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Rhein-Lahn-Kurier 5 Nr. 36/2011<br />

Öffentliche Bekanntmachungen<br />

■■ Einladung<br />

Gremium Fachbereichsausschuss 4<br />

Datum Mittwoch, den 14.09.2011<br />

Uhrzeit 17:00 uhr<br />

Ort sitzungszimmer salhofgebäude<br />

Vor Beginn der Sitzung findet eine Ortsbesichtigung zum nichtöffentlichen<br />

TOP 2 der Sitzung statt: Treffpunkt: an der Absperrung<br />

von Seite Friedland aus um 15:00 Uhr<br />

tagesordnung<br />

Öffentliche sitzung<br />

1. Neubau/Umbau Wache Nord und Baubetriebshof;<br />

hier: Ausschreibungen Ausstattung Feuerwache Nord<br />

Vorlage: BV 11/2156<br />

nicht Öffentliche sitzung<br />

2. Felshang Friedrichssegener Straße;<br />

hier: Vorstellung erforderlicher Sicherungsmaßnahmen durch<br />

das Ing.-Büro Schmidt<br />

Vorlage: BV 11/2089<br />

3. Sanierung Altes Rathaus;<br />

hier: vorläufiges Untersuchungsergebnis<br />

Vorlage: MV 11/2153<br />

4 Sanierung Allerheiligenbergbrücke;<br />

hier: Auftragsvergabe<br />

Vorlage: BV 11/2092<br />

5. Neubau/Umbau Wache Nord und Baubetriebshof;<br />

hier: Kunst am Bau<br />

Vorlage: BV 11/2110/1<br />

6. Mitteilungen, Anfragen und Auskünfte<br />

Mit freundlichen Grüßen Peter Labonte<br />

Oberbürgermeister<br />

■■ Satzung zur Aufhebung der Satzung über den Schutz<br />

von Bäumen und Grünbeständen der Stadt <strong>Lahnstein</strong><br />

Der Stadtrat hat auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung für<br />

Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153, in der aktuellen<br />

Fassung) folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt<br />

gemacht wird:<br />

§ 1<br />

Die Satzung über den Schutz von Bäumen und Grünbeständen der<br />

Stadt <strong>Lahnstein</strong> vom 01.06.1995 wird ersatzlos aufgehoben.<br />

§ 2<br />

Diese Satzung tritt am 01.01.2012 in Kraft.<br />

<strong>Lahnstein</strong>, 31. August 2011 Peter Labonte, Oberbürgermeister<br />

hinweis gemäß § 24 abs. 6 gemo<br />

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften<br />

der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung<br />

zustandegekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung<br />

als von Anfang an gültig zustandegekommen.<br />

Dies gilt nicht, wenn<br />

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung,<br />

die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der<br />

Satzung verletzt worden sind, oder<br />

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde<br />

den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens-<br />

oder Formvorschriften gegenüber der Stadtverwaltung<br />

unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen<br />

soll, schriftlich geltend gemacht hat.<br />

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so<br />

kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann<br />

diese Verletzung geltend machen.<br />

<strong>Lahnstein</strong>, 31. August 2011 Peter Labonte<br />

Stadtverwaltung <strong>Lahnstein</strong> Oberbürgermeister<br />

■<br />

■ Stadt lädt zur „Rollende<br />

Einwohnerversammlung“ ein<br />

Auch 2011 wird die Einwohnerversammlung wieder in Form einer<br />

Busfahrt durch das Stadtgebiet durchgeführt. Dann besteht für alle<br />

interessierten Einwohner Gelegenheit, durch Oberbürgermeister<br />

Peter Labonte die aktuellen <strong>Lahnstein</strong>er Projekte direkt an Ort und<br />

Stelle vorgestellt zu bekommen. Am Freitag, 16. September geht es<br />

um 15.00 Uhr auf dem Marktplatz in Niederlahnstein los. Der Bus<br />

fährt zunächst den zweiten Sammelpunkt am Salhofplatz in Oberlahnstein<br />

an, wo bis 15.10 Uhr Zusteigemöglichkeit besteht.<br />

Als erste Station steht die neue, kommunale Kindertagesstätte der<br />

Stadt <strong>Lahnstein</strong> auf dem Programm. Ungewöhnlich ist dabei, dass<br />

es dafür zur Marksburgschule nach Braubach geht. Über die<br />

Gründe dafür informiert Oberbürgermeister Labonte auf der Fahrt<br />

dorthin. Zweiter Programmpunkt ist die Sanierung der Allerheiligenbergbrücke,<br />

die über die Bahngleise führt, sowie die unmittelbar<br />

daran angrenzende neu ausgebaute Allerheiligenbergstraße. Über<br />

die „C.-S.-Schmidt-Straße“ und die Straße „Im Machert“, für die<br />

Kanal- und Straßenausbauarbeiten geplant sind, wird die Schiller-<br />

Schule als dritter Halt angefahren. Dort wird der neue Küchen-,<br />

Mensa- und Sanitärtrakt besichtigt. Letzte Station der Rundfahrt ist<br />

das ehemalige Verpflegungsamt in der Didierstraße, wo sich zur<br />

Zeit die wohl umfangreichste Baumaßnahme der Stadt befindet.<br />

Hier entsteht zum Einen die neue Feuerwache Nord, zum Anderen<br />

werden bestehende Gebäude für die Unterbringung des Baubetriebshofes<br />

und Teilbereiche der Stadtverwaltung saniert.<br />

An den offiziellen Programmteil schließt sich eine Einkehr bei Maximilians<br />

Brauwiesen an, wo alle Teilnehmer zu einem Getränk und<br />

Brezeln eingeladen werden. Gegen 19.00 Uhr fährt der Bus zu den<br />

beiden Sammelpunkten zurück.<br />

Die stadtverwaltung bittet alle interessierten um anmeldung<br />

bis Montag, 12. september 2011. entweder <strong>telefon</strong>isch unter<br />

