personal-informationen basel-stadt pensionkassensicherheit
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� � � � � � � � � � � � � PENSIONSKASSE � � � � � � � � � � � � � � � � � � �<br />
Dieter Stohler, Leiter der Pensionskasse BASEL-STADT<br />
PIBS NR.177/4.2003<br />
� Herr Stohler, sind die aktuellen und die<br />
künftigen Renten sicher oder werden sie für<br />
die Pensionierten oder für die noch berufstätigen<br />
Versicherten gekürzt?<br />
Die Renten sind sicher. Auf die erworbenen<br />
Vorsorgeansprüche besteht immerhin ein<br />
gesetzlicher Anspruch. Die Pensionskasse<br />
kann keine Rentenkürzungen vornehmen,<br />
auch nicht bei sehr hohen Börsenverlusten.<br />
Änderungen – wie zum Beispiel die Einführung<br />
des neuen Pensionskassengesetzes –<br />
betreffen immer nur den künftigen Erwerb<br />
von Ansprüchen. Dies hat aber nichts mit<br />
Sicherheit zu tun, sondern (nebst Anpassungen<br />
ans Bundesrecht) mit der Frage,<br />
was wir uns in Zukunft leisten wollen und<br />
können.<br />
� Was ist massgebend für die Festlegung<br />
der Rentenhöhe?<br />
Die Rentenhöhe in der Pensionskassen-<br />
Abteilung I beträgt nach wie vor 65 Prozent<br />
des letzten versicherten Gehalts (Leistungsprimat),<br />
allenfalls vermindert um fehlende<br />
Einkäufe. In der Abteilung II ist weiterhin<br />
das aus Sparbeiträgen von jährlich 17 Pro-<br />
6<br />
«Die Renten sind<br />
zent (nebst Zinsen) gebildete Sparkapital<br />
für die Rente massgebend.<br />
� Müssen die Versicherten demnächst mit<br />
höheren Beiträgen oder einer Nachschusspflicht<br />
rechnen?<br />
Auch wenn der dritte Beitragszahler, der<br />
Vermögensertrag, zurzeit weniger als geplant<br />
leistet, können die Versicherten heute<br />
nicht zur Leistung von Sanierungsbeiträgen<br />
verpflichtet werden. Hierzu bräuchte<br />
es eine Gesetzesänderung. Gemäss dem<br />
Entwurf für ein neues Pensionskassengesetz<br />
haben die Versicherten höhere Einkaufssummen<br />
und häufiger Nachzahlungen bei<br />
Lohnerhöhungen zu leisten. Das finanzielle<br />
Risiko haben sie jedoch weiterhin nicht zu<br />
tragen. Sanierungsbeiträge für Arbeitnehmer<br />
und Rentner sind auch nach neuem<br />
Pensionskassengesetz nicht vorgesehen.<br />
� Kann die Pensionskasse auf substanzielle<br />
Reserven zurückgreifen?<br />
Die Wertschwankungsreserven mussten alle<br />
bereits aufgelöst werden. Reserven besitzt<br />
die Pensionskasse noch für den versicherungstechnischen<br />
Bereich, also für die seit<br />
Jahren zu beobachtende Zunahme der Lebenserwartung<br />
und der Invaliditätsfälle.<br />
Gesamthaft gesehen kann die Pensionskasse<br />
ihre Leistungen aus eigenen Mitteln erbringen,<br />
ihr Vermögen ist jedoch geringer<br />
als die Summe aller (kapitalisierten) Vorsorgeverpflichtungen.<br />
Dieser Zustand, der<br />
seit Jahrzehnten besteht und in einem<br />
Deckungsgrad von unter 100 Prozent zum<br />
Ausdruck kommt, kann nur dank der Staatsgarantie<br />
langfristig toleriert werden.<br />
� Muss der Kanton der Pensionskasse<br />
zusätzliches Geld (Zuschüsse) überweisen,<br />
um eine minimale Deckung sicherzustellen?<br />
Solange die Pensionskasse ihre Zahlungsverpflichtungen<br />
erfüllen kann, muss der<br />
Kanton – auch bei sehr tiefem Deckungsgrad<br />
– keine Sonderzuschüsse leisten, er<br />
kann jedoch. Pflichtzuschüsse sind in jenen<br />
Jahren zu leisten, in denen mit dem<br />
Vermögensertrag der technische Zins<br />
(4 Prozent) auf den Vorsorgekapitalien nicht<br />
gedeckt werden kann. Dann muss er – wie<br />
in den Jahren 2001 und 2002 – zusätzlich<br />
maximal 9 Prozent der Summe der versicherten<br />
Löhne der in der Pensionskassen-