Studie - AG Kurzfilm
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Filmemacher scheint es demnach fast aussichtslos, über das<br />
Medienboard Gelder für <strong>Kurzfilm</strong>projekte zu akquirieren. Dies<br />
spiegelt sich auch im Umfang der Förderung wider: Inklusive der<br />
Präsentationsförderung wurden 324.000 Euro (2003) beziehungsweise<br />
215.000 Euro (2004) an <strong>Kurzfilm</strong>projekte vergeben, was in<br />
Anbetracht der Gesamtfördersummen von 17.224.155 Euro (2003)<br />
beziehungsweise 25.397.318 Euro (2004) ein Förderanteil zwischen<br />
ein und zwei Prozent ergibt.<br />
Filmbüro Bremen e.V.<br />
Über die Kulturelle Filmförderung des Filmbüros Bremen e.V.<br />
werden seit 1991 künstlerische Projekte und Filme des Nachwuchses<br />
mit Bezug zur Hansestadt unterstützt. Gefördert werden die<br />
Produktion von Filmen aller filmischen und elektronischen Produktionsverfahren<br />
und aller Genres einschließlich produktionsnachbereitender<br />
Maßnahmen bis zur Nullkopie. Das Filmbüro<br />
Bremen unterscheidet in seinen Richtlinien nicht zwischen programmfüllend<br />
und nicht programmfüllend, sodass alle Fördermöglichkeiten<br />
auch dem <strong>Kurzfilm</strong> offen stehen.<br />
Neben Drehbuchförderung und der Förderung produktionsvorbereitender<br />
Maßnahmen, die mit jeweils 6.000 Euro unterstützt werden<br />
können, stehen für die Produktionsförderung Zuschüsse bis zu<br />
einer Maximalhöhe von 30.000 Euro zur Verfügung. Vertrieb,<br />
Verleih und Präsentation kann mit maximal 7.500 Euro unterstützt<br />
werden. Neben den reinen Fördermaßnahmen lobt das Filmbüro<br />
Bremen jährlich einen <strong>Kurzfilm</strong>wettbewerb als Forum junger Filme<br />
aus. In bundesweiter Ausschreibung werden <strong>Kurzfilm</strong>e für den<br />
Wettbewerb zusammengestellt und mit einem Publikumspreis und<br />
einem Kritikerpreis ausgezeichnet.<br />
Das Filmbüro zeigt sich darüber hinaus auch als Förderer des<br />
16 mm-<strong>Kurzfilm</strong>s. 1998 wurde in den Räumen des Filmbüros der<br />
Arbeitskreis „<strong>Kurzfilm</strong> 46“ (KF 46) ins Leben gerufen. Gegründet<br />
von jungen Filmemachern aus Bremen sind seitdem dank<br />
Förderung der Sparkasse in Bremen 13 <strong>Kurzfilm</strong>e entstanden oder<br />
in Produktion. Realisiert worden ist aus dieser Gruppe beispielsweise<br />
der Film Camping von der KF 46 Gründerin Stella Eix.<br />
Der Anteil der <strong>Kurzfilm</strong>förderung am Gesamtfördervolumen liegt<br />
über die beiden Untersuchungsjahre hinweg bei über 40 %. In den<br />
Untersuchungsjahren 2003 (26.500 Euro) und 2004 (73.256 Euro)<br />
erwies sich damit das Filmbüro Bremen - auch und vor allem in<br />
Anbetracht der geringen Gesamtfördersumme von 91.130 Euro<br />
(2003) beziehungsweise 145.120 Euro (2004) - als ein wichtiger<br />
Finanzier des freien <strong>Kurzfilm</strong>s. Dies beweist auch die Vielfalt der<br />
Genres, die durch das Filmbüro unterstützt wird.<br />
Filmförderung Hamburg GmbH (FFHH)<br />
Die 1995 gegründete Filmförderung Hamburg unterstützt alle<br />
Schritte bei der Herstellung und Auswertung von Filmen - von der<br />
Entwicklung des Drehbuchs über die Produktion bis zur Verleihförderung<br />
und Präsentation im Kino. Gefördert werden explizit<br />
Filme aller Genres und Längen vom Kurz- und Experimentalfilm<br />
bis zu internationalen Kino-Koproduktionen und Fernsehserien.<br />
Ziel der Förderung ist wie auch in anderen Ländern die Entwicklung,<br />
Pflege und Stärkung der Filmkultur und Filmwirtschaft in<br />
Hamburg. Die Gelder, die aus Mitteln der Freien Hansestadt<br />
Hamburg, dem NDR und dem ZDF stammen, werden von zwei<br />
verschiedenen Auswahlgremien vergeben. Die Zuordnung wird<br />
durch die Höhe der kalkulierten Herstellungskosten bestimmt:<br />
Gremium 1 ist zuständig für alle Projekte mit Herstellungskosten<br />
über 800.000 Euro. Alle Anträge auf Förderung mit Herstellungskosten<br />
bis zu 800.000 Euro - wozu der <strong>Kurzfilm</strong> zählt -<br />
