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Entw.Rev. BZO HSP/DO - Gemeinde Bonstetten

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9.3 WALD- UND GEWÄSSERABSTÄNDEMit den dazugehörenden Koordinaten gelten für die Waldabstände die Ergänzungspläne1:1000, für die Gewässerabstände der Ergänzungsplan 1:2500. Anden offenen öffentlichen Gewässern ohne Abstandslinien gilt der kantonalrechtlicheAbstand von 5 m für ober- und unterirdische Gebäude und Gebäudeteile.10. INKRAFTTRETENDiese Bau- und Zonenordnung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachungder regierungsrätlichen Genehmigung in Kraft.Mit dem Inkrafttreten werden die Bau- und Zonenordnung, sowie der Zonen-, derErgänzungs- und der Waldabstandslinienplan vom 21. Mai 1986 aufgehoben.Von der <strong>Gemeinde</strong>versammlung festgesetzt am 10. Mai 1995.Namens der <strong>Gemeinde</strong>versammlung:Der Präsident:sig. H. TannerDer Schreiber:sig. E. BaumannVom Regierungsrat am 6. Dezember 1995 mit BeschlussNr. 3567 genehmigt.1) Eingefügt durch <strong>Gemeinde</strong>versammlungsbeschluss vom 13. September 2005. In Kraft seit 3. Juni 20062) Geändert durch <strong>Gemeinde</strong>versammlungsbeschluss vom 8. Juni 2010, in Kraft seit 4. November 201011

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