12.07.2015 Aufrufe

Entw.Rev. BZO HSP/DO - Gemeinde Bonstetten

Entw.Rev. BZO HSP/DO - Gemeinde Bonstetten

Entw.Rev. BZO HSP/DO - Gemeinde Bonstetten

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

3. WOHNZONEN3.1 GRUNDMASSEEs gelten folgende Grundmasse:Zonen W2/25 W2/30 W2/40 W2/45 W3/55 WG3/55a) Ausnützung max. 25% 30% 40% 45% 55% 55%b) Vollgeschosse max. 2 2 2 2 3 3c) Dachgeschosse max. 1 1 2* - 1 1d) Untergeschosse max. - 1 - 1 - -e) grosser Grenzabstand min. 8 m 8 m 8 m 8 m 10 m 10 mf) kleiner Grenzabstand min. 4 m 4 m 4 m 4 m 5 m 5 mg) Gebäudelänge max. 25 m 30 m 35 m 35 m 40 m 40 mh) Gebäudebreite max. 16 m 16 m 16 m 16 m 16 m 16 mi) Gebäudehöhe max. 6 m 7.5 m 7.5 m 8.1 m 10.5 m 11 mk) Firsthöhe max. 4.5 m - - - - -l) DachneigungHauptgebäude ProfillinieAttikageschosse25 °- 35° 25° - 40° 25° - 45° 0° - 45° max. 35°max. 45°max. 35°max. 45°m) Mehrlängenzuschlag 1/4 der Mehrlänge ab 14 m Fassadenlänge, jedochhöchstens 4 mn) Empfindlichkeitsstufe gemässeidg. Lärmschutzverordnung* vergleiche Ziffer 8.33.2 NUTZWEISE3.2.1 GewerbenutzungII II II II II IIIIn den schräg schraffierten Gebieten längs der Schachen- und Stallikerstrasse istnicht störendes Gewerbe zulässig.3.2.23.2.3Wohn-/Gewerbezone WG3/551In der Zone WG3/55 sind zulässig:a) mässig störendes Gewerbe;b) Verkaufsgeschäfte mit einer Verkaufsfläche gemäss BBV II von max. 400m2 pro Laden; 1)c) Verkaufsgeschäfte mit mehr als 400 m2 und andere Handels- undDienstleistungsbetriebe, sofern sie ein geringes Verkehrsaufkommenauslösen. 1)2Für gewerblich genutzte Gebäude oder Gebäudeteile, welche lediglich einVollgeschoss aufweisen sowie entweder ein Flachdach haben oder deren Dacheine Firsthöhe von 1.50 m nicht übersteigt, gilta) allseitig ein Grenzabstand von 3.50 m ohne Mehrlängenzuschlag;b) eine zustimmungsfreie Bautiefe beim Zusammenbauen von 20 m;c) eine Gebäudetiefe von 20 m.Wohn- und GewerbeanteilIn der Wohn- / Gewerbezone WG3/55 gilt ein Wohnanteil und ein Gewerbeanteilvon je min. 30% der anrechenbaren Bruttogeschossfläche.4. QUARTIERERHALTUNGSZONEN4.1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN4.1.1 ZweckDie Quartiererhaltungszonen bezwecken die Erhaltung und zeitgemässe Erneuerungbestehender Überbauungen von hoher Siedlungsqualität und einheitlicherGestaltung.4.1.2 NutzweiseDie Quartiererhaltungszonen sind für Wohnbauten bestimmt. Gewerbe ist nur imSinne von § 52 Abs. 1 PBG zulässig. Es gilt die Empfindlichkeitsstufe II.1) Eingefügt durch <strong>Gemeinde</strong>versammlungsbeschluss vom 13. September 2005. In Kraft seit 3. Juni 20067

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!