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Ethische Fragen im Bereich Altersgerechter Assistenzsysteme«

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ETHISCHE LEITLINIEN FÜR DEN EINSATZ VON ALTERSGERECHTEN ASSISTENZSYSTEMEN233 – TEILHABEAltersgerechte Assistenzsysteme sollen die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben und die Integrationin gesellschaftliche und soziale Verbindungen unterstützen.Mithilfe von altersgerechten Assistenzsystemen soll ein (vereinfachter) Zugang zum gesellschaftlichen Lebenermöglicht werden (z. B. Unterstützung der Kommunikation und Mobilität). Hierbei haben individuelle Vorstellungenzur Teilhabe Vorrang, d. h. es soll keine systemseitige Lenkung stattfinden, wie Teilhabe gestaltetwird. Es geht dabei sowohl um die Teilhabe der Nutzer, aber auch um die Teilhabe derer, die Betreuungs- undHilfsangebote offerieren. Assistenzsysteme sollen außerdem nicht andere Formen der Teilhabeermöglichung(z. B. durch persönliche Freundschaften) verdrängen oder behindern.4 – GERECHTIGKEITDer Zugang zu altersgerechten Assistenzsystemen soll diskr<strong>im</strong>inierungsfrei gestaltet werden.Ein vom Einkommen, sozialem Status, Alter, Geschlecht, Bildungsniveau, Technikaffinität unabhängiger,gleichberechtigter und barrierefreier Zugang zu altersgerechten Systemen ist anzustreben.5 – SICHERHEITDer Umgang mit altersgerechten Assistenzsystemen muss für alle Nutzergruppen sicher sein, sowohlbei der normalen Anwendung als auch bei potenziellen Fehlern und Ausfällen der gesamten Technikoder einzelner Prozessketten.Altersgerechte Assistenzsysteme sollen nicht die Sicherheit i. S. v. körperlicher oder geistiger Integrität derNutzer und Anbieter beeinträchtigen. Auch Fehler, Funktionsausfälle, prozessuale Unterbrechungen, Netzwerkproblemeoder anderweitige technische Defekte oder menschliche Irrtümer dürfen die Gesundheit derBeteiligten nicht beeinträchtigen oder gar gefährden. Altersgerechte technische Assistenzsysteme dürfennicht zu zusätzlichen physischen oder psychischen Belastungen wie etwa Stress, Überforderung, Diskr<strong>im</strong>inierungoder Stigmatisierung führen.6 – PRIVATHEITAltersgerechte Assistenzsysteme sollen die persönliche Lebensgestaltung nicht negativbeeinträchtigen.Die Erhebung und Weiterverarbeitung von Daten, die aus dem privaten Umfeld der Nutzer von altersgerechtenAssistenzsystemen an Dritte geleitet werden, müssen so aufbereitet werden, dass keine weiterführendenInformationen (z. B. Verknüpfung der Daten) abgeleitet werden können. Warnsignale oder -nachrichten solltenpseudonymisiert und – wo <strong>im</strong>mer möglich – anonymisiert werden.Die Erhebung und Weiterleitung von Daten aus dem Kernbereich der Privatsphäre der Nutzer durch altersgerechteAssistenzsysteme ist wie bei allen datenverarbeitenden Systemen durch besondere Schutzmaßnahmenabzusichern. Der Schutz dieser Daten, auch durch die Vermeidung der Zusammenführung der Datenmehrerer Nutzer, ist hierbei besonders wichtig.

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