telefon-nr. - Lahnstein
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Rhein-Lahn-Kurier 5 Nr. 36/2011<br />
Öffentliche Bekanntmachungen<br />
■■ Einladung<br />
Gremium Fachbereichsausschuss 4<br />
Datum Mittwoch, den 14.09.2011<br />
Uhrzeit 17:00 uhr<br />
Ort sitzungszimmer salhofgebäude<br />
Vor Beginn der Sitzung findet eine Ortsbesichtigung zum nichtöffentlichen<br />
TOP 2 der Sitzung statt: Treffpunkt: an der Absperrung<br />
von Seite Friedland aus um 15:00 Uhr<br />
tagesordnung<br />
Öffentliche sitzung<br />
1. Neubau/Umbau Wache Nord und Baubetriebshof;<br />
hier: Ausschreibungen Ausstattung Feuerwache Nord<br />
Vorlage: BV 11/2156<br />
nicht Öffentliche sitzung<br />
2. Felshang Friedrichssegener Straße;<br />
hier: Vorstellung erforderlicher Sicherungsmaßnahmen durch<br />
das Ing.-Büro Schmidt<br />
Vorlage: BV 11/2089<br />
3. Sanierung Altes Rathaus;<br />
hier: vorläufiges Untersuchungsergebnis<br />
Vorlage: MV 11/2153<br />
4 Sanierung Allerheiligenbergbrücke;<br />
hier: Auftragsvergabe<br />
Vorlage: BV 11/2092<br />
5. Neubau/Umbau Wache Nord und Baubetriebshof;<br />
hier: Kunst am Bau<br />
Vorlage: BV 11/2110/1<br />
6. Mitteilungen, Anfragen und Auskünfte<br />
Mit freundlichen Grüßen Peter Labonte<br />
Oberbürgermeister<br />
■■ Satzung zur Aufhebung der Satzung über den Schutz<br />
von Bäumen und Grünbeständen der Stadt <strong>Lahnstein</strong><br />
Der Stadtrat hat auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung für<br />
Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153, in der aktuellen<br />
Fassung) folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt<br />
gemacht wird:<br />
§ 1<br />
Die Satzung über den Schutz von Bäumen und Grünbeständen der<br />
Stadt <strong>Lahnstein</strong> vom 01.06.1995 wird ersatzlos aufgehoben.<br />
§ 2<br />
Diese Satzung tritt am 01.01.2012 in Kraft.<br />
<strong>Lahnstein</strong>, 31. August 2011 Peter Labonte, Oberbürgermeister<br />
hinweis gemäß § 24 abs. 6 gemo<br />
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften<br />
der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung<br />
zustandegekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung<br />
als von Anfang an gültig zustandegekommen.<br />
Dies gilt nicht, wenn<br />
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung,<br />
die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der<br />
Satzung verletzt worden sind, oder<br />
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde<br />
den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens-<br />
oder Formvorschriften gegenüber der Stadtverwaltung<br />
unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen<br />
soll, schriftlich geltend gemacht hat.<br />
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so<br />
kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann<br />
diese Verletzung geltend machen.<br />
<strong>Lahnstein</strong>, 31. August 2011 Peter Labonte<br />
Stadtverwaltung <strong>Lahnstein</strong> Oberbürgermeister<br />
■<br />
■ Stadt lädt zur „Rollende<br />
Einwohnerversammlung“ ein<br />
Auch 2011 wird die Einwohnerversammlung wieder in Form einer<br />
Busfahrt durch das Stadtgebiet durchgeführt. Dann besteht für alle<br />
interessierten Einwohner Gelegenheit, durch Oberbürgermeister<br />
Peter Labonte die aktuellen <strong>Lahnstein</strong>er Projekte direkt an Ort und<br />
Stelle vorgestellt zu bekommen. Am Freitag, 16. September geht es<br />
um 15.00 Uhr auf dem Marktplatz in Niederlahnstein los. Der Bus<br />
fährt zunächst den zweiten Sammelpunkt am Salhofplatz in Oberlahnstein<br />
an, wo bis 15.10 Uhr Zusteigemöglichkeit besteht.<br />
Als erste Station steht die neue, kommunale Kindertagesstätte der<br />
Stadt <strong>Lahnstein</strong> auf dem Programm. Ungewöhnlich ist dabei, dass<br />
es dafür zur Marksburgschule nach Braubach geht. Über die<br />
Gründe dafür informiert Oberbürgermeister Labonte auf der Fahrt<br />
dorthin. Zweiter Programmpunkt ist die Sanierung der Allerheiligenbergbrücke,<br />
die über die Bahngleise führt, sowie die unmittelbar<br />
daran angrenzende neu ausgebaute Allerheiligenbergstraße. Über<br />
die „C.-S.-Schmidt-Straße“ und die Straße „Im Machert“, für die<br />
Kanal- und Straßenausbauarbeiten geplant sind, wird die Schiller-<br />
Schule als dritter Halt angefahren. Dort wird der neue Küchen-,<br />
Mensa- und Sanitärtrakt besichtigt. Letzte Station der Rundfahrt ist<br />
das ehemalige Verpflegungsamt in der Didierstraße, wo sich zur<br />
Zeit die wohl umfangreichste Baumaßnahme der Stadt befindet.<br />
Hier entsteht zum Einen die neue Feuerwache Nord, zum Anderen<br />
werden bestehende Gebäude für die Unterbringung des Baubetriebshofes<br />
und Teilbereiche der Stadtverwaltung saniert.<br />
