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2009 Johanni - Nikolaus - Cusanus - Haus

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Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung<br />

<strong>Haus</strong>zeitung<br />

das Referat, das Rechtsanwalt Dr. G. Klöpping am 20. Mai hier im <strong>Haus</strong>e hielt, ist<br />

Anlass, auch an dieser Stelle noch einmal alle Bewohner und ihre Angehörigen auf<br />

die Wichtigkeit dieses Themas hinzuweisen.<br />

„Ein Unfall oder eine Krankheit können dazu führen, dass Sie plötzlich in Ihrer<br />

Handlungsfähigkeit ganz oder teilweise eingeschränkt sind. Entgegen einer weit<br />

verbreiteten Meinung sind dann Ehepartner und Verwandte nicht automatisch berechtigt,<br />

Ihre Angelegenheiten stellvertretend für Sie zu regeln … Sie können jedoch<br />

heute schon – in gesunden Tagen – vorsorglich bestimmen, wer Sie später in Ihrem<br />

Sinne vertreten soll“, schreibt das Sozialamt der Stadt Stuttgart.<br />

Für bestimmte Verfügungen, z. B. Immobilien betreffend, ist notarielle Beurkundung<br />

vorgeschrieben. In der Regel sollte die Vollmacht durch eine Patientenverfügung<br />

ergänzt werden, es besteht aber auch die Möglichkeit, beides in einem vom<br />

Notar beurkundeten Dokument zusammenzufassen (Musterverträge sind im Sekretariat<br />

erhältlich).<br />

Auch wenn Sie bereits Vollmacht und Patientenverfügung erteilt haben, sollten Sie<br />

sich von Zeit zu Zeit überzeugen, dass die darin festgehaltenen Details noch Ihrem<br />

heutigen Willen und Kenntnisstand entsprechen.<br />

Heimbeirat

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