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Paul Hansen und Ulrich Rudolph - Schwarzbuch dPV

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<strong>und</strong> selbst erschlossenen Geldquellen. Jede Gruppe verfügt über<br />

ein Gruppenkonto, das Unterkonto des B<strong>und</strong>esverbandes ist.<br />

Negative Kontenstände sind ausgeschlossen. Eine Regionalgruppe<br />

kann sich also nicht verschulden, höchstens der Gruppenleiter<br />

persönlich. Das wäre dann aber nicht das Problem der <strong>dPV</strong>.<br />

Jährlich reichen alle Gruppen der Geschäftsstelle ihre Jahresabrechnungen<br />

ein, wo sie geprüft werden sollten. Diese Kontenprüfung<br />

dient auch dem jährlichen Jahresabschluss des B<strong>und</strong>esverbandes.<br />

Allerdings kommen die Ergebnisse der Prüfung der<br />

Regionalgruppenkonten in den Prüfberichten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

Dr. Glade, König <strong>und</strong> Partner nicht vor. Die<br />

Prüfer prüfen eben nur das, was ihnen zugänglich gemacht worden<br />

ist.<br />

Ein Gruppenkonto wird nicht vom Nachfolger eines Gruppenleiters<br />

übernommen. Ein neuer Leiter eröffnet sein eigenes<br />

Gruppenkonto, auf dem er selbst, der 1. Vorsitzende der <strong>dPV</strong> <strong>und</strong><br />

der <strong>dPV</strong>-B<strong>und</strong>esgeschäftsführer zeichnungsberechtigt sind.<br />

Scheidet ein Leiter aus, dann kann er sein Konto nicht löschen.<br />

Im Laufe der Jahre sind Dutzende dieser Konten angefallen mit<br />

mehr oder minder großen Beträgen. Was ist mit ihnen <strong>und</strong> den<br />

Geldbeträgen geschehen? In den Rechnungsprüfungsberichten<br />

tauchen diese Konten nicht auf.<br />

Zu den Einnahmen der <strong>dPV</strong> zählen auch Erbschaften in sechsstelliger<br />

Höhe jährlich. Die Erblasser wissen nicht immer, dass<br />

satzungsgemäß eine Erbschaft nicht ihrer Regionalgruppe, sondern<br />

dem B<strong>und</strong>esverband zusteht.<br />

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