boden-floors | Ausgabe 8/2011 - EstrichTechnik
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© info@<strong>boden</strong>-<strong>floors</strong>.de<br />
b 08<br />
Vermeidung von Reißfunken<br />
Mit mineralischen Industrieböden ist das nicht möglich. Man muss das auf der Seite der einwirkenden<br />
Werkzeuge lösen. Es gibt dazu auch keine genormten Prüfverfahren.<br />
Alternativ wären Kunstharzbeschichtungen oder Bodenbeläge möglich. Man achte dabei<br />
aber auf den Brandschutz und die mechanische Beanspruchung. Gerade in Lackfabriken ist<br />
die mechanische Beanspruchung sehr hoch.<br />
Wärmeableitung<br />
Es geht genauso genommen nur um „Standflächen von Arbeitsplätzen“. Das sollte man je<br />
nach den Gegebenheiten des Betriebs näher untersuchen und mit der Aufsichtsbehörde<br />
klären. Da gibt es einige offene Fragen.<br />
Es geht hierbei nicht um die Wärmedämmung des Bauteils sondern um die Wärmeableitung<br />
vom Fuß (Wärmeeindringkoeffizient) bzw. die Wärmeempfindung.<br />
Dafür ist allein das Material der Fuß<strong>boden</strong>oberfläche maßgebend. Die Anforderung gilt als<br />
erfüllt wenn die Wärmeleitzahl λR des Materials der Bodenoberfläche < 0,7 W(m·K) ist (in der<br />
ASR steht die alte Einheit).<br />
Die Anforderung wird nur durch Beläge aus Holz, Magnesiaestrich, Bodenbeläge und Beschichtungen<br />
aus Kunstharz erfüllt.<br />
Die Anforderung gilt auch als erfüllt, wenn eine Oberflächentemperatur des Fuß<strong>boden</strong>s von<br />
mind. 18°C gewährleistet ist.<br />
Ausnahmen sind zulässig<br />
• aus hygienischen Gründen<br />
• auf Grund der Verrichtung schwerer körperlicher Arbeit<br />
• aus betriebstechnischen Gründen.<br />
In diesen Fällen sind Ersatzmaßnahmen vorzusehen z.B.<br />
Matten, Roste, Läufer. Dabei müssen aber wieder die anderen Vorschriften wie Stolpergefahr<br />
berücksichtigt werden.<br />
Gewässerschutzabdichtung nach dem Gesetz zur Ordnung des<br />
Wasserhaushalts – Wasser-haushaltsgesetz WHG<br />
Werden wassergefährdende Stoffe gelagert, transportiert oder verarbeitet muss sichergestellt<br />
werden, dass diese nicht ins Erdreich gelangen und damit Oberflächengewässer oder das<br />
Grundwasser verunreinigen können. Das Gesetz verlangt eine Eignungsfeststellung der Behörde<br />
(§ 63). Diese entfällt wenn Anlagen (oder Teile) dem Bauproduktengesetz, im Bezug auf<br />
den Gewässerschutz entsprechen oder anderen Rechtsvorschriften der EU zum Schutz von<br />
Gewässern entsprechen (CE Zeichen). Durch diesen Verweis gibt es den § 19 Fachbetriebe,<br />
des alten WHG nicht mehr.<br />
Dem Planer wird empfohlen, sich rechtzeitig mit der zuständigen Behörde in Verbindung zu<br />
setzen um die speziellen Anforderungen für das jeweilige Bauvorhaben zu erfragen. Das kann<br />
sehr entscheidende Auswirkungen haben und ist schon vor dem Grundstückskauf sinnvoll.<br />
Hier wird nur auf Abdichtungssysteme im Fuß<strong>boden</strong>bereich eingegangen.<br />
Der Planer muss sich mit dem Bauherrn grundsätzlich für ein System entscheiden und dies<br />
genau nach der Vorgabe der bauaufsichtlichen Zulassung umsetzen. Mögliche Systeme<br />
sind:<br />
Beschichtung an der Bodenoberfläche<br />
Für Flächen mit mechanischer Beanspruchung eher nicht geeignet. Die Systeme müssen<br />
rißüberbrückend sein. Das bedeutet aber auch, dass die Rissbreiten der Betonkonstruktion<br />
begrenzt sein müssen. Die Reparatur bei Beschädigungen ist problematisch.<br />
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