Apotheken-Notdienst - Stadt Feuchtwangen
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14 Amtliches Mitteilungsblatt der <strong>Stadt</strong> <strong>Feuchtwangen</strong> Nr. 2/2011<br />
des Verbundklinikums. Am Nachmittag lohnt sich ein Besuch der<br />
Cafeteria zur Kaffeezeit. Es werden Kaffeespezialitäten sowie<br />
Kuchen und Gebäck angeboten. Die Mitarbeiter der Cafeteria<br />
richten auch gerne für besondere Gelegenheiten am Nachmittag<br />
eine Kaffeetafel bis 25 Personen für ihre Gäste aus.<br />
Die Cafeteria im Krankenhaus hat täglich von 12.00 bis 17.00 Uhr<br />
geçffnet.<br />
Für erste Informationen kann die Cafeteria auch unter der<br />
Telfonnummer 09852/909813 erreicht werden.<br />
Abbrennen von Oster- und<br />
Sonnwendfeuer<br />
Das Ablagern und Verbrennen holziger Abfälle auf Oster- und<br />
Sonnwendfeuerplätzen zur Pflege des Brauchtums fällt nicht in den<br />
Anwendungsbereich der Abfallgesetze. Einer behçrdlichen Erlaubnis<br />
zum Abbrennen von Oster- und Sonnwendfeuern bedarf es<br />
deshalb nicht.<br />
Um schädlichen Umwelteinwirkungen, Beeinträchtigungen der<br />
Tier- und Pflanzenwelt und Gefahren für die çffentliche Sicherheit<br />
und Ordnung entgegenzuwirken, sind für das Abbrennen solcher<br />
Feuer jedoch folgende Punkte zu beachten:<br />
1. Als Brennstoff darf nur unbehandeltes Holz- und Reisigmaterial<br />
verwendet werden. Zuwiderhandlungen kçnnen als Ordnungswidrigkeit<br />
mit einer Geldbuße geahndet werden. Die<br />
Brennmaterialien dürfen frühestens 8 Wochen vor dem<br />
Abbrenntag angeliefert werden.<br />
2. Osterfeuer sollen grundsätzlich auf weitestgehend vegetationsarmen<br />
Flächen abgebrannt werden. Es ist darauf zu achten,<br />
dass sich in der näheren Umgebung keine geschützten Biotope<br />
befinden.<br />
3. Reisighaufen bieten zahlreichen Tieren wie Kleinsäugern und<br />
Vçgeln eine willkommene Deckung, Behausung sowie je nach<br />
Jahreszeit und Witterung Nistmçglichkeit. Reisig- und Holzmaterial<br />
darf deshalb erst unmittelbar vor dem Abbrennen<br />
zusammengetragen und aufgeschichtet werden. Reisighaufen,<br />
die bereits längere Zeit liegen, sind vor dem Verbrennen<br />
vorsichtig umzusetzen; aufgefundene Tiere sind in einen<br />
neuen und sicheren Unterschlupf zu bringen.<br />
4. Die Feuer dürfen nur entzündet werden, wenn für die Umgebung<br />
keine Brandgefahren entstehen. Die in § 3 der Verordnung<br />
über die Verhütung von Bränden festgelegten Mindestabstände<br />
bei Feuer im Freien sind einzuhalten (mindestens<br />
100m zu leicht entzündbaren Stoffen). Offene Feuerstätten<br />
sind ständig unter Aufsicht zu halten. Bei starkem Wind ist ein<br />
Abbrennen des Oster- und Sonnwendfeuers zu unterlassen.<br />
Feuer und Glut müssen beim Verlassen der Feuerstelle<br />
erloschen sein.<br />
5. Zur Schonung des Landschaftsbildes sind die Rest der Brennmaterialien<br />
unverzüglich zu beseitigen und einer geordneten<br />
Entsorgung zuzuführen.<br />
6. Osterfeuer sind mindestens eine Woche vorher bei der<br />
Gemeindeverwaltung anzumelden.<br />
Ansbach, 5.1.2011<br />
LANDRATSAMT ANSBACH<br />
gez. R. Schwemmbauer<br />
Landrat<br />
Mançver und Übungen der<br />
US-Streitkräfte<br />
Folgende Übung wurde angemeldet:<br />
Art der Übung: Hubschrauber-Außenlandungen<br />
Zeitraum: 1.02.–28.02.2011<br />
Besonderheiten: Keine<br />
Die Einheiten sind generell angewiesen, Mançverschäden mçglichst<br />
zu vermeiden. Es wird gebeten, Einwendungen gem. Ziff. III<br />
Nr. 3 der obengenannten Bekanntmachung unverzüglich mitzuteilen.<br />
Hinsichtlich des Verfahrens bei der Anmeldung von Ersatzansprüchen<br />
