12.07.2015 Aufrufe

RVH Reststoffverwertungs GmbH „Thermische ... - Umweltbundesamt

RVH Reststoffverwertungs GmbH „Thermische ... - Umweltbundesamt

RVH Reststoffverwertungs GmbH „Thermische ... - Umweltbundesamt

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN
  • Keine Tags gefunden...

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

5. Fachbereich Eisenbahntechnik5.1 Die Errichtung der Eisenbahnanlagen ist unter der Leitung einer im Verzeichnis gemäß §40 EisbG 1957 geführten Person durchzuführen.5.2 Die Aufnahme des Eisenbahnbetriebs in der Nebenanschlussbahn ist der Behördeschriftlich mitzuteilen.6. Fachbereich ElektrotechnikAllgemeines6.1 Die ÖVE L 20 (Verlegung von Energie-, Steuer- und Messkabeln) ist einzuhalten.Not- und Sicherheitsbeleuchtung:6.2 Der Batterieraum im Gebäude der Wirbelschichtanlage (Projektsplan DIFI 20 B 010,Ordner 5, I.2.2, Ebene 0,0) ist brandbeständig, die Tür zum Gang brandhemmend undselbst schließend auszuführen (gemäß ÖVE/ÖNORM E 8002-1, Anhang A.5)6.3 Vor Inbetriebnahme der Anlage ist der Behörde eine Bestätigung desEnergieversorgungsunternehmens vorzulegen, dass ein gleichzeitiger Ausfall der beidenunabhängigen Einspeisungen (bis zur Spannungsebene von 110 kV) nicht anzunehmenist (gemäß ÖVE/ÖNORM E 8002-1, Pkt.7.4.6).6.4 Die Funktion der Umschalteinrichtung der Sicherheitsstromversorgung (zweiunabhängige Netze) ist jährlich zu prüfen (gemäß ÖVE/ÖNORM E 8002-1, Pkt. 10.2.8).6.5 Für die Sicherheitsbeleuchtungsanlage ist ein Prüf- und Wartungsbuch zu erstellen, wodie erforderlichen Funktions- und Betriebsdauertests, sowie die durchgeführtenWartungs- und Reparaturarbeiten einzutragen sind. Die durchzuführenden Prüf- undWartungsarbeiten sind entsprechend den ausgeführten Anlagenteilen gemäßÖVE/ÖNORM E 8002-1, Pkt.10 und TRVB E 102/05 durchzuführen. Das Prüf- undWartungsbuch ist zur behördlichen Einsichtnahme im Betrieb bereitzuhalten.Dokumentation/Prüfungen/Fristen6.6 Kontrolle und Dokumentation der Erdungsanlagen (gemäß ÖVE/ÖNORM E 8014-2,Pkt.5) sind zur behördlichen Einsichtnahme im Anlagenbuch bereitzuhalten.6.7 Die Dokumentationen (Anlagenbuch und Prüfbefund gemäß ÖVE/ÖNORM E 8001-6-63) der Erstprüfung (gemäß ÖVE/ÖNORM E8001-6-61) sowie der wiederkehrendenund außerordentlichen Prüfungen (gemäß ÖVE/ÖNORM E 8001-6-62) der elektrischenAnlagen bis 1000 V/AC und 1500 V/DC sind zur behördlichen Einsichtnahme imBetrieb bereitzuhalten.- 43 -

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!