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Photovoltaik-Anlagen - HessenEnergie GmbH

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WARTUNG/EINWEISUNGALLG. INSTALLATIONSHINWEISEsollte insbesondere die Person erhalten, welche am meisten zu Hause istbzw. am <strong>Anlagen</strong>standort arbeitet.zu ‚ u. ƒ:Erste Voraussetzung sind die protokollierte Inbetriebnahme und eine vollständigeDokumentation. Damit wird der Zustand bei Inbetriebnahme festgehalten.zu „ u. †:Um Totalausfälle zu erkennen, kann man ab und zu prüfen, ob der Wechselrichterbei entsprechender Helligkeit / Sonneneinstrahlung in Betrieb geht.Ausfälle von einzelnen Generatorsträngen (=Teilausfälle) sind dagegen eingroßes Problem: Die Momentanleistung der PV-Anlage ist abhängig von derSonneneinstrahlung und nur wenigen Leuten gelingt es, durch einen Blick ausdem Fenster festzustellen, was ihre Anlage momentan leisten müsste. Sobleibt der Defekt einzelner Stränge in vielen PV-<strong>Anlagen</strong> unbemerkt.Teilausfälle sind also weitaus kritischer als Totalausfälle.Es sollte also eine Leistungskontrolle (entspricht die Leistung der Anlage dem,was sie leisten müsste?) ermöglicht werden.Praktikabel heißt, dass der/die Betreuer/in mit dem System zurecht kommenmuss. Je nach Fähigkeiten kann das eine regelmäßige Strangstrom-Messung,eine Ertragsbilanzierung, ein Vergleich der Erträge mit einem Strahlungsintegratoroder Einbau-Stromanzeiger in den Strängen sein. Möglich ist auch einEinstrahlungsmessgerät, das anzeigt, was die Anlage momentan leistenmüsste und im Vergleich dazu ein Leistungsmesser in der PV-Anlage[Höf94].Zu beachten ist, dass innerhalb der Lebensdauer einer Anlage die Betreuungspersonund damit deren Fähigkeiten wechseln können und deshalb die einfachhandhabbaren Lösungen zu bevorzugen sind.Erst, wenn es keine andere Möglichkeit gibt, sollte man auf z.B. jährlicheÜberprüfung der Strangströme durch die Installationsfirma zurückgreifen.Langfristig gesehen ist das aber die teuerste Lösung.zu …:Unabdingbar sind eine intensive Einweisung der Betreuungsperson in dieFunktion der Anlage sowie Empfehlungen, was regelmäßig zu überprüfen ist(Wartungs-Checkliste übergeben!). Bei vom Ministerium geförderten PV-<strong>Anlagen</strong> werden dazu in der Regel Auflagen gemacht (siehe Kap 6.1.2Messdatenblatt/Wartungscheckliste).[Höf94]B. Höfner, TÜ Hessen, „Fehlererkennung in <strong>Photovoltaik</strong>anlagen“, Sonnenenergie,Heft 6/94, S.20-21SEITE 44 VON 10107.01

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