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Susanna Steffen und Urs Gloor arbeiten in der Kanzlei.<br />

Der Transport vom Waaghof zum Haftrichter mit der «Halunken-Limousine».<br />

Die Polizistin Claudia Ibrahim bewacht die Delinquenten im Warteraum.<br />

PIBS NR.177/4.2003<br />

16<br />

Strafgerichtspräsidentin Felicitas Lenzinger (rechts) und Sonja Ryf<br />

Schützenmattstrasse gebracht und dort direkt in das<br />

Untergeschoss des Saalbaus, in dem die Gerichtssäle<br />

sind.<br />

Ebenfalls auf die Verhandlung vorbereitet hat sich der<br />

Gerichtsschreiber. Er schreibt das Protokoll und wirkt<br />

beratend mit. «Bei zu wenig Substanz ist eine Verhandlung<br />

vor dem Haftrichter zum Scheitern verurteilt», sagt<br />

Stephenson. Der Stawa müsse es schon gelingen, glaubhaft<br />

zu machen, weshalb eine Haft verhängt werden<br />

soll. Es sei aber in dieser Phase noch nicht nötig, sich<br />

auf einen speziellen Artikel des Strafgesetzbuches<br />

«einzuschiessen». Es geht schliesslich noch nicht um einen<br />

Schuldspruch.<br />

Maximalhaft von vier Wochen<br />

Eine Verhandlung dauert meist nicht mehr als eine halbe<br />

Stunde. Bei der ersten Anordnung kann maximal eine<br />

Haft von vier Wochen angeordnet werden. «In der Regel<br />

gehen wir nicht unter 14 Tage. Die Stawa muss ja<br />

Zeit haben, mehr Beweise und Fakten zusammenzutragen.»<br />

Wenn sich der Verdacht erhärtet, wird nachher<br />

formal Anklage erhoben. «Stellt es sich heraus, dass der<br />

oder die Inhaftierte unschuldig sind oder dass sich nicht<br />

genügend Beweise ergeben, kann die Stawa sie oder<br />

ihn jederzeit auf freien Fuss setzen – ohne uns zu informieren.»<br />

Erweist sich der Fall als umfangreich, kann<br />

beim Haftrichter um eine Haftverlängerung ersucht<br />

werden – was wiederum eine kurze Verhandlung mit<br />

allen Beteiligten bedeutet.<br />

Kommt es schliesslich zu einem Prozess, darf aber die<br />

Haftrichterin oder der Haftrichter nachher nicht als<br />

Präsidentin oder Präsident des Strafgerichtes walten –<br />

wegen möglicher Befangenheit. Steve K. Lau wird am<br />

Freitag kurz vor 11 Uhr morgens dem Haftrichter vorgeführt.<br />

Die Verhandlung ist nur kurz. Es wird eine Haft<br />

von vier Wochen verfügt.<br />

TEXT: MARKUS WÜEST<br />

FOTOS: BARBARA JUNG<br />

* Name von der Redaktion geändert.

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