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Ethische Fragen im Bereich Altersgerechter Assistenzsysteme«

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ETHISCHE LEITLINIEN FÜR DEN EINSATZ VON ALTERSGERECHTEN ASSISTENZSYSTEMEN2511 – VERMEIDEN VON DISKRIMINIERUNG UND NORMIERUNGStigmatisierungen oder Diskr<strong>im</strong>inierungen <strong>im</strong> Kontext der Nutzung von altersgerechten Assistenzsystemensind unerwünscht. Genauso unerwünscht ist es, wenn von den Systemen (direkte oder indirekte)Normierungen ausgehen.Es ist eine individuelle Lebensentscheidung, ob sich eine Person für ein altersgerechtes Assistenzsystem entscheidetoder nicht. Hier soll als Maßstab der Gleichheitsgrundsatz gelten zur Vermeidung von Diskr<strong>im</strong>inierungen.Der Einsatz von Technik kann (versteckt) normierend wirken, z.B. indem sich Menschen an technischeRhythmen und Routinen anpassen und/oder sich in ihrem Alltag an Messwerten orientieren und ihre Handlungendaran ausrichten. Solche (subtilen) Wirkungen sind offen zu legen. Wenn sie als unerwünschte Eingriffe indie individuelle Lebensführung empfunden werden, sind solche unterschwelligen oder offenen Normierungenzu vermeiden.12 – ANWENDUNGSFREUNDLICHKEITAltersgerechte Assistenzsysteme sollen so gestaltet sein, dass der Umgang für die Anwender einfach,intuitiv und gut nachvollziehbar ist.Entscheidend für die Gebrauchstauglichkeit und -freundlichkeit (engl. »Usability«) altersgerechter Assistenzsystemeist eine einfache und eingängige Bedienung, bei der auch die entlastende und/oder unterstützendeEigenschaft des Systems zu erkennen ist. Dies muss vor allem vor dem Hintergrund der potenziell älterenNutzer Berücksichtigung finden, die z. B. durch verschlechterte Sensomotorik, eingeschränkte Mobilität oderreduzierte kognitive Fähigkeiten (etwa Gedächtnisleistung) andere Nutzungsanforderungen an technischeSysteme stellen. Anforderungen und Nutzerinteressen sind bei der Planung, Konzeption, Testung, Vermarktung,Anwendung sowie Weiterentwicklung und Wartung von altersgerechten Assistenzsystemen einzubeziehen(siehe auch Friesdorf et al. 2011)13 – VERTRAGSBESTIMMUNGENNutzer von altersgerechten Assistenzsystemen soll die Möglichkeit gegeben sein, aus dem Vertragsverhältnisauszutreten.Bei der Nutzung von altersgerechten Assistenzsystemen soll die Möglichkeit bestehen, aus dem Vertragsverhältnisaussteigen zu können, sollte ein Nutzer sich verunsichert, unwohl, beobachtet, in seiner Privatsphärebeeinträchtigt fühlen oder anderweitige Bedenken haben. Dabei sind die allgemein geltenden vertragsrechtlichenGrundlagen einzuhalten, damit auch die Anbieter von altersgerechten Assistenzsystemen Planungssicherheithaben. Nutzer von Assistenzsystemen sollen zunächst in einem Testlauf die technische Anwendungausgiebig testen können, bevor sie sich für den langfristigen Einsatz bzw. die langfristige Nutzungentscheiden. Modular aufgebaute Assistenzsysteme können helfen, hier eine größtmögliche Flexibilität zuerzielen.

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