bei Mançverschäden wird auf das Handblatt der Bundesanstalt<br />
für Immobilienaufgaben, Schadensregulierungsstelle des<br />
Bundes, Regionalbüro Süd, Krelingstraße 50, 90408 Nürnberg (Tel.<br />
0911/376 34 70) hingewiesen. Die Handblätter kçnnen dort<br />
angefordert werden.<br />
Zweckverband<br />
Industrie-/Gewerbepark<br />
InterFranken<br />
Bekanntmachung<br />
Am Montag, den 7.02.2011 und am Dienstag, den 8.02.2011<br />
findet jeweils um 19.00 Uhr in der Bayer. BauAkademie, in<br />
<strong>Feuchtwangen</strong> eine Sitzung der Verbandsversammlung statt.<br />
Tagesordnung:<br />
Öffentlicher Teil<br />
1. Allgemeiner Sachstandsbericht zum Zweckverband Industrie-/<br />
Gewerbepark InterFranken.<br />
2. Behandlung der Einwendungen, die im Rahmen der Öffentlichen<br />
Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung<br />
der Behçrden und sonstigen Träger çffentlicher Belange nach §<br />
4 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2<br />
BauGB eingegangen sind für:<br />
– Bebauungsplan Nr. 2 „Sondergebiet für Industrie- und<br />
Logistikbetriebe mit einem Mindestflächenbedarf“<br />
– Bebauungsplan Nr. 3 „Kreisstraße AN Kr 4 – neu“<br />
3. Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 2 „Sondergebiet für<br />
Industrie- und Logistikbetriebe mit einem Mindestflächenbedarf“<br />
4. Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 3 „Kreisstraße AN<br />
Kr 4 – neu“<br />
5. Sonstiges, Verschiedenes, Bekanntgaben<br />
Hinweis: Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass im Fall der<br />
kompletten Abarbeitung der Tagesordnung am 7.02.2011, der<br />
Termin am 8.02.2011 entfällt.<br />
Stellungnahme zur<br />
Christbaumsammelaktion<br />
Für viele Feuchtwanger gehçrt die Christbaumsammelaktion der<br />
Jugendfeuerwehr und der Evangelischen Jugend zu den festen<br />
Terminen im Jahr. Nach der Verschiebung wegen Glatteis 2010<br />
und dem Ausfall 2011 stellt sich die Frage, wie diese Aktion<br />
zukunftsfähig gestaltet werden kann. Das Problem 2010 bestand<br />
darin, dass die beiden großen Traktorgespanne ausgefallen sind.<br />
Die Fahrer äußerten die Sorge, dass durch die nicht weggetauten<br />
Schneehaufen viele Straßen nicht risikolos angefahren werden<br />
kçnnen. Die Angst auf geparkte Autos zu rutschen oder die<br />
sammelnden Jugendlichen durch kippende Anhänger zu gefährden,<br />
wird in Zukunft nicht verschwinden. Die Maschinen sind im<br />
Laufe der Jahre grçßer geworden, in den Straßen parken mehr<br />
Fahrzeuge als früher und leider gibt es immer wieder PKW-Fahrer,<br />
die in Engstellen nicht ausweichen. Schnee und Eis sind im Winter<br />
zu erwarten, d.h. die Sammlungsbedingen werden auch in Zukunft<br />
nicht ideal sein.<br />
Ein weiteres Problem sind in den vergangenen Jahren manchmal<br />
fehlende Mitarbeitende gewesen – bei gleichzeitiger Ausweitung<br />
der Wohngebiete. Die Sammlungsaktion ist auf das ehrenamtliche<br />
Engagement angewiesen und wir sind dankbar für alle diejenigen,<br />
die in den letzten Jahren durch die Straßen gegangen und Bäume<br />
zusammen gezogen haben. Die Motivation dieser Ehrenamtlichen<br />
wird geschmälert durch Diebstähle von Spenden und durch<br />
diejenigen, die ihren Baum scheinbar kostenlos entsorgen mçchten<br />
und einfach so auf die Straße stellen. Es entstehen durch die<br />
Sammelaktion Unkosten (z.B. Versicherung, Mitarbeiteressen),<br />
welche durch den Mindestbeitrag von 1,50 Euro gedeckt werden<br />
müssen. Die Aktion soll zudem die Jugendarbeit und einen<br />
sozialen Zweck unterstützen, was für die überwiegend jugend-