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RVH Reststoffverwertungs GmbH „Thermische ... - Umweltbundesamt

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Untersuchungsdurchgängen die Grobteile, die Bett-, Kessel-, Zyklon-, Ekonomiser- undGewebefilterasche getrennt unter Anwendung von Anhang 4 und 5 Deponieverordnung2008 BGBl. II 2008/39 in Abständen von 4 bis 6 Monaten beproben und untersuchen zulassen. Bei jeder Untersuchung müssen auch die zum Untersuchungszeitpunkt relevantenBetriebsbedingungen (eingesetzte Abfallarten nach Art und Menge,Brennstoffwärmeleistung der Wirbelschichtanlage, Prozesstemperaturen in derVerbrennungsanlage und den einzelnen Abgasreinigungsstufen; Art und Menge der in derAnlage eingesetzten Hilfsstoffe, Massenströme der einzelnen Verbrennungs- undRauchgasreinigungsrückstände) aufgezeichnet und im jeweiligen Untersuchungsberichtausgewiesen werden.Die erhaltenen Untersuchungsergebnisse sind auszuwerten und dieAuswertungsergebnisse (Probenanzahl, Minimum-, Maximum- undDurchschnittswerte) im Behandlungs-, Verwertungs- und Entsorgungskonzeptauszuweisen. Die einzelnen Untersuchungsberichte sind dem Konzept beizulegen.Auf Basis der Untersuchungsergebnisse ist im Behandlungs-, Verwertungs- undEntsorgungskonzept darzulegen, welche Optimierungspotentiale im Verbrennungs- undRauchgasreinigungsprozess hinsichtlich Minimierung des Anfalles hochbelasteterAbgasreinigungsrückstände bestehen.Weiterhin sind im Konzept- die in den ersten beiden Betriebsjahren tatsächlich bestehenden VerwertungsundEntsorgungswege für die anfallenden Verbrennungs- undAbgasreinigungsrückstände nach Art und Menge anzuführen;- nach dem Stand der Technik bestehende Möglichkeiten zur weitergehendenBehandlung und zur allfälligen Verwertung weitergehend behandelterRückstände anzuführen und zu beurteilen;- im Sinne der von der Kommission veröffentlichten Dokumente unterBerücksichtigung von ökologischen und ökonomischen Gesichtspunkten zumbesten verfügbaren Stand der Technik Vorschläge zur Optimierung derBehandlung, Verwertung und Entsorgung der bei der Anlage anfallendenVerbrennungs- und Abgasreinigungsrückstände zu machen.1.17 Die Grobteile, die Grob- und Feinasche sind getrennt unter Anwendung von Anhang 4und 5 Deponieverordnung 2008 BGBl. II Nr. 2008/39 durch eine akkreditierte Prüfstellebeproben und untersuchen zu lassen.1.18 Auf Basis der Aufzeichnungen zu den übernommenen Abfallarten und-mengen, zur Rückstandsentsorgung und zu den Rückstands-, Abfall- undAbgasuntersuchungen ist für jedes Kalenderjahr eine Übersicht zu erstellen, in der dieübernommenen Abfallarten (Menge je Schlüsselnummer), die eingesetzten Hilfsstoffe(Menge an Bettsand, Kalk, Hydratkalk und Aktivkoks bzw. Sorptionsmittel undAmmoniak) und Stützbrennstoffe (Erdgas-, Heizöl- und ggf. Steinkohlemenge), und inder Anlage angefallenen Mengen an Aufbereitungs-, Verbrennungs- undRauchgasreinigungsrückständen (Eisenschrott-, Grobteil-, Grobasche- undFeinaschemenge) anzugeben sind.- 33 -

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