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Apotheken-Notdienst - Stadt Feuchtwangen

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14 Amtliches Mitteilungsblatt der <strong>Stadt</strong> <strong>Feuchtwangen</strong> Nr. 2/2011<br />

des Verbundklinikums. Am Nachmittag lohnt sich ein Besuch der<br />

Cafeteria zur Kaffeezeit. Es werden Kaffeespezialitäten sowie<br />

Kuchen und Gebäck angeboten. Die Mitarbeiter der Cafeteria<br />

richten auch gerne für besondere Gelegenheiten am Nachmittag<br />

eine Kaffeetafel bis 25 Personen für ihre Gäste aus.<br />

Die Cafeteria im Krankenhaus hat täglich von 12.00 bis 17.00 Uhr<br />

geçffnet.<br />

Für erste Informationen kann die Cafeteria auch unter der<br />

Telfonnummer 09852/909813 erreicht werden.<br />

Abbrennen von Oster- und<br />

Sonnwendfeuer<br />

Das Ablagern und Verbrennen holziger Abfälle auf Oster- und<br />

Sonnwendfeuerplätzen zur Pflege des Brauchtums fällt nicht in den<br />

Anwendungsbereich der Abfallgesetze. Einer behçrdlichen Erlaubnis<br />

zum Abbrennen von Oster- und Sonnwendfeuern bedarf es<br />

deshalb nicht.<br />

Um schädlichen Umwelteinwirkungen, Beeinträchtigungen der<br />

Tier- und Pflanzenwelt und Gefahren für die çffentliche Sicherheit<br />

und Ordnung entgegenzuwirken, sind für das Abbrennen solcher<br />

Feuer jedoch folgende Punkte zu beachten:<br />

1. Als Brennstoff darf nur unbehandeltes Holz- und Reisigmaterial<br />

verwendet werden. Zuwiderhandlungen kçnnen als Ordnungswidrigkeit<br />

mit einer Geldbuße geahndet werden. Die<br />

Brennmaterialien dürfen frühestens 8 Wochen vor dem<br />

Abbrenntag angeliefert werden.<br />

2. Osterfeuer sollen grundsätzlich auf weitestgehend vegetationsarmen<br />

Flächen abgebrannt werden. Es ist darauf zu achten,<br />

dass sich in der näheren Umgebung keine geschützten Biotope<br />

befinden.<br />

3. Reisighaufen bieten zahlreichen Tieren wie Kleinsäugern und<br />

Vçgeln eine willkommene Deckung, Behausung sowie je nach<br />

Jahreszeit und Witterung Nistmçglichkeit. Reisig- und Holzmaterial<br />

darf deshalb erst unmittelbar vor dem Abbrennen<br />

zusammengetragen und aufgeschichtet werden. Reisighaufen,<br />

die bereits längere Zeit liegen, sind vor dem Verbrennen<br />

vorsichtig umzusetzen; aufgefundene Tiere sind in einen<br />

neuen und sicheren Unterschlupf zu bringen.<br />

4. Die Feuer dürfen nur entzündet werden, wenn für die Umgebung<br />

keine Brandgefahren entstehen. Die in § 3 der Verordnung<br />

über die Verhütung von Bränden festgelegten Mindestabstände<br />

bei Feuer im Freien sind einzuhalten (mindestens<br />

100m zu leicht entzündbaren Stoffen). Offene Feuerstätten<br />

sind ständig unter Aufsicht zu halten. Bei starkem Wind ist ein<br />

Abbrennen des Oster- und Sonnwendfeuers zu unterlassen.<br />

Feuer und Glut müssen beim Verlassen der Feuerstelle<br />

erloschen sein.<br />

5. Zur Schonung des Landschaftsbildes sind die Rest der Brennmaterialien<br />

unverzüglich zu beseitigen und einer geordneten<br />

Entsorgung zuzuführen.<br />

6. Osterfeuer sind mindestens eine Woche vorher bei der<br />

Gemeindeverwaltung anzumelden.<br />

Ansbach, 5.1.2011<br />

LANDRATSAMT ANSBACH<br />

gez. R. Schwemmbauer<br />

Landrat<br />

Mançver und Übungen der<br />

US-Streitkräfte<br />

Folgende Übung wurde angemeldet:<br />

Art der Übung: Hubschrauber-Außenlandungen<br />

Zeitraum: 1.02.–28.02.2011<br />

Besonderheiten: Keine<br />

Die Einheiten sind generell angewiesen, Mançverschäden mçglichst<br />

zu vermeiden. Es wird gebeten, Einwendungen gem. Ziff. III<br />

Nr. 3 der obengenannten Bekanntmachung unverzüglich mitzuteilen.<br />

Hinsichtlich des Verfahrens bei der Anmeldung von Ersatzansprüchen<br />