werden vom Gremium 2 entschieden. Hierfür gelten einige Sonderregeln:<br />
Antragsberechtigt sind in diesem Fall auch Autorenproduzenten,<br />
zudem können bei schwer zu verwertenden Projekten bis<br />
zu 80 % der kalkulierten Herstellungskosten beantragt werden<br />
beziehungsweise kann auf den Einsatz von Eigenmitteln verzichtet<br />
werden.<br />
Auch wenn in einer Ausnahme im Untersuchungszeitraum davon<br />
abgewichen wurde, ist bei der Filmförderung Hamburg der<br />
<strong>Kurzfilm</strong> grundsätzlich von der Drehbuch- und Projektentwicklungsförderung<br />
ausgeschlossen.<br />
Die Filmförderung Hamburg unterstützt den <strong>Kurzfilm</strong> im Bereich<br />
der Postproduktion und im Bereich Verleih und Vertrieb. Dabei<br />
werden die besonderen Vertriebsprobleme von Kinder- und<br />
Jugendfilmen sowie Kurz-, Dokumentar- und Experimentalfilmen<br />
explizit berücksichtigt.<br />
Trotz einer äußerst aktiven <strong>Kurzfilm</strong>szene vor Ort, einer vergleichsweise<br />
breiten Streuung der Fördermittel an Filmprojekte<br />
verschiedener Genres und unbürokratischer Förderinstrumente wie<br />
der Unterstützung von „Grundausstattung“ ist der Förderanteil, der<br />
dem <strong>Kurzfilm</strong> zugute kommt, verhältnismäßig gering. Mit 66.230<br />
Euro (2003) beziehungsweise 61.938 Euro (2004) liegt er bei lediglich<br />
ca. 0,7 % des Gesamtbudgets.<br />
Filmförderung in Hessen (HFF-Land und HFF-hr)<br />
Die Filmförderung des Landes Hessen stützt sich auf zwei Säulen:<br />
Die Kulturelle Filmförderung des Landes Hessen (HFF-Land) und<br />
der Hessischen Rundfunk Filmförderung (HFF-hr). Seit 1997 kooperieren<br />
die HFF-Land und die HFF-hr in der gemeinsamen<br />
Geschäftsstelle der Hessischen Filmförderung. Mit einem im<br />
Untersuchungszeitraum um mehr als 20 % gekürzten Etat von<br />
ca. 1,6 Millionen Euro unterstützt sie künstlerische Qualität, inhaltliche<br />
Relevanz und Originalität von Produktionen sowie hessische<br />
Kinos mit hochwertigen Programmen. Grundsätzlich werden alle<br />
Genres und Filme jeder Länge gefördert. Die Filmförderung des<br />
Landes Hessen fördert die Produktionsvorbereitung mit maximal<br />
15.000 Euro, die Produktion mit maximal 75.000 Euro, die Postproduktion<br />
mit maximal 10.000 Euro und den Verleih mit maximal<br />
15.000 Euro. Für den Nachwuchs der hessischen Hochschulen gibt<br />
es einen separaten Topf von ca. 100.000 Euro. Die Studenten der<br />
Filmklassen Kassel, Offenbach, Wiesbaden und Frankfurt können<br />
eine Förderung ihres Abschlussfilms beantragen.<br />
Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst verleiht<br />
darüber hinaus jährlich den mit Prämien von insgesamt 75.000<br />
Euro ausgestatteten Hessischen Filmpreis. Unter meist drei prämierten<br />
Filmen mit Hessenbezug, die für die öffentliche Auswertung<br />
in Filmtheatern geeignet sein müssen, befand sich im<br />
Untersuchungszeitraum jeweils auch ein <strong>Kurzfilm</strong>. Mit dem<br />
Hessischen Hochschulfilmpreis, der mit 7.500 Euro dotiert ist, wurden<br />
in den letzten Jahren ebenfalls <strong>Kurzfilm</strong>e ausgezeichnet. Im<br />
Jahr 2005 wurde gar ein Drehbuch für einen Kurzspielfilm mit dem<br />
in selber Höhe dotierten Hessischen Drehbuchpreis ausgezeichnet.<br />
Die Hessische Rundfunk Filmförderung versteht sich neben der<br />
Kulturellen Filmförderung des Landes Hessen als zusätzliche<br />
Möglichkeit der Filmförderung, allerdings vergibt sie nur in<br />
Ausnahmefällen auch Mittel für Postproduktion und Verleih/<br />
Vertrieb. Grundsätzlich werden auch von der HFF-hr alle Genres<br />
und Filme jeder Länge mit maximal 50 % der Gesamtkosten und<br />
einem Eigenanteil, der über 20 % liegt, gefördert. Der Antragsteller<br />
überträgt dem hr die Fernsehrechte. Auch für die Festivals in<br />
Weiterstadt, Wiesbaden (Exground und Trickfilmwochenende)<br />
oder die Rüsselsheimer Filmtage stellt die Förderung Gelder zur<br />
Verfügung.<br />
Finanzierung | 25