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Zuflucht gesucht - den Tod gefunden

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Wolfgang Wieland warRechtsanwalt von CemalKemal Altun und ist Mitgliedim Berliner Abgeordnetenhausfür die FraktionBündnis 90 /Die Grünen.Zum GeleitAusgeliefertZum Schluss sprang der 23jährige anerkannte Asylberechtigte Cemal Altun ausdem 6. Stock des Berliner verwaltungsgerichtes. Für Verantwortlich erklärte sichniemand. Einen „ausgesprochenen Nichtmörder“ nannte daraufhin der SchriftstellerErich Fried <strong>den</strong> damaligen Bundesinnenminister Friedrich Zimmermann.Was vor 20 Jahren für die vielen Engagierten, Helfen<strong>den</strong>, Empörten unfassbarwar, kann auch heute kaum erklärt wer<strong>den</strong>. Der junge Stu<strong>den</strong>t flieht vor der türkischenMilitärdiktatur nach Berlin und offenbart sich hier schutzsuchend <strong>den</strong> Behör<strong>den</strong>.Man werfe ihm zu Unrecht in der Presse eine Beteiligung an dem Attentatauf <strong>den</strong> zweiten Mann der „Grauen Wölfe“ und früheren Zollminister Gün Sazakvor. Statt sein Asylbegehren zu bearbeiten, leitet man diese Angaben über Interpolnach Ankara weiter, gleich verbun<strong>den</strong> mit der Frage, ob „entsprechende Anträge“gestellt wer<strong>den</strong>. Die Türkei lässt sich nicht lange lumpen und fordert promptdie Auslieferung. „Die haben ihn verpfiffen“, sagte später der BundesaußenministerGenscher dazu.Cemal Altun kommt für insgesamt 13 Monate ins UntersuchungsgefängnisMoabit in Auslieferungshaft. Ein Strafsenat des Kammergerichtes erklärt die Auslieferungfür zulässig, ohne <strong>den</strong> Häftling mündlich anzuhören und ohne auf dievorgetragene politische Verfolgung einzugehen. Die Bundesregierung bewilligtdie Auslieferung. Cemal Altun wird mit <strong>den</strong> Worten: “Es geht nach Frankfurt“ ausder Zelle geholt und in Richtung Flughafen gebracht. Buchstäblich in letzterMinute stoppt im März 1983 eine europaweite Protestbewegung, in concreto einTelefonat zwischen dem Präsi<strong>den</strong>ten des Europäischen Parlamentes und AußenministerGenscher, diesen Flug in <strong>den</strong> Folter-Staat. Die Auslieferung wurde großzügigbis zum nächsten Tag 15h00 ausgesetzt. Der Anwalt sollte Gelegenheit haben,das Bundesverfassungsgericht anzurufen. Dies tat er dann gleich zweimal.Ohne Ergebnis, weil das Gericht in einer „Berliner Sache“ wegen des damaligenalliierten Status nicht entschei<strong>den</strong> wollte.Anders die Europäische Kommission für Menschenrechte in Straßburg. Sie nahmeine Beschwerde an, verhandelte und ließ sich dann leider durch sogenannteGarantien einwickeln. Sie verlängerte nämlich nicht ihre Forderung nach Aussetzungder Maßnahme.6

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