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Entw.Rev. BZO HSP/DO - Gemeinde Bonstetten

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1.1.11.1.11.1.21.1.31.1.41.1.5Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Bonstetten</strong> erlässt gestützt auf § 45 des kantonalen PlanungsundBaugesetzes vom 7. September 1975 (PBG) und unter Vorbehalt vorgehendeneidgenössischen und kantonalen Rechtes nachstehende Bau- und Zonenordnung.ZONENORDNUNGZONENEINTEILUNGUnterteilung <strong>Gemeinde</strong>gebietDas <strong>Gemeinde</strong>gebiet wird, soweit es sich nicht um Wald handelt oder nicht kantonalenoder regionalen Nutzungszonen zugewiesen ist, in folgende Zoneneingeteilt:BauzonenKernzonen- Kernzone Dorf zweigeschossig mit Überbauungsziffer KD- Kernzone Unterdorf zweigeschossig mit Ausnützungsziffer KU- Kernzone Bodenfeld zweigeschossig mit Ausnützungsziffer KB- Kernzone Hofis dreigeschossig mit Ausnützungsziffer KHWohnzonen- zweigeschossige Wohnzone mit niedriger Ausnützung W2/25- zweigeschossige Wohnzone mit mittlerer Ausnützung W2/30- zweigeschossige Wohnzone mit hoher Ausnützung W2/40- zweigeschossige Wohnzone Bruggenmatt W2/45- dreigeschossige Wohnzone W3/55- dreigeschossige Wohnzone mit Gewerbeerlaubnis WG3/55QuartiererhaltungszonenZone für öffentliche BautenErholungszone und FreihaltezoneReservezoneQEZOeBEZ / FZR1.2 ANORDNUNGEN INNERHALB DER BAUZONEN1.2.1 GeltungsbereicheFür ganze Zonen oder innerhalb von Zonen mit räumlich begrenztem Anwendungsbereichwerden folgende weiteren Anordnungen getroffen:1.2.2 Bestimmungen über Ausnützung, Bauweise und Nutzweise:Ausschluss oder Zulassung von nicht oder mässig störendem Gewerbe inWohnzonen1.2.3 Besondere Institutea) Arealüberbauungenb) Aussichtsschutz (Ergänzungsplan)c) Abgrenzung der Kernzonen und privilegierte Bautenmit zugeordnetem Bereich (Ergänzungsplan)d) Gewässerabstandslinien (Ergänzungsplan)e) Waldabstandslinien (Ergänzungspläne)1.3 ZONENPLAN / ERGÄNZUNGSPLÄNE1.3.1 ZonenplanFür die Abgrenzung der Zonen und für Anordnungen innerhalb der Zonen ist derallgemeine Zonenplan 1:5000 massgebend.1.3.2 Ergänzungsplan 1:2500Für die Aussichtsschutzbereiche, die besonderen Anordnungen in den Kernzonen,sowie die Gewässerabstandslinien ist der Ergänzungsplan 1:2500 massgebend.1.3.3 Ergänzungspläne 1:1000Für die Waldabstandslinien sind die Ergänzungspläne 1:1000 massgebend.1.3.4 Vorrang der ErgänzungspläneDie Ergänzungspläne 1:1000 und 1:2500 gehen dem allgemeinen Zonenplanvor. Der allgemeine Zonenplan und die Ergänzungspläne sind Bestandteile derBau- und Zonenordnung und können auf der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung eingesehenwerden. Der in der Bau- und Zonenordnung enthaltene Zonenplan 1:10000 istnicht rechtsverbindlich.4

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