02621 914-133 oder per e-Mail stadtverwaltung@lahnstein.de.<br />

Die begrenzten buskapazitäten machen dies erforderlich. bei<br />

nicht erfolgter oder verspäteter anmeldung kann ein entsprechender<br />

busplatz nicht garantiert werden.<br />

■■ Bebauungspläne liegen noch zwei Wochen<br />

öffentlich aus<br />

Drei Bebauungspläne der Stadt <strong>Lahnstein</strong> befinden sich zur Zeit im<br />

förmlichen Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung, wie aufgrund<br />

rechtlicher Vorgaben am 12. August 2011 im Rhein-Lahn-Kurier<br />

amtlich bekannt gemacht wurde. Dort wurden auch die Orientierungsskizze<br />

abgedruckt, die den Geltungsbereich der Pläne darstellen.<br />

Die betreffende Ausgabe des Rhein-Lahn-Kuriers ist im Internet<br />

auf der Homepage der Stadt <strong>Lahnstein</strong> unter http://www.lahnstein.<br />

de/aktuelles/rhein-lahn-kurier-online/ einsehbar.<br />

Noch zwei Wochen, bis zum Freitag, den 23. September 2011 liegen<br />

die Bebauungsplan-Entwürfe Nr. 41 - st. Martin siedlung, Nr.<br />

42 - gleisdreieck schwarzer weg und die Änderung des Bebauungsplanes<br />

Kurgebiet oberlahnstein bei der Stadtverwaltung<br />

<strong>Lahnstein</strong> im Rathaus Johannesstraße 16, Nebengebäude öffentlich<br />

aus. Die Öffnungszeiten der Verwaltung wurden für die Verfahren<br />

entsprechend verlängert, um auch an den beiden ansonsten<br />

geschlossenen Nachmittagen einen Einblick in die Unterlagen zu<br />

ermöglichen. an den vormittagen zwischen Montag und Mittwoch<br />

ist dies zwischen 8 und 13 uhr möglich, donnerstags und<br />

freitags von 8 bis 12 uhr. Montags bis donnerstags können die<br />

Pläne zwischen 14 und 16 uhr auch am nachmittag eingesehen<br />

werden, am Donnerstag besteht darüber hinaus die einsichtmöglichkeit<br />

bis 18 uhr.<br />

Während der Auslegungszeit kann jeder Bürger seine Stellung nah<br />

me zur Niederschrift abgeben oder bis zum spätesten termin der<br />

auslegung, dem 23. september 2011, schriftlich ei<strong>nr</strong>eichen.<br />

Die fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen werden in die weitere<br />

Planung nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange<br />

durch entsprechende Beschlüsse des Stadtrates in öffentlicher Sitzung<br />

ein fließen.<br />

Das Ergebnis wird den Einwendern auch schriftlich mitgeteilt. Aus<br />

rechtlichen Gründen muss darauf hingewiesen werden, dass Stellungnahmen,<br />

die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung<br />

nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der<br />

Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben<br />

können. Es ist des Weiteren zu erwähnen, dass ein Antrag nach §<br />

47 der Verwaltungsgerichts ordnung unzulässig ist, soweit mit ihm<br />

Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im<br />

Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden,<br />

aber hätten geltend gemacht werden können.<br />

Eine individuelle Benachrichtigung etwa der Grundstückseigentümer<br />

oder sonstiger von der Planung ersichtlich Betroffener ist vom<br />

Gesetz nicht vorgeschrieben.<br />

Daher ist die Beteiligung der Öffentlichkeit auch nicht auf die Bürger<br />

beschränkt, die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes wohnen<br />

oder dort Grundeigentum besitzen.<br />

Selbst Bürger, die nicht in <strong>Lahnstein</strong> wohnen, können von der Möglichkeit<br />

Gebrauch machen, eine persönliche Stellungnahme zu den<br />

Planungen abzugeben. Die öffentliche Auslegung findet nur in den<br />

oben genannten Räumen zu den angegebenen Zeiten statt. Eine<br />

Veröffentlichung im Internet erfolgt nicht, ebenso wie auch keine<br />

Kopien der Planunterlagen versendet werden, da es sich bei den<br />

ausgelegten Plänen um Entwürfe handelt, die bis zu ihrem abschließenden<br />

Satzungsbeschluss durchaus noch Veränderungen erfahren<br />

können.<br />

Rechtskräftige Bebauungspläne der Stadt <strong>Lahnstein</strong> können hingegen<br />

jederzeit eingesehen oder gegen Erstattung der Kosten vervielfältigt<br />

werden. Sofern noch Fragen bestehen, steht Ihnen als<br />

Ansprechpartner der zuständige Mitarbeiter des Fachbereiches 4,<br />

Herr Hoß (Tel. 02621 / 914408) gerne zur Verfügung.<br />

Öffentliche bekanntmachung<br />

■■ Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses<br />

Gremium haupt- und Finanzausschuss<br />

Datum Donnerstag, den 15.09.2011<br />

Uhrzeit 17:00 uhr<br />

Ort sitzungszimmer salhofgebäude

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