Studie zur Ermittlung von Transaktionskosten verschiedener - ERFA
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„Zweite EVU“<br />
EVU können nicht nur als ausführendes EVU (also das EVU, das die Trasse<br />
anmeldet und die Fahrt selbst durchführt) auftreten, sondern auch als vorgelagerte<br />
Akteure für ein anderes, ausführendes EVU fungieren. So kommt es<br />
einerseits vor, dass ein EVU, das den Frachtvertrag mit dem eigentlichen<br />
Kunden hat, die Transportdurchführung einem anderen EVU als Subunternehmer<br />
überträgt. Andererseits ist möglich, dass ein ausländisches EVU bei<br />
einer grenzüberschreitenden Kooperation zwar den Transport hinsichtlich<br />
Kundenbetreuung und Wagengestellung organisiert, diesen Zug jedoch am<br />
Grenzbahnhof einem anderen ausführenden EVU in Deutschland übergibt.<br />
Das ausführende EVU hat in solchen Konstellationen wenig Einfluss auf die<br />
Konfiguration des Zuges und keine unmittelbare Geschäftsbeziehung zu den<br />
Wagenhaltern der in dem Zug befindlichen Wagen. Gegenüber dem ausführenden<br />
EVU erfolgt in der Regel eine Vergütung im Rahmen einer Gesamtvereinbarung<br />
mit dem vertraglichen EVU (z.B. Kilometertarife oder pauschale<br />
Vereinbarungen).<br />
Mit der Bereitstellung <strong>von</strong> rollendem Material und der Gesamtorganisation <strong>von</strong><br />
Transporten im Rahmen ihrer Kundenbeziehungen haben diese EVUs hinter<br />
dem ausführenden EVU auch eine gewisse Dispositions-Verantwortung und<br />
sind folglich auch teilweise in die Systematik eines dispositiven Bonus einzubeziehen.<br />
Gleiches gilt für den Umrüstbonus, den sie entweder selbst einbehalten<br />
können (sofern sie selbst der Wagenhalter sind) oder den sie an<br />
weitere nachgelagerte Akteure weiterleiten müssen (wenn sie die Wagen<br />
selbst <strong>von</strong> anderen Akteuren bezogen haben).<br />
Versender<br />
Abgesehen <strong>von</strong> Leer- und Überführungsfahrten oder sonstigen betrieblich<br />
notwendigen Verkehren haben Transporte einen Versender als Ausgangspunkt.<br />
In der Regel beauftragen die Versender ein EVU oder einen Operateur/Spediteur<br />
mit dem Transport bzw. der Organisation des Transports und<br />
beschäftigen sich nicht mit den betrieblichen Fragen. In einigen Fällen sind<br />
Versender jedoch selbst Wagenhalter. Dann stellen sie eigene Wagen dem<br />
beauftragten Transporteur <strong>zur</strong> Verfügung. Und dann steht ihnen auch der<br />
Umrüstbonus für Wagen zu. Beziehen die Versender die Wagen selbst nur<br />
<strong>von</strong> anderen Akteuren, bleiben sie in die Systematik eines LaTPS einbezogen,<br />
weil sie dann als Bonus-Verteiler zwischen EVU und den Wagenhaltern<br />
agieren müssen.<br />
Hinsichtlich des dispositiven Bonus ist da<strong>von</strong> auszugehen, dass Versender bei<br />
einem großen Teil der Verkehre verantwortlich für deren Steuerung sind,<br />
daher wird diese Akteursgruppe in der späteren Betrachtung des dispositiven<br />
Bonus in den LaTPS mit berücksichtigt.<br />
<strong>Transaktionskosten</strong>studie<br />
KCW GmbH Seite 42