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Ethische Fragen im Bereich Altersgerechter Assistenzsysteme«

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STRUKTURELLE RAHMENBEDINGUNGEN – ASSISTENZ SYSTEME UND GESELLSCHAFTLICHER KONTEXT11lem unter Gerechtigkeitsaspekten zu fragen, wie denMitgliedern der Gesellschaft eine ihren politischenRechten und moralischen Ansprüchen entsprechendeVersorgung bereitgestellt wird. Der Staat musshierfür die Rahmenbedingungen zur Verfügung stellen,in denen eine gleiche, gerechte und »humaneKrankenbehandlung« (§ 70 SGB V) ermöglicht wird.Veränderung von PrivatheitDer technische Charakter vieler Assistenzsystemewirft eine Reihe juristischer <strong>Fragen</strong> auf, die zugleichauf ethische D<strong>im</strong>ensionen – wie etwa der Privatheitoder der Gerechtigkeit – verweisen. Die juristischeBegleitforschung zu altersgerechten Assistenzsystemenhat in der Bewertung solcher Systeme hervorgehoben,dass eine Vielzahl der Systeme die Erhebungund Auswertung bzw. Weiterleitung sensibler gesundheitsbezogenerDaten ermöglicht (ULD 2010:54). Dieser oftmals automatisierte Vorgang zeigtkritische Eigenschaften, die über die rechtliche D<strong>im</strong>ensionhinaus ethisch eruiert werden müssen. Eineambiente Datenverarbeitung entzieht dem Nutzerzunehmend Einblick und Einfluss auf die ihn umgebendenund mit ihm inhaltlich assoziierten Daten.Personen, die in Folge einer demenziellen Erkrankungkognitiv beeinträchtigt sind, dürften dabei andie Grenzen ihrer informationellen Selbstbest<strong>im</strong>mungstoßen. Nun sind Fälle einer eingeschränktenoder nicht gegebenen Zust<strong>im</strong>mungsfähigkeit zwarüber rechtliche Vertretungen regelbar, es muss aberdaran erinnert werden, dass die Notwendigkeitder informierten Zust<strong>im</strong>mung (informed consent)durch den Nutzer oder seinen gesetzlich bestelltenVertreter vor Nutzung der Systeme gegeben seinmuss. Zweitens ist die Frage zu stellen, ob diese Bedingung,die auch haftungsrechtlich bedeutsamist, erfüllt werden kann (ebd.: 4). Der Verbleib in derhäuslichen Umgebung wäre in einem solchen Falldurch Einbußen bei der Privatheit ›erkauft‹, wasauch als Einschränkung der Selbstbest<strong>im</strong>mung zuverstehen ist. Der Verbleib <strong>im</strong> häuslichen Umfeldkann aber – als Alternative zum He<strong>im</strong>eintritt –gleichwohl als höhere Form der Selbstbest<strong>im</strong>mungin der täglichen Lebensführung angesehen werden.Ähnliche Verschiebungen lassen sich bereits beider ›normalen‹ Versorgung durch einen personalenPflegedienst erkennen, wenngleich sich die Quantitätund Qualität der Datenerhebung durch einePflegekraft anders gestaltet. Dieser kurze Ausblickmacht bereits deutlich, wie diffizil und komplex dieVeränderungen durch ein technisch unterstütztesPflegearrangement für die Lebensführung und dasSelbstverständnis dieser Personen sind (vgl. Manzeschke,Oehmichen 2010).Mobilität <strong>im</strong> AlterDie familiäre Situation in den Haushalten unterliegteinem Wandel. Es wird erwartet, dass die Zahlvon Singlehaushalten (bei jungen wie bei altenMenschen) weiter steigt – mit Folgen für die Versorgung(vgl. Depner et al. 2010: 13ff.). In diesemZusammenhang ist auf die regionalen Unterschiedeund das Stadt-Land-Gefälle hinzuweisen. Zusätzlichverändern sich gesellschaftliche Mobilitätsmuster(z.B. durch Ausbildung oder Beruf). Ältere Menschenweisen ein anderes Mobilitätsverhalten aufals jüngere. Die meisten ihrer Wege finden in einemRadius von ein bis drei Kilometer statt (vgl. Depneret al. 2010: 18f.). Im ländlichen Raum könnte sich dereingeschränkte Bewegungsradius negativ auf dieErreichbarkeit von Versorgungseinrichtungen undauf die Lebensqualität auswirken. Das bedeutet <strong>im</strong>Umkehrschluss, dass gerade <strong>im</strong> ländlichen Raum dieUnterstützung in der Mobilität für ältere Menscheneine ganz zentrale Bedeutung hat, um ein selbstbest<strong>im</strong>mtesLeben zu führen und effektiv an der Gesellschaftteilhaben zu können (vgl. Betz et al. 2010a: 48).Nutzereinbindung und NutzerakzeptanzTechnik soll sich dem Nutzer und seinen individuellenBedürfnissen anpassen – und nicht umgekehrt.

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