Impuls:Energie 2025 - STENUM GmbH
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<strong>Impuls</strong>:<strong>Energie</strong> <strong>2025</strong><br />
rare an die Lebenszykluskosten. Dies würde für<br />
Gebäudeplaner auch Passiv- oder Niedrigenergiehäuser<br />
– welche mit einem größeren planerischen<br />
Aufwand verbunden sind – rentabel machen. Als<br />
Vorbild könnte dabei Oberösterreich dienen: Dort<br />
wird ein reziprokes Modell bei der Vergütung von<br />
Planungskosten angewendet, d.h. je niedriger die<br />
Lebenszykluskosten bzw. der <strong>Energie</strong>verbrauch pro<br />
m² sind, desto größer darf der Anteil der Planungskosten<br />
an den Gesamtkosten sein. Die gesamte<br />
Maßnahme der Zugrundelegung von Lebenszykluskosten<br />
bei Bauentscheidungen ist als mäßig wirksam<br />
zu beurteilen.<br />
Als direkt in Landeskompetenz liegende Maßnahme<br />
wird die verstärkte Überprüfung der Einhaltung<br />
von Artikel 15a-Vereinbarungen des Bundesverfassungsgesetzes<br />
zur Bauordnung eingestuft 18 .<br />
Artikel 15a des Bundesverfassungsgesetzes beinhaltet<br />
die Möglichkeit von Vereinbarung zwischen<br />
Bund und Ländern beispielsweise über gemeinsame<br />
Qualitätsstandards bei der Errichtung und Sanierung<br />
von Wohngebäuden zum Zweck der Reduktion<br />
des Ausstoßes an THG. Diese Maßnahme wird als<br />
mittelwirksam bewertet, substantielle Auswirkungen<br />
dieser Maßnahme werden bis kurz nach 2012<br />
50<br />
erwartet. An dieser Stelle wird darauf verwiesen,<br />
dass die Bestimmungen der Bauordnung bereits so<br />
angelegt sind, dass bei deren konsequenter Einhaltung<br />
– bzw. der konsequenten Überprüfung dieser<br />
– die Erreichung ambitionierter energiepolitischer<br />
Ziele im Bereich „Gebäude“ möglich sein sollte.<br />
Als mäßig wirksam, jedoch noch vor 2012 umsetzbar<br />
wird die Maßnahme Bevorzugung von<br />
Sanierung gegenüber Neubau im Bereich der<br />
öffentlichen Gebäude angesehen. Bei der Entscheidung,<br />
ob der öffentliche (Büro-)Raumbedarf durch<br />
Nutzung von bestehenden Gebäuden oder durch<br />
einen Neubau gedeckt werden soll, fällt die Wahl<br />
aufgrund ungünstiger Raumaufteilungen oder anderer<br />
Faktoren manchmal zu Gunsten des Neubaus.<br />
Die Bestandsgebäude verursachen jedoch auch im<br />
unbenützten Zustand CO 2 -Emissionen: sie müssen<br />
auch im Winter teilweise beheizt werden, um Gebrechen<br />
bei Heizungssystemen vorzubeugen. Als<br />
Grundlage für eine Entscheidung Neubau versus<br />
Sanierung sollten dabei wieder die Lebenszykluskosten<br />
von Räumlichkeiten unter Berücksichtigung<br />
von Emissionen leerstehender Gebäude herangezogen<br />
werden.<br />
6.2.2 Themenblock „Maßnahmen im Bereich der Bauordnung (Wohnbau und Nicht-Wohnbau)“<br />
Wie bereits erwähnt gilt für die Steiermärkische Bauordnung,<br />
dass die gesetzlichen Vorgaben bereits einen<br />
hohen energetischen Standard bei Gebäuden<br />
vorschreiben. Eine weitere Verbesserung wäre eine<br />
Heranführung energierelevanter Vorgaben der<br />
Bauordnung an das Niveau der Wohnbauförderung,<br />
d.h. die gesetzlich vorgeschriebenen Baustandards<br />
sollten an jene für die Wohnbauförderung<br />
möglichst schnell angenähert werden. Diese Maßnahme<br />
ist als wirksam zu beurteilen, weiters wäre<br />
sie rasch umsetzbar und könnte bereits bis 2012<br />
zu substantiellen CO 2 -Einsparungen führen.<br />
Als fördernde Maßnahme für klimawirksame Investitionen<br />
im Gebäudebereich gilt erhöhte Transparenz<br />
bei der Zuweisung von Bundesförderungen im<br />
Nicht-Wohnbau für umweltrelevante Maßnahmen.<br />
Dies betrifft insbesondere die zu erwartende<br />
Höhe der Förderquote: Bei geringer Rechtssicherheit<br />
über die zu erwartende Förderhöhe wird die<br />
Planungssicherheit bei umweltrelevanten Maßnahmen<br />
verschlechtert. Eine vor der Planungsphase<br />
von umweltrelevanten Vorhaben erhöhte Transparenz<br />
bei der Festsetzung der Förderquote könnte<br />
diese Planungssicherheit verbessern. Die Wirkung<br />
______________________________<br />
18 Siehe dazu Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Artikel 15a B-VG über die Einsparung von <strong>Energie</strong>; Energetische<br />
Mindestanforderungen bei der Errichtung von Gebäuden<br />
www.impulsstyria.at