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Entw.Rev. BZO HSP/DO - Gemeinde Bonstetten

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4.1.3 Gestaltung, EinordnungBauliche Veränderungen müssen die Einheitlichkeit der Bebauung und eine guteGesamtwirkung einschliesslich der Umgebung gewährleisten. Zu beachten sinddabei insbesondere die bauliche Struktur und der architektonische Ausdruck wieStellung, Form, Proportionen, Dimensionen, Dachgestaltung, Fassadengliederung,Material und Farbgebung bestehender und neuer Gebäude sowie die Gestaltungder Aussenräume.4.1.4 Besondere GebäudeBesondere Gebäude wie Garagen, Einstellhallen, Gartenhäuser usw. sind vorbehältlichZiffer 4.1.3 gestattet.4.2 BESONDERE BESTIMMUNGENIn den nachstehend aufgeführten Quartiererhaltungszonen gelten die folgendenbesonderen Bestimmungen:4.2.1 Quartiererhaltungszone "Im Schachenhof"Vorbehältlich Ziffer 4.1.3 gelten für Neu-, Ersatz-, Um- und Anbauten die Vorschriftenvon Ziffer 3.1 der Wohnzone W3/55.4.2.2 Quartiererhaltungszone "Linth - Escher"Vorbehältlich Ziffer 4.1.3 gelten für Neu-, Ersatz-, Um- und Anbauten die Vorschriftenvon Ziffer 3.1 der Wohnzone W2/30.5.2 FREIHALTEZONEIn der Freihaltezone gilt für oberirdische Bauten und für Anlagen § 40 PBG.6. ZONE FÜR ÖFFENTLICHE BAUTEN6.1 BAUVORSCHRIFTENIn der Zone Schachen gilt eine Gebäudehöhe von 11 m, in der Zone Dorf einesolche von 8.5 m. Im übrigen gelten die kantonalen Bauvorschriften. 2)6.2 GRENZABSTÄNDEGegenüber Grundstücken, die in einer anderen Zone liegen, sind die Grenzabständejener Zone einzuhalten.6.3 EMPFINDLICHKEITSSTUFENIn der Zonen Dorf gilt die Empfindlichkeitsstufe III, in der Zone Schachen dieEmpfindlichkeitsstufe II. 2)5. ERHOLUNGS- UND FREIHALTEZONE5.1 ERHOLUNGSZONE5.1.1 NutzweiseDie Erholungszone Dorf ist für die Friedhofanlage und die ErholungszoneSchachen für eine Sportanlage bestimmt.5.1.2 BauvorschriftenBauten, die den Zonenzweck erfüllen, dürfen die Gebäudehöhe von 4 m nichtüberschreiten. Im übrigen gelten die kantonalen Bauvorschriften.5.1.3 EmpfindlichkeitsstufenIn der Erholungszone Friedhof gilt die Empfindlichkeitsstufe II, in jener im Schachendie Empfindlichkeitsstufe III.7. GESTALTUNGSPLANVERPFLICHTUNG7.1 GESTALTUNGSPLAN "CHRÜZACHER"Für das im Zonenplan speziell bezeichnete Gebiet der Zone W2/30 im "Chrüzacher"ist ein Gestaltungsplan zu erlassen, mit dem der Lärmschutz gegenüberder Staatsstrasse durch Einhaltung der Planungswerte der EmpfindlichkeitsstufeII sichergestellt wird. Die Ausnützung der dadurch freizuhaltenden eingezontenFlächen kann auf das überbaubare Gebiet übertragen werden.2) Geändert durch <strong>Gemeinde</strong>versammlungsbeschluss vom 8. Juni 2010, in Kraft seit 4. November 20108

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