechts durch dasHohen Flüchtlingskommissars in Bundesamt die Entscheidung des Ver-Deutschland während der Beratungen waltungsgerichts Köln, mit der demdes Asylverfahrensgesetzes, welches Betroffenen Abschiebungshindernisse1982 in Kraft trat. gem. § 53 Abs. 4 AuslG zugebilligtDie genannten Parteien, die heute an wor<strong>den</strong> sind, weil ihm in der Türkei einder Macht sind, müssen sich die Frage menschenrechtswidriges Strafverfahgefallenlassen: Warum wurde die Ge- ren droht.setzesinitiative nicht umgesetzt, auchdann nicht, als die Mehrheitsverhältnissedie Verabschiedung ermöglichthätten?19

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