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boden-floors | Ausgabe 8/2011 - EstrichTechnik

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© info@<strong>boden</strong>-<strong>floors</strong>.de<br />

b 08<br />

Vermeidung von Reißfunken<br />

Mit mineralischen Industrieböden ist das nicht möglich. Man muss das auf der Seite der einwirkenden<br />

Werkzeuge lösen. Es gibt dazu auch keine genormten Prüfverfahren.<br />

Alternativ wären Kunstharzbeschichtungen oder Bodenbeläge möglich. Man achte dabei<br />

aber auf den Brandschutz und die mechanische Beanspruchung. Gerade in Lackfabriken ist<br />

die mechanische Beanspruchung sehr hoch.<br />

Wärmeableitung<br />

Es geht genauso genommen nur um „Standflächen von Arbeitsplätzen“. Das sollte man je<br />

nach den Gegebenheiten des Betriebs näher untersuchen und mit der Aufsichtsbehörde<br />

klären. Da gibt es einige offene Fragen.<br />

Es geht hierbei nicht um die Wärmedämmung des Bauteils sondern um die Wärmeableitung<br />

vom Fuß (Wärmeeindringkoeffizient) bzw. die Wärmeempfindung.<br />

Dafür ist allein das Material der Fuß<strong>boden</strong>oberfläche maßgebend. Die Anforderung gilt als<br />

erfüllt wenn die Wärmeleitzahl λR des Materials der Bodenoberfläche < 0,7 W(m·K) ist (in der<br />

ASR steht die alte Einheit).<br />

Die Anforderung wird nur durch Beläge aus Holz, Magnesiaestrich, Bodenbeläge und Beschichtungen<br />

aus Kunstharz erfüllt.<br />

Die Anforderung gilt auch als erfüllt, wenn eine Oberflächentemperatur des Fuß<strong>boden</strong>s von<br />

mind. 18°C gewährleistet ist.<br />

Ausnahmen sind zulässig<br />

• aus hygienischen Gründen<br />

• auf Grund der Verrichtung schwerer körperlicher Arbeit<br />

• aus betriebstechnischen Gründen.<br />

In diesen Fällen sind Ersatzmaßnahmen vorzusehen z.B.<br />

Matten, Roste, Läufer. Dabei müssen aber wieder die anderen Vorschriften wie Stolpergefahr<br />

berücksichtigt werden.<br />

Gewässerschutzabdichtung nach dem Gesetz zur Ordnung des<br />

Wasserhaushalts – Wasser-haushaltsgesetz WHG<br />

Werden wassergefährdende Stoffe gelagert, transportiert oder verarbeitet muss sichergestellt<br />

werden, dass diese nicht ins Erdreich gelangen und damit Oberflächengewässer oder das<br />

Grundwasser verunreinigen können. Das Gesetz verlangt eine Eignungsfeststellung der Behörde<br />

(§ 63). Diese entfällt wenn Anlagen (oder Teile) dem Bauproduktengesetz, im Bezug auf<br />

den Gewässerschutz entsprechen oder anderen Rechtsvorschriften der EU zum Schutz von<br />

Gewässern entsprechen (CE Zeichen). Durch diesen Verweis gibt es den § 19 Fachbetriebe,<br />

des alten WHG nicht mehr.<br />

Dem Planer wird empfohlen, sich rechtzeitig mit der zuständigen Behörde in Verbindung zu<br />

setzen um die speziellen Anforderungen für das jeweilige Bauvorhaben zu erfragen. Das kann<br />

sehr entscheidende Auswirkungen haben und ist schon vor dem Grundstückskauf sinnvoll.<br />

Hier wird nur auf Abdichtungssysteme im Fuß<strong>boden</strong>bereich eingegangen.<br />

Der Planer muss sich mit dem Bauherrn grundsätzlich für ein System entscheiden und dies<br />

genau nach der Vorgabe der bauaufsichtlichen Zulassung umsetzen. Mögliche Systeme<br />

sind:<br />

Beschichtung an der Bodenoberfläche<br />

Für Flächen mit mechanischer Beanspruchung eher nicht geeignet. Die Systeme müssen<br />

rißüberbrückend sein. Das bedeutet aber auch, dass die Rissbreiten der Betonkonstruktion<br />

begrenzt sein müssen. Die Reparatur bei Beschädigungen ist problematisch.<br />

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