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Studie zur Ermittlung von Transaktionskosten verschiedener - ERFA

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Wagenhalter nicht identisch mit dem EVU ist, was auch in solchen Fällen<br />

zutrifft, wo Wagen eines haltenden EVU bei anderen EVU eingesetzt werden.<br />

Das EVU ermittelt die Laufleistung für eigene oder fremde Wagen mittels Abgleich<br />

seiner internen Produktionssysteme (Auslesen der Wagenbewegungen<br />

aus den Wagenlisten). Dieser Vorgang erfolgt automatisch mit Hilfe einer internen<br />

Schnittstelle. Lesefehler sind jedoch nicht auszuschließen. Daher wird<br />

bei einem Prozent der Züge (bzw. Wagenlisten als Basis) die Notwendigkeit<br />

einer manuellen Datenerfassung durch einen Mitarbeiter des EVU berücksichtigt.<br />

Für das EVU-Cluster 4 wird die manuelle Erfassung generell angenommen,<br />

da angesichts der geringen Anzahl an Fällen die Einrichtung eines<br />

höheren IT-Standards nicht realistisch ist.<br />

Im Anschluss an die <strong>Ermittlung</strong> werden die Daten vom EVU an den Wagenhalter<br />

über eine Schnittstelle gesendet. 21 Es wird angenommen, dass dies für<br />

die weit überwiegende Anzahl der Wagen (90%) reibungslos gelingt. Bei den<br />

übrigen zehn Prozent muss der Wagenhalter beim EVU nachfragen, weil die<br />

Laufleistungsdaten für diesen Wagen vollständig oder teilweise fehlen.<br />

Letzteres ist z.B. dann möglich, wenn der Wagen im Betrachtungszeitraum<br />

<strong>von</strong> verschiedenen EVU eingesetzt wurde, <strong>von</strong> denen einige korrekt gemeldet<br />

und einige nicht korrekt gemeldet haben. Da der Wagenhalter nicht immer<br />

weiß, welches EVU mit seinen Wagen fährt, sind in einigen wenigen Fällen<br />

auch Zwischenakteure (z.B. Operateure, Versender) anzufragen. 22 Diese geben<br />

dem Wagenhalter dann die Namen der in Frage kommenden EVU, damit<br />

diese gezielt angefragt werden können.<br />

Abschließend pflegt der Wagenhalter die Daten für die einzelnen Wagen in<br />

seine interne Wagendatenbank ein.<br />

Schließlich ist aufgrund der Tatsache, dass die Laufleistungsangabe aus Sicht<br />

des Wagenhalters gleichzusetzen ist mit einem potenziellen Erlös, d.h. dem<br />

Bonus, eine Reklamation in Form einer nachträglichen Klärung der Laufleistung<br />

beim EVU anzunehmen. Hierbei fällt zunächst Prüfaufwand beim Wagenhalter<br />

an, der über alle Akteure hinweg je Wagen einheitlich ist. Hinsichtlich<br />

der Reklamation wird eine Quote <strong>von</strong> fünf Prozent der Wagen des Wagenhalters<br />

angenommen, bei denen der Wagenhalter beim EVU eine Nachfrage<br />

stellt. Der hierbei entstehende Aufwand fällt bei allen Wagenhaltern<br />

einheitlich an und ist bei den EVU entsprechend gespiegelt.<br />

21 Siehe hierzu auch Kapitel 4.4.3.<br />

22 Eine Alternative wäre die Abfrage bei allen in Frage kommenden EVU, was in dieser <strong>Studie</strong><br />

jedoch aufgrund der Zweifel einiger Gesprächspartner an der Durchführbarkeit nicht berücksichtigt<br />

wurde.<br />

<strong>Transaktionskosten</strong>studie<br />

KCW GmbH Seite 53

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