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personal-informationen basel-stadt pensionkassensicherheit

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� � � � � � � � � � � � � PENSIONSKASSE � � � � � � � � � � � � � � � � � � �<br />

Dieter Stohler, Leiter der Pensionskasse BASEL-STADT<br />

PIBS NR.177/4.2003<br />

� Herr Stohler, sind die aktuellen und die<br />

künftigen Renten sicher oder werden sie für<br />

die Pensionierten oder für die noch berufstätigen<br />

Versicherten gekürzt?<br />

Die Renten sind sicher. Auf die erworbenen<br />

Vorsorgeansprüche besteht immerhin ein<br />

gesetzlicher Anspruch. Die Pensionskasse<br />

kann keine Rentenkürzungen vornehmen,<br />

auch nicht bei sehr hohen Börsenverlusten.<br />

Änderungen – wie zum Beispiel die Einführung<br />

des neuen Pensionskassengesetzes –<br />

betreffen immer nur den künftigen Erwerb<br />

von Ansprüchen. Dies hat aber nichts mit<br />

Sicherheit zu tun, sondern (nebst Anpassungen<br />

ans Bundesrecht) mit der Frage,<br />

was wir uns in Zukunft leisten wollen und<br />

können.<br />

� Was ist massgebend für die Festlegung<br />

der Rentenhöhe?<br />

Die Rentenhöhe in der Pensionskassen-<br />

Abteilung I beträgt nach wie vor 65 Prozent<br />

des letzten versicherten Gehalts (Leistungsprimat),<br />

allenfalls vermindert um fehlende<br />

Einkäufe. In der Abteilung II ist weiterhin<br />

das aus Sparbeiträgen von jährlich 17 Pro-<br />

6<br />

«Die Renten sind<br />

zent (nebst Zinsen) gebildete Sparkapital<br />

für die Rente massgebend.<br />

� Müssen die Versicherten demnächst mit<br />

höheren Beiträgen oder einer Nachschusspflicht<br />

rechnen?<br />

Auch wenn der dritte Beitragszahler, der<br />

Vermögensertrag, zurzeit weniger als geplant<br />

leistet, können die Versicherten heute<br />

nicht zur Leistung von Sanierungsbeiträgen<br />

verpflichtet werden. Hierzu bräuchte<br />

es eine Gesetzesänderung. Gemäss dem<br />

Entwurf für ein neues Pensionskassengesetz<br />

haben die Versicherten höhere Einkaufssummen<br />

und häufiger Nachzahlungen bei<br />

Lohnerhöhungen zu leisten. Das finanzielle<br />

Risiko haben sie jedoch weiterhin nicht zu<br />

tragen. Sanierungsbeiträge für Arbeitnehmer<br />

und Rentner sind auch nach neuem<br />

Pensionskassengesetz nicht vorgesehen.<br />

� Kann die Pensionskasse auf substanzielle<br />

Reserven zurückgreifen?<br />

Die Wertschwankungsreserven mussten alle<br />

bereits aufgelöst werden. Reserven besitzt<br />

die Pensionskasse noch für den versicherungstechnischen<br />

Bereich, also für die seit<br />

Jahren zu beobachtende Zunahme der Lebenserwartung<br />

und der Invaliditätsfälle.<br />

Gesamthaft gesehen kann die Pensionskasse<br />

ihre Leistungen aus eigenen Mitteln erbringen,<br />

ihr Vermögen ist jedoch geringer<br />

als die Summe aller (kapitalisierten) Vorsorgeverpflichtungen.<br />

Dieser Zustand, der<br />

seit Jahrzehnten besteht und in einem<br />

Deckungsgrad von unter 100 Prozent zum<br />

Ausdruck kommt, kann nur dank der Staatsgarantie<br />

langfristig toleriert werden.<br />

� Muss der Kanton der Pensionskasse<br />

zusätzliches Geld (Zuschüsse) überweisen,<br />

um eine minimale Deckung sicherzustellen?<br />

Solange die Pensionskasse ihre Zahlungsverpflichtungen<br />

erfüllen kann, muss der<br />

Kanton – auch bei sehr tiefem Deckungsgrad<br />

– keine Sonderzuschüsse leisten, er<br />

kann jedoch. Pflichtzuschüsse sind in jenen<br />

Jahren zu leisten, in denen mit dem<br />

Vermögensertrag der technische Zins<br />

(4 Prozent) auf den Vorsorgekapitalien nicht<br />

gedeckt werden kann. Dann muss er – wie<br />

in den Jahren 2001 und 2002 – zusätzlich<br />

maximal 9 Prozent der Summe der versicherten<br />

Löhne der in der Pensionskassen-

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