An den offiziellen Programmteil schließt sich eine Einkehr bei Maximilians<br />
Brauwiesen an, wo alle Teilnehmer zu einem Getränk und<br />
Brezeln eingeladen werden. Gegen 19.00 Uhr fährt der Bus zu den<br />
beiden Sammelpunkten zurück.<br />
Die stadtverwaltung bittet alle interessierten um anmeldung<br />
bis Montag, 12. september 2011. entweder <strong>telefon</strong>isch unter<br />
02621 914-133 oder per e-Mail stadtverwaltung@lahnstein.de.<br />
Die begrenzten buskapazitäten machen dies erforderlich. bei<br />
nicht erfolgter oder verspäteter anmeldung kann ein entsprechender<br />
busplatz nicht garantiert werden.<br />
■■ Bebauungspläne liegen noch zwei Wochen<br />
öffentlich aus<br />
Drei Bebauungspläne der Stadt <strong>Lahnstein</strong> befinden sich zur Zeit im<br />
förmlichen Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung, wie aufgrund<br />
rechtlicher Vorgaben am 12. August 2011 im Rhein-Lahn-Kurier<br />
amtlich bekannt gemacht wurde. Dort wurden auch die Orientierungsskizze<br />
abgedruckt, die den Geltungsbereich der Pläne darstellen.<br />
Die betreffende Ausgabe des Rhein-Lahn-Kuriers ist im Internet<br />
auf der Homepage der Stadt <strong>Lahnstein</strong> unter http://www.lahnstein.<br />
de/aktuelles/rhein-lahn-kurier-online/ einsehbar.<br />
Noch zwei Wochen, bis zum Freitag, den 23. September 2011 liegen<br />
die Bebauungsplan-Entwürfe Nr. 41 - st. Martin siedlung, Nr.<br />
42 - gleisdreieck schwarzer weg und die Änderung des Bebauungsplanes<br />
Kurgebiet oberlahnstein bei der Stadtverwaltung<br />
<strong>Lahnstein</strong> im Rathaus Johannesstraße 16, Nebengebäude öffentlich<br />
aus. Die Öffnungszeiten der Verwaltung wurden für die Verfahren<br />
entsprechend verlängert, um auch an den beiden ansonsten<br />
geschlossenen Nachmittagen einen Einblick in die Unterlagen zu<br />
ermöglichen. an den vormittagen zwischen Montag und Mittwoch<br />
ist dies zwischen 8 und 13 uhr möglich, donnerstags und<br />
freitags von 8 bis 12 uhr. Montags bis donnerstags können die<br />
Pläne zwischen 14 und 16 uhr auch am nachmittag eingesehen<br />
werden, am Donnerstag besteht darüber hinaus die einsichtmöglichkeit<br />
bis 18 uhr.<br />
Während der Auslegungszeit kann jeder Bürger seine Stellung nah<br />
me zur Niederschrift abgeben oder bis zum spätesten termin der<br />
auslegung, dem 23. september 2011, schriftlich ei<strong>nr</strong>eichen.<br />
Die fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen werden in die weitere<br />
Planung nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange<br />
durch entsprechende Beschlüsse des Stadtrates in öffentlicher Sitzung<br />
ein fließen.<br />
Das Ergebnis wird den Einwendern auch schriftlich mitgeteilt. Aus<br />
rechtlichen Gründen muss darauf hingewiesen werden, dass Stellungnahmen,<br />
die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung<br />
nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der<br />
Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben<br />
können. Es ist des Weiteren zu erwähnen, dass ein Antrag nach §<br />
47 der Verwaltungsgerichts ordnung unzulässig ist, soweit mit ihm<br />
Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im<br />
Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden,<br />
aber hätten geltend gemacht werden können.<br />
Eine individuelle Benachrichtigung etwa der Grundstückseigentümer<br />
oder sonstiger von der Planung ersichtlich Betroffener ist vom<br />
Gesetz nicht vorgeschrieben.<br />
Daher ist die Beteiligung der Öffentlichkeit auch nicht auf die Bürger<br />
beschränkt, die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes wohnen<br />
oder dort Grundeigentum besitzen.<br />
Selbst Bürger, die nicht in <strong>Lahnstein</strong> wohnen, können von der Möglichkeit<br />
Gebrauch machen, eine persönliche Stellungnahme zu den<br />
Planungen abzugeben. Die öffentliche Auslegung findet nur in den<br />
oben genannten Räumen zu den angegebenen Zeiten statt. Eine<br />
Veröffentlichung im Internet erfolgt nicht, ebenso wie auch keine<br />
Kopien der Planunterlagen versendet werden, da es sich bei den<br />
ausgelegten Plänen um Entwürfe handelt, die bis zu ihrem abschließenden<br />
Satzungsbeschluss durchaus noch Veränderungen erfahren<br />
können.<br />
Rechtskräftige Bebauungspläne der Stadt <strong>Lahnstein</strong> können hingegen<br />
jederzeit eingesehen oder gegen Erstattung der Kosten vervielfältigt<br />
werden. Sofern noch Fragen bestehen, steht Ihnen als<br />
Ansprechpartner der zuständige Mitarbeiter des Fachbereiches 4,<br />
Herr Hoß (Tel. 02621 / 914408) gerne zur Verfügung.<br />
Öffentliche bekanntmachung<br />
■■ Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses<br />
Gremium haupt- und Finanzausschuss<br />
Datum Donnerstag, den 15.09.2011<br />
Uhrzeit 17:00 uhr<br />
Ort sitzungszimmer salhofgebäude