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Studie zur Ermittlung von Transaktionskosten verschiedener - ERFA

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„Zweite EVU“<br />

EVU können nicht nur als ausführendes EVU (also das EVU, das die Trasse<br />

anmeldet und die Fahrt selbst durchführt) auftreten, sondern auch als vorgelagerte<br />

Akteure für ein anderes, ausführendes EVU fungieren. So kommt es<br />

einerseits vor, dass ein EVU, das den Frachtvertrag mit dem eigentlichen<br />

Kunden hat, die Transportdurchführung einem anderen EVU als Subunternehmer<br />

überträgt. Andererseits ist möglich, dass ein ausländisches EVU bei<br />

einer grenzüberschreitenden Kooperation zwar den Transport hinsichtlich<br />

Kundenbetreuung und Wagengestellung organisiert, diesen Zug jedoch am<br />

Grenzbahnhof einem anderen ausführenden EVU in Deutschland übergibt.<br />

Das ausführende EVU hat in solchen Konstellationen wenig Einfluss auf die<br />

Konfiguration des Zuges und keine unmittelbare Geschäftsbeziehung zu den<br />

Wagenhaltern der in dem Zug befindlichen Wagen. Gegenüber dem ausführenden<br />

EVU erfolgt in der Regel eine Vergütung im Rahmen einer Gesamtvereinbarung<br />

mit dem vertraglichen EVU (z.B. Kilometertarife oder pauschale<br />

Vereinbarungen).<br />

Mit der Bereitstellung <strong>von</strong> rollendem Material und der Gesamtorganisation <strong>von</strong><br />

Transporten im Rahmen ihrer Kundenbeziehungen haben diese EVUs hinter<br />

dem ausführenden EVU auch eine gewisse Dispositions-Verantwortung und<br />

sind folglich auch teilweise in die Systematik eines dispositiven Bonus einzubeziehen.<br />

Gleiches gilt für den Umrüstbonus, den sie entweder selbst einbehalten<br />

können (sofern sie selbst der Wagenhalter sind) oder den sie an<br />

weitere nachgelagerte Akteure weiterleiten müssen (wenn sie die Wagen<br />

selbst <strong>von</strong> anderen Akteuren bezogen haben).<br />

Versender<br />

Abgesehen <strong>von</strong> Leer- und Überführungsfahrten oder sonstigen betrieblich<br />

notwendigen Verkehren haben Transporte einen Versender als Ausgangspunkt.<br />

In der Regel beauftragen die Versender ein EVU oder einen Operateur/Spediteur<br />

mit dem Transport bzw. der Organisation des Transports und<br />

beschäftigen sich nicht mit den betrieblichen Fragen. In einigen Fällen sind<br />

Versender jedoch selbst Wagenhalter. Dann stellen sie eigene Wagen dem<br />

beauftragten Transporteur <strong>zur</strong> Verfügung. Und dann steht ihnen auch der<br />

Umrüstbonus für Wagen zu. Beziehen die Versender die Wagen selbst nur<br />

<strong>von</strong> anderen Akteuren, bleiben sie in die Systematik eines LaTPS einbezogen,<br />

weil sie dann als Bonus-Verteiler zwischen EVU und den Wagenhaltern<br />

agieren müssen.<br />

Hinsichtlich des dispositiven Bonus ist da<strong>von</strong> auszugehen, dass Versender bei<br />

einem großen Teil der Verkehre verantwortlich für deren Steuerung sind,<br />

daher wird diese Akteursgruppe in der späteren Betrachtung des dispositiven<br />

Bonus in den LaTPS mit berücksichtigt.<br />

<strong>Transaktionskosten</strong>studie<br />

KCW GmbH Seite 42

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