29.11.2012 Aufrufe

Impuls:Energie 2025 - STENUM GmbH

Impuls:Energie 2025 - STENUM GmbH

Impuls:Energie 2025 - STENUM GmbH

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Impuls</strong>:<strong>Energie</strong> <strong>2025</strong><br />

rare an die Lebenszykluskosten. Dies würde für<br />

Gebäudeplaner auch Passiv- oder Niedrigenergiehäuser<br />

– welche mit einem größeren planerischen<br />

Aufwand verbunden sind – rentabel machen. Als<br />

Vorbild könnte dabei Oberösterreich dienen: Dort<br />

wird ein reziprokes Modell bei der Vergütung von<br />

Planungskosten angewendet, d.h. je niedriger die<br />

Lebenszykluskosten bzw. der <strong>Energie</strong>verbrauch pro<br />

m² sind, desto größer darf der Anteil der Planungskosten<br />

an den Gesamtkosten sein. Die gesamte<br />

Maßnahme der Zugrundelegung von Lebenszykluskosten<br />

bei Bauentscheidungen ist als mäßig wirksam<br />

zu beurteilen.<br />

Als direkt in Landeskompetenz liegende Maßnahme<br />

wird die verstärkte Überprüfung der Einhaltung<br />

von Artikel 15a-Vereinbarungen des Bundesverfassungsgesetzes<br />

zur Bauordnung eingestuft 18 .<br />

Artikel 15a des Bundesverfassungsgesetzes beinhaltet<br />

die Möglichkeit von Vereinbarung zwischen<br />

Bund und Ländern beispielsweise über gemeinsame<br />

Qualitätsstandards bei der Errichtung und Sanierung<br />

von Wohngebäuden zum Zweck der Reduktion<br />

des Ausstoßes an THG. Diese Maßnahme wird als<br />

mittelwirksam bewertet, substantielle Auswirkungen<br />

dieser Maßnahme werden bis kurz nach 2012<br />

50<br />

erwartet. An dieser Stelle wird darauf verwiesen,<br />

dass die Bestimmungen der Bauordnung bereits so<br />

angelegt sind, dass bei deren konsequenter Einhaltung<br />

– bzw. der konsequenten Überprüfung dieser<br />

– die Erreichung ambitionierter energiepolitischer<br />

Ziele im Bereich „Gebäude“ möglich sein sollte.<br />

Als mäßig wirksam, jedoch noch vor 2012 umsetzbar<br />

wird die Maßnahme Bevorzugung von<br />

Sanierung gegenüber Neubau im Bereich der<br />

öffentlichen Gebäude angesehen. Bei der Entscheidung,<br />

ob der öffentliche (Büro-)Raumbedarf durch<br />

Nutzung von bestehenden Gebäuden oder durch<br />

einen Neubau gedeckt werden soll, fällt die Wahl<br />

aufgrund ungünstiger Raumaufteilungen oder anderer<br />

Faktoren manchmal zu Gunsten des Neubaus.<br />

Die Bestandsgebäude verursachen jedoch auch im<br />

unbenützten Zustand CO 2 -Emissionen: sie müssen<br />

auch im Winter teilweise beheizt werden, um Gebrechen<br />

bei Heizungssystemen vorzubeugen. Als<br />

Grundlage für eine Entscheidung Neubau versus<br />

Sanierung sollten dabei wieder die Lebenszykluskosten<br />

von Räumlichkeiten unter Berücksichtigung<br />

von Emissionen leerstehender Gebäude herangezogen<br />

werden.<br />

6.2.2 Themenblock „Maßnahmen im Bereich der Bauordnung (Wohnbau und Nicht-Wohnbau)“<br />

Wie bereits erwähnt gilt für die Steiermärkische Bauordnung,<br />

dass die gesetzlichen Vorgaben bereits einen<br />

hohen energetischen Standard bei Gebäuden<br />

vorschreiben. Eine weitere Verbesserung wäre eine<br />

Heranführung energierelevanter Vorgaben der<br />

Bauordnung an das Niveau der Wohnbauförderung,<br />

d.h. die gesetzlich vorgeschriebenen Baustandards<br />

sollten an jene für die Wohnbauförderung<br />

möglichst schnell angenähert werden. Diese Maßnahme<br />

ist als wirksam zu beurteilen, weiters wäre<br />

sie rasch umsetzbar und könnte bereits bis 2012<br />

zu substantiellen CO 2 -Einsparungen führen.<br />

Als fördernde Maßnahme für klimawirksame Investitionen<br />

im Gebäudebereich gilt erhöhte Transparenz<br />

bei der Zuweisung von Bundesförderungen im<br />

Nicht-Wohnbau für umweltrelevante Maßnahmen.<br />

Dies betrifft insbesondere die zu erwartende<br />

Höhe der Förderquote: Bei geringer Rechtssicherheit<br />

über die zu erwartende Förderhöhe wird die<br />

Planungssicherheit bei umweltrelevanten Maßnahmen<br />

verschlechtert. Eine vor der Planungsphase<br />

von umweltrelevanten Vorhaben erhöhte Transparenz<br />

bei der Festsetzung der Förderquote könnte<br />

diese Planungssicherheit verbessern. Die Wirkung<br />

______________________________<br />

18 Siehe dazu Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Artikel 15a B-VG über die Einsparung von <strong>Energie</strong>; Energetische<br />

Mindestanforderungen bei der Errichtung von Gebäuden<br />

www.impulsstyria.at

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!