Studie zur Ermittlung von Transaktionskosten verschiedener - ERFA
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Wagenhalter nicht identisch mit dem EVU ist, was auch in solchen Fällen<br />
zutrifft, wo Wagen eines haltenden EVU bei anderen EVU eingesetzt werden.<br />
Das EVU ermittelt die Laufleistung für eigene oder fremde Wagen mittels Abgleich<br />
seiner internen Produktionssysteme (Auslesen der Wagenbewegungen<br />
aus den Wagenlisten). Dieser Vorgang erfolgt automatisch mit Hilfe einer internen<br />
Schnittstelle. Lesefehler sind jedoch nicht auszuschließen. Daher wird<br />
bei einem Prozent der Züge (bzw. Wagenlisten als Basis) die Notwendigkeit<br />
einer manuellen Datenerfassung durch einen Mitarbeiter des EVU berücksichtigt.<br />
Für das EVU-Cluster 4 wird die manuelle Erfassung generell angenommen,<br />
da angesichts der geringen Anzahl an Fällen die Einrichtung eines<br />
höheren IT-Standards nicht realistisch ist.<br />
Im Anschluss an die <strong>Ermittlung</strong> werden die Daten vom EVU an den Wagenhalter<br />
über eine Schnittstelle gesendet. 21 Es wird angenommen, dass dies für<br />
die weit überwiegende Anzahl der Wagen (90%) reibungslos gelingt. Bei den<br />
übrigen zehn Prozent muss der Wagenhalter beim EVU nachfragen, weil die<br />
Laufleistungsdaten für diesen Wagen vollständig oder teilweise fehlen.<br />
Letzteres ist z.B. dann möglich, wenn der Wagen im Betrachtungszeitraum<br />
<strong>von</strong> verschiedenen EVU eingesetzt wurde, <strong>von</strong> denen einige korrekt gemeldet<br />
und einige nicht korrekt gemeldet haben. Da der Wagenhalter nicht immer<br />
weiß, welches EVU mit seinen Wagen fährt, sind in einigen wenigen Fällen<br />
auch Zwischenakteure (z.B. Operateure, Versender) anzufragen. 22 Diese geben<br />
dem Wagenhalter dann die Namen der in Frage kommenden EVU, damit<br />
diese gezielt angefragt werden können.<br />
Abschließend pflegt der Wagenhalter die Daten für die einzelnen Wagen in<br />
seine interne Wagendatenbank ein.<br />
Schließlich ist aufgrund der Tatsache, dass die Laufleistungsangabe aus Sicht<br />
des Wagenhalters gleichzusetzen ist mit einem potenziellen Erlös, d.h. dem<br />
Bonus, eine Reklamation in Form einer nachträglichen Klärung der Laufleistung<br />
beim EVU anzunehmen. Hierbei fällt zunächst Prüfaufwand beim Wagenhalter<br />
an, der über alle Akteure hinweg je Wagen einheitlich ist. Hinsichtlich<br />
der Reklamation wird eine Quote <strong>von</strong> fünf Prozent der Wagen des Wagenhalters<br />
angenommen, bei denen der Wagenhalter beim EVU eine Nachfrage<br />
stellt. Der hierbei entstehende Aufwand fällt bei allen Wagenhaltern<br />
einheitlich an und ist bei den EVU entsprechend gespiegelt.<br />
21 Siehe hierzu auch Kapitel 4.4.3.<br />
22 Eine Alternative wäre die Abfrage bei allen in Frage kommenden EVU, was in dieser <strong>Studie</strong><br />
jedoch aufgrund der Zweifel einiger Gesprächspartner an der Durchführbarkeit nicht berücksichtigt<br />
wurde.<br />
<strong>Transaktionskosten</strong>studie<br />
KCW GmbH Seite 53