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Ethische Fragen im Bereich Altersgerechter Assistenzsysteme«

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MEESTAR: EIN MODELL ZUR ETHISCHEN EVALUATION SOZIO-TECHNISCHER ARRANGEMENTS17Altersgerechte Assistenzsysteme sollen möglichstunaufdringlich bzw. unsichtbar Dienstleistungen erbringen;sie basieren zudem fast <strong>im</strong>mer auf der Erhebung,Verarbeitung und Bewertung sensibler personenbezogenerDaten. Beide Aspekte zusammen können<strong>im</strong> Widerspruch zur zentralen moralischen Forderungeines informierten Konsenses stehen. Die mitihrer Funktion verbundene potenziell normierendeWirkung könnte zudem den Autonomiegewinn, dervom Einsatz solcher Systeme gerade in Bezug auf diePrivatheit erhofft wird, zunichtemachen.Ethisch relevante <strong>Fragen</strong> sind in der D<strong>im</strong>ension Privatheit:––Wie kann die Privatsphäre des Einzelnen überdie informationelle Selbstbest<strong>im</strong>mung hinaus alsmoralischer Anspruch bei der Gestaltung altersgerechterAssistenzsysteme zur Geltung gebrachtwerden?––Wie kann die Privatheit kognitiv eingeschränkterMenschen geschützt werden?––Wie ist mit kulturellen Unterschieden in derBewertung von privater und öffentlicher Sphäreumzugehen – z.B. bei Einführung von altersgerechtenAssistenzsystemen bei Menschen mitMigrationshintergrund?GERECHTIGKEITFür die D<strong>im</strong>ension der Gerechtigkeit ist insbesonderedie soziale Gerechtigkeit wichtig. <strong>Fragen</strong> nach demZugang zu altersgerechten Assistenzsystemen sindaus individueller, organisationaler und gesellschaftlicherEbene zu bedenken. Man kann mindestensdrei Modelle der Lastenverteilung <strong>im</strong> Gesundheitsversorgungssystemunterscheiden: Zunächst ist aufdas Markt- oder libertäre Modell hinzuweisen, dasausschließlich auf marktkonformen Prozessen aufbaut(bspw. Engelhardt 1996); die Versorgung mit Gesundheitsdienstleistungenwird von den Nachfragernvollständig selbst finanziert. Die Nachfrager müssenselbst entscheiden, welche Ressourcen sie aufbringenwollen und welche Leistungen sie entsprechend ihrereigenen Präferenzen tatsächlich erwerben. Wenn Gesundheitsrisikennicht durch eine private Krankenversicherungabgedeckt werden, so erhalten Versichertekeine Leistungen <strong>im</strong> Fall einer entsprechenden Erkrankung.Das reine Marktmodell ist nicht solidarischangelegt und orientiert sich am Leistungsprinzip.Demgegenüber soll das liberal-egalitäre Modell derGesundheitsversorgung garantieren, dass Nachteilein Bezug auf den Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen,die von den Betroffenen nicht selbst verschuldetwurden, durch ein solidarisches Versicherungssystemausgeglichen werden (vgl. Buchanan1985; Daniels 1985), um bspw. angeborene Krankheitenund Behinderungen soweit zu kompensieren,dass die Betroffenen autonom und selbstbest<strong>im</strong>mtleben können. Auch müssen gemeinschaftlich Mittelbereitgestellt werden, um jenen Mitgliedern derGesellschaft, die nicht über das notwendige Einkommenverfügen, eine adäquate Gesundheitsversorgungzukommen zu lassen. Das Gerechtigkeitsprinzipist das der Bedürftigkeit.Kommunitaristische Modelle der Gesundheitsversorgungteilen das Ziel, soziale Grundgüter gerecht zuverteilen, doch verbinden sie dies mit der Vorgabeeines inhaltlich best<strong>im</strong>mten Guten. Best<strong>im</strong>mte Lebensentwürfesind aus kommunitaristischer Sichtvorzugswürdiger als andere; daher müssen solcheLebensentwürfe auch aktiv vom Gemeinwesen unterstütztwerden. Staatliche Institutionen haben ausdieser Perspektive die Pflicht, steuernd einzugreifen.Als beispielhaft für eine kommunitaristische Haltungbezüglich des Gesundheitsversorgungssystemskann Ezekiel J. Emanuel (1998) angesehen werden.Hier liegt ein normativ konditioniertes Gerechtigkeitsprinzipder Bedürftigkeit vor.Neben der intragenerationellen Gerechtigkeit müssen<strong>Fragen</strong> der intergenerationellen Gerechtigkeit

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