bei Mançverschäden wird auf das Handblatt der Bundesanstalt<br />

für Immobilienaufgaben, Schadensregulierungsstelle des<br />

Bundes, Regionalbüro Süd, Krelingstraße 50, 90408 Nürnberg (Tel.<br />

0911/376 34 70) hingewiesen. Die Handblätter kçnnen dort<br />

angefordert werden.<br />

Zweckverband<br />

Industrie-/Gewerbepark<br />

InterFranken<br />

Bekanntmachung<br />

Am Montag, den 7.02.2011 und am Dienstag, den 8.02.2011<br />

findet jeweils um 19.00 Uhr in der Bayer. BauAkademie, in<br />

<strong>Feuchtwangen</strong> eine Sitzung der Verbandsversammlung statt.<br />

Tagesordnung:<br />

Öffentlicher Teil<br />

1. Allgemeiner Sachstandsbericht zum Zweckverband Industrie-/<br />

Gewerbepark InterFranken.<br />

2. Behandlung der Einwendungen, die im Rahmen der Öffentlichen<br />

Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung<br />

der Behçrden und sonstigen Träger çffentlicher Belange nach §<br />

4 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2<br />

BauGB eingegangen sind für:<br />

– Bebauungsplan Nr. 2 „Sondergebiet für Industrie- und<br />

Logistikbetriebe mit einem Mindestflächenbedarf“<br />

– Bebauungsplan Nr. 3 „Kreisstraße AN Kr 4 – neu“<br />

3. Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 2 „Sondergebiet für<br />

Industrie- und Logistikbetriebe mit einem Mindestflächenbedarf“<br />

4. Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 3 „Kreisstraße AN<br />

Kr 4 – neu“<br />

5. Sonstiges, Verschiedenes, Bekanntgaben<br />

Hinweis: Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass im Fall der<br />

kompletten Abarbeitung der Tagesordnung am 7.02.2011, der<br />

Termin am 8.02.2011 entfällt.<br />

Stellungnahme zur<br />

Christbaumsammelaktion<br />

Für viele Feuchtwanger gehçrt die Christbaumsammelaktion der<br />

Jugendfeuerwehr und der Evangelischen Jugend zu den festen<br />

Terminen im Jahr. Nach der Verschiebung wegen Glatteis 2010<br />

und dem Ausfall 2011 stellt sich die Frage, wie diese Aktion<br />

zukunftsfähig gestaltet werden kann. Das Problem 2010 bestand<br />

darin, dass die beiden großen Traktorgespanne ausgefallen sind.<br />

Die Fahrer äußerten die Sorge, dass durch die nicht weggetauten<br />

Schneehaufen viele Straßen nicht risikolos angefahren werden<br />

kçnnen. Die Angst auf geparkte Autos zu rutschen oder die<br />

sammelnden Jugendlichen durch kippende Anhänger zu gefährden,<br />

wird in Zukunft nicht verschwinden. Die Maschinen sind im<br />

Laufe der Jahre grçßer geworden, in den Straßen parken mehr<br />

Fahrzeuge als früher und leider gibt es immer wieder PKW-Fahrer,<br />

die in Engstellen nicht ausweichen. Schnee und Eis sind im Winter<br />

zu erwarten, d.h. die Sammlungsbedingen werden auch in Zukunft<br />

nicht ideal sein.<br />

Ein weiteres Problem sind in den vergangenen Jahren manchmal<br />

fehlende Mitarbeitende gewesen – bei gleichzeitiger Ausweitung<br />

der Wohngebiete. Die Sammlungsaktion ist auf das ehrenamtliche<br />

Engagement angewiesen und wir sind dankbar für alle diejenigen,<br />

die in den letzten Jahren durch die Straßen gegangen und Bäume<br />

zusammen gezogen haben. Die Motivation dieser Ehrenamtlichen<br />

wird geschmälert durch Diebstähle von Spenden und durch<br />

diejenigen, die ihren Baum scheinbar kostenlos entsorgen mçchten<br />

und einfach so auf die Straße stellen. Es entstehen durch die<br />

Sammelaktion Unkosten (z.B. Versicherung, Mitarbeiteressen),<br />

welche durch den Mindestbeitrag von 1,50 Euro gedeckt werden<br />

müssen. Die Aktion soll zudem die Jugendarbeit und einen<br />

sozialen Zweck unterstützen, was für die überwiegend jugend-

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